Rechtsprechung
   OLG Dresden, 15.05.2013 - 1 U 1275/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,22782
OLG Dresden, 15.05.2013 - 1 U 1275/12 (https://dejure.org/2013,22782)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.05.2013 - 1 U 1275/12 (https://dejure.org/2013,22782)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - 1 U 1275/12 (https://dejure.org/2013,22782)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,22782) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtshaftung im Zusammenhang mit rechtswidriger Veräußerung eines Grundstücks an einen Dritten trotz eines Restitutionsantrag durch den Geschädigten; Anspruch auf Freistellung eines Grundstücks von Grundschulden i.R.e. Restitutionsanspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bemessung des Anspruchs auf Befreiung von Grundpfandrechten?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Begrenzung des Amtshaftungsanspruchs auf Befreiung von Grundpfandrechten der Höhe nach auf den Grundstückswert! (IBR 2014, 1038)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 03.09.2014 - 11 U 123/13

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher der erkennende Senat folgt (vgl. BGH, NJW-RR 2003, S. 1004; auch Tremml/Karger/Luber, Der Amtshaftungsprozess, 4. Aufl., Rdn. 258) kann die Naturalrestitution vielmehr nur dann nicht verlangt werden, wenn hierfür ein hoheitliches Handeln erforderlich ist, weil hierzu der betroffene Amtswalter, würde er als Privatperson in Anspruch genommen, nicht in der Lage ist, und das Eigentümerinteresse daher nur im Wege des Folgenbeseitigungsanspruches vor dem ausschließlich hierfür zuständigen Verwaltungsgericht geltend gemacht werden kann (ebenso auch OLG Dresden, BeckRS 2013, 15428).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht