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   OLG Dresden, 15.03.2016 - OLGAusl 29/16   

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https://dejure.org/2016,5179
OLG Dresden, 15.03.2016 - OLGAusl 29/16 (https://dejure.org/2016,5179)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.03.2016 - OLGAusl 29/16 (https://dejure.org/2016,5179)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. März 2016 - OLGAusl 29/16 (https://dejure.org/2016,5179)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Übertragung der Strafvollstreckung auf das Ausland nach RB-Freiheitstrafe 2008/909/JI, (§§ 85 ff. IRG )

  • rechtsportal.de

    IRG § 85 Abs. 1 S. 1
    Weitere Vollstreckung einer Freiheitsstrafe im Heimatland des Verurteilten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 04.05.2009 - Ausl 41/09

    Vollstreckungshilfe; Überstellungsübereinkommen; Zusatzprotokoll; Ausweisung

    Auszug aus OLG Dresden, 15.03.2016 - Ausl 29/16
    Danach ist die grundrechtlich geschützte Position des Verurteilten in eine Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Überstellung zu bringen und zu einem verhältnismäßigen Ausgleich zu gelangen (OLG Celle NStZ-RR 2008, 345; OLG Dresden NStZ-RR 2009, 280 [281]; ergangen noch zu § 2 ÜAG, Art. 3 Abs. 1 ÜberstÜbk REO, Art. 3 Abs. 1 ÜberstÜbk-ZPREO).
  • OLG Celle, 27.06.2008 - 1 ARs 30/08
    Auszug aus OLG Dresden, 15.03.2016 - Ausl 29/16
    Danach ist die grundrechtlich geschützte Position des Verurteilten in eine Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Überstellung zu bringen und zu einem verhältnismäßigen Ausgleich zu gelangen (OLG Celle NStZ-RR 2008, 345; OLG Dresden NStZ-RR 2009, 280 [281]; ergangen noch zu § 2 ÜAG, Art. 3 Abs. 1 ÜberstÜbk REO, Art. 3 Abs. 1 ÜberstÜbk-ZPREO).
  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95

    Überstellung auf Wunsch

    Auszug aus OLG Dresden, 15.03.2016 - Ausl 29/16
    Dieser Anspruch umfasst auch die gegenüber dem Strafvollzug eigenständige strafvollstreckungsrechtliche Frage, ob der Verurteilte zur Verbüßung seiner Strafe in seine Heimat überstellt wird (BVerfG NJW 1997, 3013 ff. m.w.N. der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung).
  • OLG Celle, 17.03.2017 - 2 AR (Ausl) 30/17

    Voraussetzungen der Vollstreckung eines Strafrestes im Heimatstaat eines

    Danach ist die verfassungsrechtlich geschützte Position des Verurteilten in eine Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Überstellung zu bringen und zu einem verhältnismäßigen Ausgleich zu gelangen (OLG Hamm, Beschluss vom 27. August 2015, III-2 Ausl 115/15, juris; OLG Dresden Beschluss vom 15. März 2016, OLG Ausl 29/16 - juris).
  • OLG Saarbrücken, 15.11.2017 - Ausl 12/17

    Internationale Vollstreckungshilfe: Bewilligung der Vollstreckung einer in

    Schließlich unterliegt es im vorliegenden Fall keinem Zweifel, dass die soziale Wiedereingliederung des Verurteilten, deren Erleichterung der Rahmenbeschluss Freiheitsstrafen bezweckt (vgl. Erwägungsgrund 9, Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 4 und Abs. 6; Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2015 - OLG Ausl 56/15 -), aufgrund seines Aufenthaltsstatus, seiner familiären Bindungen in Litauen und seiner fehlenden deutschen Sprachkenntnisse eher in seinem Heimatstaat Litauen zu erwarten ist (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 27.08.2015 - III-2 Ausl 115/15, juris Rn. 21 ff.; OLG Dresden, Beschl. v. 15.03.2016 - OLG Ausl 29/16, juris Rn. 14 ff.).
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