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   OLG Dresden, 15.01.2013 - 5 U 1953/12   

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https://dejure.org/2013,46877
OLG Dresden, 15.01.2013 - 5 U 1953/12 (https://dejure.org/2013,46877)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.01.2013 - 5 U 1953/12 (https://dejure.org/2013,46877)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - 5 U 1953/12 (https://dejure.org/2013,46877)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen Zahlungsverzug nach Titulierung des ausstehenden Mietzinses; Verwirkung des Kündigungsrechts durch Nichtgeltendmachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 314 Abs. 3; BGB § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3b
    Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen Zahlungsverzug nach Titulierung des ausstehenden Mietzinses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.03.2007 - XII ZR 36/05

    Kündigung des Vermieters von Gewerberaum wegen Nichtzahlung der Kaution

    Auszug aus OLG Dresden, 15.01.2013 - 5 U 1953/12
    Eine in der Vergangenheit liegende vertragliche Pflichtverletzung, auf die wegen des Zeitablaufes eine außerordentliche Kündigung nicht mehr gestützt werden könnte, kann unter veränderten Umständen Grundlage eines neuen Kündigungstatbestandes sein, wenn der Pflichtverstoß durch das seitherige Verhalten des Kündigungsgegners nicht vollständig ausgeräumt worden ist (Anschluss an BGH, Urt. v. 21.03.2007, XII ZR 36/05, NJW-RR 2007, 886).

    Eine in der Vergangenheit liegende vertragliche Pflichtverletzung, auf die wegen des Zeitablaufes eine außerordentliche Kündigung nicht mehr gestützt werden könnte, kann unter veränderten Umständen Grundlage eines neuen Kündigungstatbestandes sein, wenn der Pflichtverstoß durch das seitherige Verhalten des Kündigungsgegners nicht vollständig ausgeräumt worden ist (Anschluss an BGH, Urt. v. 21.03.2007, XII ZR 36/05, NJW-RR 2007, 886).

    Nach Auffassung des Senates ist kein schützenswertes Interesse der Beklagten erkennbar, innerhalb eines kürzeren Zeitraumes als von 4 1/2 Monaten nach dem erstinstanzlichen Urteil Klarheit darüber zu bekommen, ob das Mietverhältnis beendet werden würde (vgl. zu diesem Aspekt BGH, Urteil vom 21.03.2007, XII ZR 36/05, NZM 2007, 400).

  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06

    Kündigung nach unsorgfältiger Beratung durch den Mieterschutzverein

    Auszug aus OLG Dresden, 15.01.2013 - 5 U 1953/12
    Soweit die Beklagte vorträgt, sie sei irrig davon ausgegangen, sie müsse die Miete nicht oder nicht in voller Höhe an die Klägerin zahlen, könnte sie dies nur unter den Voraussetzungen eines unvermeidbaren Rechtsirrtumes entlasten, an welchen strenge Maßstäbe anzulegen sind (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2006, VIII ZR 102/06, NZM 2007, 35; Urteil vom 10.10.2012, VIII ZR 107/12).
  • BGH, 10.10.2012 - VIII ZR 107/12

    Anforderungen an eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters

    Auszug aus OLG Dresden, 15.01.2013 - 5 U 1953/12
    Soweit die Beklagte vorträgt, sie sei irrig davon ausgegangen, sie müsse die Miete nicht oder nicht in voller Höhe an die Klägerin zahlen, könnte sie dies nur unter den Voraussetzungen eines unvermeidbaren Rechtsirrtumes entlasten, an welchen strenge Maßstäbe anzulegen sind (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2006, VIII ZR 102/06, NZM 2007, 35; Urteil vom 10.10.2012, VIII ZR 107/12).
  • BGH, 18.12.1997 - I ZR 79/95

    Verschulden bei Verbreitung einer auf Tonträger aufgenommenen Darbietung in der

    Auszug aus OLG Dresden, 15.01.2013 - 5 U 1953/12
    Bei einer zweifelhaften Rechtsfrage handelt bereits derjenige fahrlässig, der sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, indem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen muss (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.1997, I ZR 79/95, NJW 1998, 2144).
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