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   OLG Dresden, 15.01.2016 - 2 Ws 475/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,72845
OLG Dresden, 15.01.2016 - 2 Ws 475/15 (https://dejure.org/2016,72845)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.01.2016 - 2 Ws 475/15 (https://dejure.org/2016,72845)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. Januar 2016 - 2 Ws 475/15 (https://dejure.org/2016,72845)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Inhalt eines Beschlusses gemäß § 119a StVollzG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 119a Abs. 1 ; StVollzG § 109 Abs. 3
    Anforderungen an den Inhalt eines Beschlusses gemäß § 119a StVollzG

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Strenge Anforderungen an Beschluss über ausreichendes Betreuungsangebot in Sicherungsverwahrung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 04.09.2014 - 1 Ws 91/14

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei Sicherungsverwahrung:

    Auszug aus OLG Dresden, 15.01.2016 - 2 Ws 475/15
    Die Überprüfungsentscheidung muss dabei den gesamten Zweijahreszeitraum abdecken (OLG Hamm, Beschluss vom 25. August 2015 - Az.: III-1 Vollz(Ws) 175/15; zitiert nach juris), denn erst nach Ende dieses Zeitraums kann die Strafvollstreckungskammer beurteilen, ob die angebotene Betreuung in diesem Zeitraum ausreichend war (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04. September 2014 - Az.: 1 Ws 91/14).
  • OLG Hamm, 25.08.2015 - 1 Vollz (Ws) 175/15

    Keine Verkürzung des gerichtlich zu überprüfenden Zeitraums der Betreuung von

    Auszug aus OLG Dresden, 15.01.2016 - 2 Ws 475/15
    Die Überprüfungsentscheidung muss dabei den gesamten Zweijahreszeitraum abdecken (OLG Hamm, Beschluss vom 25. August 2015 - Az.: III-1 Vollz(Ws) 175/15; zitiert nach juris), denn erst nach Ende dieses Zeitraums kann die Strafvollstreckungskammer beurteilen, ob die angebotene Betreuung in diesem Zeitraum ausreichend war (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04. September 2014 - Az.: 1 Ws 91/14).
  • OLG Celle, 17.08.2022 - 3 Ws 204/22

    Dauer des über Prüfungszeitraums für die vollzugsbegleitende gerichtliche

    (vgl. zu den Anforderungen etwa KG, Beschluss vom 19.08.2015, Az.: 2 Ws 154/15, StraFo 2015, 434; OLG Dresden, Beschluss vom 15.01.2016, Az.: 2 Ws 475/15, juris).
  • OLG Dresden, 05.01.2018 - 2 Ws 252/17

    Festlegung des Zeitraums von 2 Jahren gemäß § 119a Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 StVollzG

    Dieses Versäumnis führt jedoch nicht zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung, denn das Beschwerdegericht kann insoweit gemäß § 120 Satz 2 Nr. 1 SächsStVollzG, §§ 120 Abs. 1 StVollzG, 309, 308 StPO umfassend in der Sache selbst entscheiden (OLG Dresden, Beschluss vom 15. Januar 2016 - 2 Ws 475/15 - Peglau jurisPR-StrafR 21/2015 Anm. 4; Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze 12. Aufl. 2015 Abschnitt P Rdnr. 126).
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