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   OLG Dresden, 15.01.2015 - 9 U 764/14   

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OLG Dresden, 15.01.2015 - 9 U 764/14 (https://dejure.org/2015,671)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.01.2015 - 9 U 764/14 (https://dejure.org/2015,671)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - 9 U 764/14 (https://dejure.org/2015,671)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Geld ohne Vorlage der Urkalkulation!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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    Kein Mehrkostenanspruch aus Nachträgen ohne Vorlage der Urkalkulation!

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    Kein Mehrkostenanspruch aus Nachträgen ohne Vorlage der Urkalkulation!

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    Kein Geld ohne Vorlage der Urkalkulation! (IBR 2015, 118)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.03.2013 - VII ZR 142/12

    Vergütungsklage aus VOB-Vertrag: Bindungswirkung der Berechnung des neuen Preises

    Auszug aus OLG Dresden, 15.01.2015 - 9 U 764/14
    Hierauf habe sie bereits erstinstanzlich hingewiesen und sehe sich nunmehr durch das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 14.03.-, Az.: VII ZR 142/12, bestätigt.

    Dabei erfolgt die Ermittlung auch der für die zusätzlichen Leistungen geschuldeten Vergütung auf der von den Parteien vorausgesetzten Grundlage einer kalkulatorischen Preisfortschreibung in der Weise, dass - soweit wie möglich - an die Kostenelemente der Urkalkulation angeknüpft wird; für den neu zu bildenden Einheitspreis sind grundsätzlich die gleichen Kostenelemente zu wählen wie in der vom Auftragnehmer dem Vertrag zugrunde gelegten Kalkulation (BGH, Urteil vom 14.03.-, Az.: VII ZR 142/12, Rdnr. 16 m.w.N.).

  • BGH, 05.05.1998 - VI ZR 24/97

    Beweisantritt Zeugnis "NN"

    Auszug aus OLG Dresden, 15.01.2015 - 9 U 764/14
    Ebenso wenig übersieht er, dass nach der herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur Verfügungen des Vorsitzenden oder des Berichterstatters oder aber den den Gerichtsbeschluss nicht wiedergebenden Hinweis der Geschäftsstelle die Wirkungen vorgenannter Vorschrift nicht auszulösen geeignet sein sollen (BVerfG, Beschluss vom 24.04.1985, Az.: 2 BvR 1248/82; BGH, Urteil vom 05.05.1998, Az: VI ZR 24/97; Greger in Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 356 Rdnr. 6).
  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvR 1248/82

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Anwendung zuvilprozessualer

    Auszug aus OLG Dresden, 15.01.2015 - 9 U 764/14
    Ebenso wenig übersieht er, dass nach der herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur Verfügungen des Vorsitzenden oder des Berichterstatters oder aber den den Gerichtsbeschluss nicht wiedergebenden Hinweis der Geschäftsstelle die Wirkungen vorgenannter Vorschrift nicht auszulösen geeignet sein sollen (BVerfG, Beschluss vom 24.04.1985, Az.: 2 BvR 1248/82; BGH, Urteil vom 05.05.1998, Az: VI ZR 24/97; Greger in Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 356 Rdnr. 6).
  • OLG Düsseldorf, 21.11.2014 - 22 U 37/14

    Urkalkulation nicht vorgelegt: Nachträge werden nicht vergütet!

    Auszug aus OLG Dresden, 15.01.2015 - 9 U 764/14
    Es entspricht der ganz herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur, dass die Grundlage für die Festlegung des neuen Preises i.S.v. § 2 Nr. 5 bzw. Nr. 6 VOB/B stets der zuvor vereinbarte Preis ist (BGH, Urteil vom 25.01.1996, Az.: VII ZR 233/04; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2014, Az. 22 U 37/14 Rdnr. 212; jeweils mit weiteren Nachweisen).
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