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   OLG Dresden, 15.05.2018 - 4 U 248/16   

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https://dejure.org/2018,15146
OLG Dresden, 15.05.2018 - 4 U 248/16 (https://dejure.org/2018,15146)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.05.2018 - 4 U 248/16 (https://dejure.org/2018,15146)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. Mai 2018 - 4 U 248/16 (https://dejure.org/2018,15146)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Behandlung eines Kindes mit einem nur für Erwachsene zugelassenen Schmerzmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Zulässigkeit der Behandlung eines Kindes mit einem nur für Erwachsene zugelassenen Schmerzmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Off-label-Use von Schmerzmedikament bei Kindern: Aufklärungspflicht des Arztes besteht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Behandlung eines Kindes mit einem nur für Erwachsene zugelassenen Schmerzmittel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Off-Label-Behandlung eines Kindes mit einem Schmerzmedikament, das nur für Erwachsene zugelassen ist

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 04.12.1996 - 5 U 68/96

    Verzicht auf Ruhigstellung des Beins - § 823 BGB, BGB, Verzicht auf Ruhigstellung

    Auszug aus OLG Dresden, 15.05.2018 - 4 U 248/16
    In einem solchen Fall ist auch die objektiv fehlerhafte Behandlungs- und Risikoaufklärung kein Anknüpfungspunkt für eine Haftung, sondern allein der - vermeintliche - Diagnosefehler (OLG Köln, VersR 1998, 243 mit NA BGH; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl. C Rn 24 m.w.N;vgl. auch die Rspr.-nachw. bei Martis/Winkhart, aaO., Rz. D 17 ).
  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 236/93

    Vorwerfbarkeit eines Diagnoseirrtums als Behandlungsfehler - Spätsymptome einer

    Auszug aus OLG Dresden, 15.05.2018 - 4 U 248/16
    Deshalb ist bei der Annahme eines vorwerfbaren Diagnosefehlers grundsätzlich Zurückhaltung geboten (statt vieler: BGH, Urt. v. 14.06.1994 - VI ZR 236/93; BGH, Urt. v. 08.07.2003 VI ZR 204/02; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht 3. Aufl. Rn. D2, jeweils m.w.N.).
  • OLG Dresden, 05.01.2017 - 4 U 1385/16

    Umfang des Schadensersatzes wegen Schmerzen durch eine behandlungsfehlerhafte

    Auszug aus OLG Dresden, 15.05.2018 - 4 U 248/16
    Deshalb ist es nach § 287 ZPO geboten, bei geringfügigen Verletzungen ohne wesentliche Beeinträchtigung der Lebensführung und ohne Dauerfolgen zu prüfen, ob es sich nur um vorübergehende, im Alltagsleben typische und häufig auch aus anderen Gründen als einem besonderen Schadensfall entstehende Beeinträchtigungen des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens handelt, die im Einzelfall weder unter dem Blickpunkt der Ausgleichs- noch der Genugtuungsfunktion ein Schmerzensgeld als billig erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 14. Januar 1992, VI ZR 120/91 - juris; Senat, Beschluss vom 05. Januar 2017 - 4 U 1385/16 -, Rn. 4, juris).
  • OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 1/06

    Arzthaftung - Schmerzensgeld- und Schadenersatzanspruch wegen unzureichender

    Auszug aus OLG Dresden, 15.05.2018 - 4 U 248/16
      Einsatzes überwiegt (OLG Naumburg, Urt. v. 11.07.2006, 1 U 1/06).
  • BGH, 27.05.2008 - VI ZR 69/07

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Arzthaftungsansprüche aus

    Auszug aus OLG Dresden, 15.05.2018 - 4 U 248/16
    Liegt nämlich die Beweislast für die Durchführung der ordnungsgemäßen Aufklärung auf Behandlungsseite, so muss der Patient darlegen und beweisen, dass der von ihm behauptete Gesundheitsschaden gerade auf der Behandlung beruht, die mangels ordnungsgemäßer Aufklärung rechtswidrig war - hier also auf der Medikamentengabe (vgl. BGH, Urteil vom 27.03.2008 - VI ZR 69/07; Martis/Winkhart, aaO., Rz. A 2259, mit zahlr. w. Nachw.).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 289/03

    Aufklärungspflicht des Arztes über Nebenwirkungen von Medikamenten

    Auszug aus OLG Dresden, 15.05.2018 - 4 U 248/16
    Bei möglichen schwerwiegenden Nebenwirkungen eines Medikaments ist neben dem Hinweis in der Gebrauchsinformation des Pharmaherstellers auch eine Aufklärung durch den das Medikament verordnenden Arzt erforderlich (BGH, Urteil vom 15. März 2005 - VI ZR 289/03 -, BGHZ 162, 320-327).
  • BGH, 14.01.1992 - VI ZR 120/91

