Rechtsprechung
OLG Dresden, 15.05.2002 - 11 U 3167/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arrestpfandrecht; Durchsetzung eines verjährten Anspruchs; Bekämpfung der Einrede der Verjährung mittels § 223 Abs. 1 BGB a. F.
- Judicialis
BGB § 221 I
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 221 Abs. 1
Arrest; Pfandrecht; Verjährung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 09.11.2001 - 3 O 5541/01
- OLG Dresden, 10.04.2002 - 11 U 3167/01
- OLG Dresden, 15.05.2002 - 11 U 3167/01
Papierfundstellen
- MDR 2003, 54
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.12.1992 - IX ZR 226/91
Kein Überweisungsbeschluß bei Arrest
Auszug aus OLG Dresden, 15.05.2002 - 11 U 3167/01
Auch der Bundesgerichtshof bekräftigt dieses Argument, wenn er einen Überweisungsbeschluss, der auf eine Arrestpfändung gestützt ist, ohne weiteres für nichtig hält (BGHZ 121, 98). - RG, 04.04.1930 - VII 437/29
1. Wann beginnt die Verjährung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen …
Auszug aus OLG Dresden, 15.05.2002 - 11 U 3167/01
Das Reichsgericht hat diese Meinung für so selbstverständlich richtig gehalten, dass es den § 223 Abs. 1 BGB nicht einmal erwähnte, als es dem Gläubiger verwehrte, die durch Arrestpfandrecht gesicherte Forderung in verjährter Zeit gegen den Schuldner durchzusetzen (RGZ 128, 76).