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   OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20   

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https://dejure.org/2021,11780
OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20 (https://dejure.org/2021,11780)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.02.2021 - 4 U 2196/20 (https://dejure.org/2021,11780)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. Februar 2021 - 4 U 2196/20 (https://dejure.org/2021,11780)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Ist eine das Persönlichkeitsrecht verletzende Äußerung dauerhaft im Internet abrufbar, begründet dies die für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderliche Dringlichkeit. 2. Das Unternehmerpersönlichkeitsrecht bezweckt den Schutz juristischer Personen; ein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf vorläufige Löschung einer Äußerung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anspruch auf vorläufige Löschung einer Äußerung im Internet Vorwurf eines gegen die standesrechtlichen Grundsätze verstoßenden Abrechnungsverhaltens eines Rechtsanwalts Kein Unternehmerpersönlichkeitsrecht für einen Rechtsanwalt

Verfahrensgang

  • LG Zwickau - 1 O 581/20
  • OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20
    An der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die als unwahr erkannt wurden, kann auch unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse bestehen (BVerfG, NJW 1992, 1439, Senat Urteil vom 03. August 2006 - 4 U 536/06 -, juris).
  • OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06

    Strengere Maßstäbe für Äußerungen in der Öffentlichkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20
    An der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die als unwahr erkannt wurden, kann auch unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse bestehen (BVerfG, NJW 1992, 1439, Senat Urteil vom 03. August 2006 - 4 U 536/06 -, juris).
  • OLG Köln, 18.04.2019 - 15 U 204/18

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20
    Auch angesichts der fließenden Abgrenzung von Sicherungs-, Regelungs- und Leistungsverfügung ist jedenfalls bei einer - wie hier bis zum Erlass der einstweiligen Verfügung - durch Bereithalten der angegriffenen Äußerung im Internet stetig fortdauernden Verletzungshandlung eine Dringlichkeit zu bejahen (OLG Köln, Urteil vom 18. April 2019 - I-15 U 204/18 -, Rn. 46, juris).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2011 - 15 W 14/11

    Löschungsverlangen bei negativer eBay-Bewertung im einstweiligen Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20
    Die vom Beklagten zitierten Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 11.3.2011 - 15 W 14/11) und des OLG Köln (Urteil vom 08. März 2012 - I-15 U 193/11 -, juris) betrafen überdies keine das Persönlichkeitsrecht betreffende, sondern wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten, in denen die jeweiligen Kläger ihre Rechte durch Abgabe eines "Gegenkommentars" tatsächlich gewahrt hatten und in denen die Plattform ebay in ihren Nutzungsbedingungen, denen sich die dortigen Parteien durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterworfen hatten, ausdrücklich die Möglichkeit einer solchen Reaktion vorgesehen hatte.
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20
    Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig hinter dem durch das grundrechtsbeschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurück (BVerfG, Beschluss vom 13. April 1994 - 1 BvR 23/94 -, BVerfGE 90, 241 - 254; Senat, Urteil vom 08. September 2011 - 4 U 459/11 -, Rn. 28, juris; Beschluss vom 19. November 2019 - 4 U 2088/19 -, Rn. 7, juris).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20
    Dies ist eine Frage des Einzelfalles, für die sich gleichwohl in der Rechtsprechung Regelfristen herausgebildet haben, bei deren Überschreitung von einer Selbstwiderlegung auszugehen ist (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.1.2015 - 6 U 156/14 - juris; vgl. im Übrigen die Verweise auf nicht veröffentlichte Rechtsprechung der OLGe Koblenz und Köln sowie des KG bei Wenzel-Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. Kap 12 Rn 145 weitergehend OLG Hamburg, Beschluss vom 15.12.2014 - 7 W 141/14 - juris OLG Stuttgart, Urteil vom 08. Februar 2017 - 4 U 166/16 -, Rn. 35 - 36, juris).
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2015 - 6 U 156/14

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bewertung von Äußerungen im Rahmen einer