    Freisetzung einer chemischen Substanz (Äthylacrylat) nach einem Störfall in einer

    Auszug aus OLG Dresden, 15.05.2018 - 4 U 248/16
    Deshalb ist es nach § 287 ZPO geboten, bei geringfügigen Verletzungen ohne wesentliche Beeinträchtigung der Lebensführung und ohne Dauerfolgen zu prüfen, ob es sich nur um vorübergehende, im Alltagsleben typische und häufig auch aus anderen Gründen als einem besonderen Schadensfall entstehende Beeinträchtigungen des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens handelt, die im Einzelfall weder unter dem Blickpunkt der Ausgleichs- noch der Genugtuungsfunktion ein Schmerzensgeld als billig erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 14. Januar 1992, VI ZR 120/91 - juris; Senat, Beschluss vom 05. Januar 2017 - 4 U 1385/16 -, Rn. 4, juris).
  • LAG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 Sa 358/19

    Wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung; Verletzung arbeitsvertraglicher

    Es ist dann aber im Einzelfall von dem behandelnden Arzt vorzutragen, wann mit welchem Inhalt welche Aufklärung, ggfs. unter Bezug auf die übliche Aufklärung (vgl. OLG Dresden vom 15.05.2018, 4 U 248/16 Rn. 29) erfolgt ist.
  • OLG Dresden, 09.12.2020 - 4 U 1777/20

    Keine Aufklärungsmangelhaftung bei vertretbarem Diagnosefehler

    Diagnoseirrtümer, die objektiv auf eine Fehlinterpretation der Befunde zurückzuführen sind, können deshalb nur mit Zurückhaltung als Behandlungsfehler gewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 08.07.2003 - VI ZR 304/02 - juris; Senat, Beschluss vom 29.07.2019 - 4 U 1078/19 - juris; vgl. Senat, Urteil vom 15.05.2018 - 4 U 248/16 - juris).
  • OLG Dresden, 25.07.2023 - 4 U 659/23

    Anforderungen an die Dokumentation der ärztlichen Aufklärung; Darlegungs- und

    Ein nicht vorwerfbarer Diagnoseirrtum entfaltet aber eine Sperrwirkung in der Weise, dass ein Befunderhebungsfehler, der sich aus einem nicht vorwerfbaren Diagnoseirrtum ergibt, seinerseits nicht gesondert vorwerfbar ist (Senat, Urteil vom 15.05.2018 - 4 U 248/16 - juris, Rz. 33; OLG Köln, VersR 1998, 243 m.w.N.; Martis/Winkhardt, Arzthaftungsrecht, 5. Aufl., Rz. U 37 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 15.01.2021 - 4 U 1785/20

    Unrichtige Diagnose als Behandlungsfehler - unzureichende Dokumentation

    Diagnoseirrtümer, die objektiv auf eine Fehlinterpretation der Befunde zurückzuführen sind, können deshalb nur mit Zurückhaltung als Behandlungsfehler gewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 08.07.2003 - VI ZR 304/02 - juris; vgl. Senat, Beschluss vom 29.07.2019 - 4 U 1078/19 - juris; vgl. Senat, Urteil vom 15.05.2018 - 4 U 248/16 - juris).
  • OLG Dresden, 16.08.2021 - 4 U 935/21

    Auch bei jahrelang moderat überhöhten Thrombozyten- und Leberwerten ist der

    Diagnoseirrtümer, die objektiv auf eine Fehlinterpretation der Befunde zurückzuführen sind, können deshalb nur mit Zurückhaltung als Behandlungsfehler gewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 08.07.2003 - VI ZR 304/02 - juris; Senat, Beschluss vom 29.07.2019 - 4 U 1078/19 - juris; vgl. Senat, Urteil vom 15.05.2018 - 4 U 248/16 - juris).
  • OLG Dresden, 09.09.2021 - 4 U 935/21

    Auch bei jahrelang moderat überhöhten Thrombozyten- und Leberwerten ist der

    Diagnoseirrtümer, die objektiv auf eine Fehlinterpretation der Befunde zurückzuführen sind, können deshalb nur mit Zurückhaltung als Behandlungsfehler gewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 08.07.2003 - VI ZR 304/02 - juris; Senat, Beschluss vom 29.07.2019 - 4 U 1078/19 - juris; vgl. Senat, Urteil vom 15.05.2018 - 4 U 248/16 - juris).
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