Rechtsprechung
OLG Dresden, 15.10.2020 - 4 W 697/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Sachsen
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- IWW
- versicherungsrechtsiegen.de
Aufklärungs- und Beratungspflichten eines Versicherungsmaklers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kommt einem Vergleich zur Abgeltung "aller Ansprüche" Gesamtwirkung zu?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Auslegung eines Abfindungsvergleichs, Anlass zur Beratung, Beratungsanlass, Abschluss einer Gebäudeversicherung, Vandalismusschäden, Risiko des Vandaslismus, Kausalität des Beratungsfehlers für den Schaden, Deckung des Risikos des Betriebs eines Swinger-Clubs
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Welche Aufklärungs- und Beratungspflichten hat der Versicherungsmakler? (IBR 2020, 1053)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Kommt einem Vergleich Gesamtwirkung für hieran nicht beteiligte Dritte zu? (IBR 2021, 104)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Dresden, 08.09.2020 - 4 W 655/20
Auszug aus OLG Dresden, 15.10.2020 - 4 W 697/20
Die jeweils hiergegen gerichteten Beschwerden hat der Senat mit Beschlüssen vom 12.02.2020 unter dem Az. 4 W 84/20 und vom 08.09.2020 unter dem Az. 4 W 655/20 zurückgewiesen.Mit seiner Beschwerde verweist der Antragsteller in Bezug auf die Antragsgegnerin zu 2. auf seine Begründung in den Verfahren 4 W 84/20 und 4 W 655/20.
Zur Meidung von Wiederholungen wird diesbezüglich auf die Ausführungen im Senatsbeschluss vom 08.09.2020 - 4 W 655/20 - verwiesen.
- BGH, 22.12.2011 - VII ZR 7/11
Gewährleistung beim Pferdekauf: Schadensersatzhaftung von Tierarzt und Verkäufer …
Auszug aus OLG Dresden, 15.10.2020 - 4 W 697/20
Im Zweifel kommt allerdings einem Vergleich mit einem Gesamtschuldner grundsätzlich keine Gesamtwirkung zu (BGH, Urteil vom 22.12.2011 - VII ZR 7/11, juris Rz. 21; Urteil vom 21.03.2000, IX ZR 33/19, und vom 13.10.2004 - I ZR 249/01).Angesichts dieser Formulierung kann nicht ohne weiteres aus dem übrigen Text auf einen Gesamtwirkungswillen auch des Antragstellers geschlossen werden, zumal ein Gläubiger grundsätzlich niemals ein Interesse daran hat, sich nicht bei dem anderen Gesamtschuldner schadlos halten zu können (so ausdrücklich BGH, Urteil vom 22.12.2011 - VII ZR 7/11, juris Rz. 23).
- OLG Köln, 11.01.2013 - 20 U 164/12
Begriff des unfallbedingten Krankenhausaufenthalts
Auszug aus OLG Dresden, 15.10.2020 - 4 W 697/20
Das kann dann der Fall sein, wenn sich der Versicherungsnehmer erkennbar falsche Vorstellungen über die Reichweite des Versicherungsschutzes macht, oder wenn das erkennbar zu versichernde Risiko von dem ins Auge gefassten Versicherungsschutz nicht vollständig erfasst wird (statt aller: OLG Hamm, Urteil vom 27.02.2013 - 20 U 164/12). - BGH, 13.10.2004 - I ZR 249/01
Interessengerechte Auslegung von Verträgen
Auszug aus OLG Dresden, 15.10.2020 - 4 W 697/20
Im Zweifel kommt allerdings einem Vergleich mit einem Gesamtschuldner grundsätzlich keine Gesamtwirkung zu (BGH…, Urteil vom 22.12.2011 - VII ZR 7/11, juris Rz. 21; Urteil vom 21.03.2000, IX ZR 33/19, und vom 13.10.2004 - I ZR 249/01). - BGH, 14.01.2021 - IX ZR 33/19
Abtretung der Werklohnforderungen als anfechtbare Rechtshandlung des Schuldners; …
Auszug aus OLG Dresden, 15.10.2020 - 4 W 697/20
Im Zweifel kommt allerdings einem Vergleich mit einem Gesamtschuldner grundsätzlich keine Gesamtwirkung zu (BGH…, Urteil vom 22.12.2011 - VII ZR 7/11, juris Rz. 21; Urteil vom 21.03.2000, IX ZR 33/19, und vom 13.10.2004 - I ZR 249/01).
- VerfGH Sachsen, 07.01.2021 - 204-IV-20
Anforderungen an Begründung im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung …
Mit seiner am 19. November 2020 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Dresden vom 8. September 2020 (4 W 655/20) und 15. Oktober 2020 (4 W 697/20).