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   OLG Dresden, 14.10.2015 - 5 U 1724/14   

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OLG Dresden, 14.10.2015 - 5 U 1724/14 (https://dejure.org/2015,70552)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.10.2015 - 5 U 1724/14 (https://dejure.org/2015,70552)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - 5 U 1724/14 (https://dejure.org/2015,70552)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte des Mieters von Räumen zum Betrieb eines Restaurants bei sofort vollziehbarer Nutzungsuntersagung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 536 Abs. 1
    Rechte des Mieters von Räumen zum Betrieb eines Restaurants bei sofort vollziehbarer Nutzungsuntersagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2017, 633
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 191/12

    Wohnraummiete: Schadensersatzanspruch des Mieters trotz formell mangelhafter

    Auszug aus OLG Dresden, 14.10.2015 - 5 U 1724/14
    Die Anwendung des § 536a BGB wird durch die der Beklagten am 12.07.2011 zugestellte Kündigung des Mietverhältnisses nicht ausgeschlossen, vielmehr kann der Kläger gerade den Kündigungsfolgeschaden ersetzt verlangen (vgl. BGH, Urteil v. 03.07.2013, VIII ZR 191/12, NJW 2013, 2660.).

    Er kann daneben auch Schadensersatzansprüche nach den allgemeinen Vorschriften geltend machen (Eisenschmid a.a.O. § 536 Rn 403), wobei vorliegend der Anspruch auf Ersatz des Kündigungsfolgeschadens gem. §§ 280, 314 BGB in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 13.06.2007, VIII ZR 281/06, NJW 2007, 2474; Urteil vom 03.07.2013, VIII ZR 191/12, NJW 2013, 2660).

  • BGH, 15.03.2000 - XII ZR 81/97

    Schaden eines Mieters nach fristloser Kündigung

    Auszug aus OLG Dresden, 14.10.2015 - 5 U 1724/14
    Auch insoweit handele es sich um eine schlichte Anwendung der Differenzhypothese auf der Grundlage der der Darlegungs- und Beweiserleichterung dienenden, jedoch nicht zu einer Erweiterung des Schadensbegriffs führenden Rentabilitätsvermutung (BGH, Urteil v. 15.03.2000, XII ZR 81/97, NJW 2000, 2342 m.w.N).
  • BGH, 29.11.2002 - V ZR 297/01

    Voraussetzungen eines Grundurteils

    Auszug aus OLG Dresden, 14.10.2015 - 5 U 1724/14
    Es besteht auch eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass der dem Kläger zustehende Schadensersatzanspruch in irgendeiner Höhe besteht (vgl. zu diesem Erfordernis für den Erlass eines Grundurteils BGH, Urt. v. 29.11.2002, V ZR 297/01, NJOZ 2003, 327).
  • BGH, 25.02.1987 - VIII ZR 88/86

    Instandsetzung des Mietobjekts nach einen Brand

    Auszug aus OLG Dresden, 14.10.2015 - 5 U 1724/14
    Wegen Fehlens einer behördlichen Nutzungserlaubnis war der Betrieb der Gaststätte nicht möglich; darin liegt eine Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauches (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.1987 - VIII ZR 88/86 - zitiert nach juris m.w.N.; OLG Düsseldorf, DWW 1993, 99 m.w.N.).
  • BGH, 18.04.2007 - XII ZR 139/05

    Geltendmachung von Erfüllungsansprüchen durch den Mieter

    Auszug aus OLG Dresden, 14.10.2015 - 5 U 1724/14
    Grob fahrlässig handelt ein Mieter, wenn er die erforderliche Sorgfalt bei Vertragsschluss in einem ungewöhnlich hohen Maße verletzt und dasjenige unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH, Urteil vom 18.04.2007, XII ZR 139/05, NZM 2007, 484).
  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 281/06

    Zulässigkeit der außerordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 14.10.2015 - 5 U 1724/14
    Er kann daneben auch Schadensersatzansprüche nach den allgemeinen Vorschriften geltend machen (Eisenschmid a.a.O. § 536 Rn 403), wobei vorliegend der Anspruch auf Ersatz des Kündigungsfolgeschadens gem. §§ 280, 314 BGB in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 13.06.2007, VIII ZR 281/06, NJW 2007, 2474; Urteil vom 03.07.2013, VIII ZR 191/12, NJW 2013, 2660).
  • BGH, 20.01.1971 - VIII ZR 167/69

