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   OLG Dresden, 15.02.2012 - 17 W 1163/11, 17 W 1164/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5774
OLG Dresden, 15.02.2012 - 17 W 1163/11, 17 W 1164/11 (https://dejure.org/2012,5774)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.02.2012 - 17 W 1163/11, 17 W 1164/11 (https://dejure.org/2012,5774)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - 17 W 1163/11, 17 W 1164/11 (https://dejure.org/2012,5774)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    InsO § 32; HGB §§ 145, 146, 161; GBO § 29
    Vertretung bei Verfügungen einer insolventen GmbH & Co. KG über vom Insolvenzverwalter freigegebene Grundstücke

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis zur Vertretung des Insolvenzschuldners bei Verfügung über vom Insolvenzverwalter freigegebene Vermögensgegenstände einer Kommanditgesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertretung des Insolvenzschuldners bei der Verfügung über vom Insolvenzverwalter freigegebene Vermögensgegenstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.09.1982 - V ZR 188/79

    Aussetzung - Tod - Komplementär - Kommanditgesellschaft - Fortsetzungsanzeige -

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2012 - 17 W 1163/11
    Ist eine offene Handelsgesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft aufgelöst und zu liquidieren, sind Liquidatoren und damit nur gemeinsam Vertretungsberechtigte (vgl. § 150 Abs. 1 HGB ) nach § 146 Abs. 1 S. 1 HGB sämtliche Gesellschafter, bei der Kommanditgesellschaft also auch der Kommanditist (BGH ZIP 1982, 1318).
  • BGH, 21.04.2005 - IX ZR 281/03

    Rechtsfolgen der Freigabe eines Massegegenstandes durch den Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2012 - 17 W 1163/11
    Gibt der Insolvenzverwalter einer KG, wie es in seiner Macht steht (BGHZ 163, 32), einzelne Vermögensgegenstände aus der Masse frei, kann die Insolvenzschuldnerin über dieses Vermögen wieder selbst verfügen.
  • BGH, 05.07.2011 - II ZR 199/10

    Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Erlöschen der

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2012 - 17 W 1163/11
    Dasselbe gilt bei der aufgelösten Gesellschaft bürgerlichen Rechts; auch hier steht von der Auflösung an die Geschäftsführung und Vertretung allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu (BGH ZIP 2011, 1865 ).
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