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20
    Dies ist eine Frage des Einzelfalles, für die sich gleichwohl in der Rechtsprechung Regelfristen herausgebildet haben, bei deren Überschreitung von einer Selbstwiderlegung auszugehen ist (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.1.2015 - 6 U 156/14 - juris; vgl. im Übrigen die Verweise auf nicht veröffentlichte Rechtsprechung der OLGe Koblenz und Köln sowie des KG bei Wenzel-Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. Kap 12 Rn 145 weitergehend OLG Hamburg, Beschluss vom 15.12.2014 - 7 W 141/14 - juris OLG Stuttgart, Urteil vom 08. Februar 2017 - 4 U 166/16 -, Rn. 35 - 36, juris).
  • OLG Dresden, 27.11.2018 - 4 U 1282/18

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung wegen Unterlassung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20
    Der Senat geht insofern von einer Regelfrist von einem Monat gerechnet ab Kenntnis von der Äußerung aus (Senat Urteil vom 27. November 2018 - 4 U 1282/18 -, Rn. 11, juris).
  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05

    Terroristentochter

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20
    Dabei ist zu beachten, dass sich der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG auch auf Äußerungen erstreckt, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (vgl. BGH Urteil vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 45/05; vom 11. März 2008 - VI ZR 189/06; vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07; vom 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07 alle juris).
  • OLG Dresden, 24.08.2018 - 4 U 872/18

    Zum zivilrechtlichen Ehrenschutz einer Gemeinde wegen schwerwiegender

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20
    Im Falle einer derartigen engen Verknüpfung der Mitteilung von Tatsachen und ihrer Bewertung darf der Grundrechtsschutz der Meinungsfreiheit nicht dadurch verkürzt werden, dass ein tatsächliches Element aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert betrachtet wird (Senat, Beschluss vom 26. März 2019 - 4 U 184/19 -, Rn. 8, juris; Urteil vom 24. August 2018 - 4 U 872/18 -, Rn. 5, juris).
  • OLG Dresden, 26.03.2019 - 4 U 184/19

    Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung

  • OLG Köln, 08.03.2012 - 15 U 193/11

    Eilrechtsschutz bei eBay-Bewertung

  • OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 16 W 21/13

    Einstweilige Verfügung gegen Äußerungen auf Facebook

  • OLG Dresden, 25.01.2018 - 4 U 1675/17

    Dringlichkeit einer auf presserechtliche Unterlassungsansprüche gestützten

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

  • OLG Dresden, 19.11.2019 - 4 U 2088/19

    Unterlassungsanspruch für Äußerungen nach Veräußerung von Gesellschaftsanteilen

  • OLG Dresden, 21.07.2020 - 4 W 242/20

    Einstweilige Verfügung abgelehnt: Beschwerdeentscheidung als Beschluss oder

  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06

    "Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik

  • OLG Dresden, 08.09.2011 - 4 U 459/11

    Umfang der Wirkung eines Vergleichs über die Unterlassung von Äußerungen in einem

  • OLG Dresden, 04.10.2021 - 4 W 625/21

    1. Wird der Post eines Nutzers in einem sozialen Netzwerk automatisch gelöscht

    Eine Leistungsverfügung, von der das Landgericht ausgegangen ist und die grundsätzlich nur bei Not- und Zwangslagen in Betracht kommt, wenn der Gläubiger darlegen und glaubhaft machen kann, auf die Erfüllung dringend angewiesen zu sein (vgl. nur Zöller-Vollkommer, ZPO, 33. Aufl. § 940 Rn 6; Senat, Beschluss vom 15. Februar 2021 - 4 U 2196/20 -, Rn. 5, juris), liegt hier schon deshalb nicht vor, weil es nicht darum geht, dem Antragsteller im Verfügungsverfahren eine zusätzliche Leistungsposition zu verschaffen, sondern die Antragsgegnerin lediglich vorläufig daran gehindert werden soll, ihn an der Ausübung seiner bereits durch den Nutzungsvertrag eingeräumten Rechte durch Sperrung und Löschung zu hindern.
  • OLG Dresden, 10.03.2022 - 4 W 94/22

    Vorläufige Unterlassung von Äußerungen in einer Berichterstattung;

    Der Senat geht insofern von einer Regelfrist von einem Monat gerechnet ab Kenntnis von der Äußerung aus (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 15. Februar 2021 - 4 U 2196/20 -, Rn. 4, juris).
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