    Verschaffung eines ungestörten Gebrauchs der Mietsache - Behördliches Verbot als

    Auszug aus OLG Dresden, 14.10.2015 - 5 U 1724/14
    Da im hier streitigen Fall zu keinem Zeitpunkt seit Betriebseröffnung eine wirksame Nutzungsgenehmigung vorlag, bestand eine begründete Besorgnis, dass die noch nicht bestandskräftige Nutzungsuntersagung gegenüber der Beklagten bzw. die aufgrund des vom Kläger eingelegten Widerspruchs noch nicht bestandskräftige Duldungsverfügung Wirksamkeit erlangen könnte und der Kläger die Gaststätte in dem von ihm angemieteten Objekt nicht weiterbetreiben können wird (vgl. zum Fall einer noch nicht rechtskräftigen Abbruchverfügung BGH, Urteil vom 20.01.1971 - VIII ZR 167/69 - zitiert nach juris Rn. 19).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.1993 - 10 U 58/92
    Auszug aus OLG Dresden, 14.10.2015 - 5 U 1724/14
    Wegen Fehlens einer behördlichen Nutzungserlaubnis war der Betrieb der Gaststätte nicht möglich; darin liegt eine Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauches (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.1987 - VIII ZR 88/86 - zitiert nach juris m.w.N.; OLG Düsseldorf, DWW 1993, 99 m.w.N.).
  • BGH, 02.08.2012 - XII ZR 42/10

    Fitness-Studiovertrag: Wirksamkeit einer Laufzeitklausel; unangemessene

    Auszug aus OLG Dresden, 14.10.2015 - 5 U 1724/14
    So darf das Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund in allgemeinen Geschäftsbedingungen weder ausgeschlossen noch durch zusätzliche Kündigungsvoraussetzungen derart eingeschränkt werden, dass der Vertragspartner des Verwenders von dessen Ausübung abgehalten werden kann (vgl. BGH, Urteil v. 08.02.2012, XII ZR 42/10, NJW 2012, 1431; näher Alberts in Ghassemi-Tabar/Guhling/Weitemeyer, Gewerberaummiete, 1. Auflage, § 543 Rn. 83).
  • BGH, 03.07.2002 - XII ZR 327/00

    Formularmäßige Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses für die

    Auszug aus OLG Dresden, 14.10.2015 - 5 U 1724/14
    Die Parteien haben in dem am 03.07.2008 geschlossenen Mietvertrag die verschuldensunabhängige Haftung der Beklagten für anfängliche Sachmängel nicht ausgeschlossen (vgl. zur Zulässigkeit einer derartigen formularmäßigen Regelung BGH, Urteil v. 03.07.2002, NJW 2002, 3232).
  • VGH Hessen, 18.05.1988 - 5 UE 2212/84
  • VG Berlin, 15.01.2021 - 6 L 235.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine auf das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz

    Die Duldungsverfügung bewirkt zudem einen Mietmangel im Sinn des § 536 BGB (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 5 U 1724/14 -, juris Rn. 29).

    Dies schließt öffentlich-rechtlich nicht aus, dass sich die Antragstellerin gegen eine Kündigung und etwaige Räumungsklage zur Wehr setzen darf, etwa weil diese Formfehlern unterliegen oder andere Gründe entgegenstehen, sowie gegenüber dem Vermieter Schadensersatz geltend zu machen (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 14. Oktober 2015, a.a.O., Rn. 56).

    Zudem steht ihr der Zivilrechtsweg offen, um etwaige Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber ihrem Vermieter geltend zu machen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. März 2012, a.a.O., juris Rn. 20; OLG Dresden, Urteil vom 14. Oktober 2015, a.a.O., Rn. 56).

  • OLG Brandenburg, 16.04.2019 - 3 U 42/18

    Inanspruchnahme einer weiteren Mieterin auf Zahlung von Gewerberaummietzins, da

    Zu verlangen sind in diesem Rahmen vielmehr drohende Vollstreckungs- bzw. Sanktionsmaßnahmen der hierfür zuständigen Ordnungsbehörden (BGH NJW 2017, 1104; BGH NJW 2009, 3421; OLG Dresden ZMR 2017, 633; OLG Düsseldorf ZMR 2017, 639), für die aber nichts ersichtlich ist und zu denen die Beklagten insbesondere nichts vorgetragen haben.
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