Rechtsprechung
OLG Dresden, 16.01.2020 - 4 U 2183/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Sachsen
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- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB § 434
Keine Vereinbarung einer Beschaffenheitsvereinbarung bei lediglich allgemeiner Anpreisung des Gebäudes im Maklerexposé - degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Ersatz sachmangelbedingter Schäden an einem Wohngebäude
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Was nicht im Kaufvertrag steht, ist auch nicht vereinbart
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Renovierungsbedürftiges Haus gekauft - Geschwurbel in einem Maklerexposé stellt keine Beschaffenheitsgarantie dar
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Beschaffenheitsgarantie durch Angabe im Maklerexposé Gebäude sei "mit wenigen Handgriffen bereit, neue Besitzer zu beherbergen" - Keine Garantie des Wohn- und Sanierungsstandards
Verfahrensgang
- LG Görlitz - 1 O 347/18
- OLG Dresden, 16.01.2020 - 4 U 2183/19
- OLG Dresden, 17.03.2020 - 4 U 2183/19
Papierfundstellen
- NJW-RR 2020, 626
- MDR 2020, 789
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.11.2015 - V ZR 78/14
Erwerb eines Hausgrundstücks: Beschaffenheitsvereinbarung außerhalb des …
Auszug aus OLG Dresden, 16.01.2020 - 4 U 2183/19
Der Käufer kann nicht davon ausgehen, dass der Verkäufer mit ihm eine bestimmte Beschaffenheit des Grundstücks oder Gebäudes - mit der Folge einer nicht ausschließbaren Haftung - vereinbaren will, wenn die geschuldete Beschaffenheit im Kaufvertrag nicht erwähnt wird (vgl. BGH…, Urteil vom 19. Januar 2018 - V ZR 256/16 -, Rn. 8, - juris; und Urteil vom 06. November 2015 - V ZR 78/14 -, BGHZ 207, 349 - 358, Rn. 16 - 17).Damit scheidet grundsätzlich - und auch hier - die Annahme einer Beschaffenheitsvereinbarung aus (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2015 - V ZR 78/14, a.a.O., Rn. 15).
- BGH, 25.01.2019 - V ZR 38/18
Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für ein Grundstück aufgrund …
Auszug aus OLG Dresden, 16.01.2020 - 4 U 2183/19
Dazu zählen auch Angaben in einem vom Verkäufer selbst oder von einem Makler erstellten Exposé (vgl. BGH…, Urteil vom 22. April 2016 - V ZR 23/15, NJW 2017, 150 Rn. 7; BGH, Urteil vom 25.01.2019, V ZR 38/18, VersR 2020, 40; beide zit. n. juris).Denn jedenfalls wäre eine solche Vereinbarung - wie auch die nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 3 BGB zu erwartenden Eigenschaften eines Grundstücks - von dem im notariellen Kaufvertrag vereinbarten allgemeinen Haftungsausschluss mit erfasst - wovon auch das Landgericht zutreffend ausgeht (so ausdrücklich zuletzt BGH, Urteil vom 25.01.2019, a.a.O., Rn. 21 m.w.N. - juris).
- BGH, 19.01.2018 - V ZR 256/16
Umfassen des Haftungsausschlusses für Sachmängel auch die nach den öffentlichen …
Auszug aus OLG Dresden, 16.01.2020 - 4 U 2183/19
Der Käufer kann nicht davon ausgehen, dass der Verkäufer mit ihm eine bestimmte Beschaffenheit des Grundstücks oder Gebäudes - mit der Folge einer nicht ausschließbaren Haftung - vereinbaren will, wenn die geschuldete Beschaffenheit im Kaufvertrag nicht erwähnt wird (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2018 - V ZR 256/16 -, Rn. 8, - juris; …und Urteil vom 06. November 2015 - V ZR 78/14 -, BGHZ 207, 349 - 358, Rn. 16 - 17). - BGH, 07.03.2003 - V ZR 437/01
Begriff der Arglist
Auszug aus OLG Dresden, 16.01.2020 - 4 U 2183/19
Um eine solche rechtliche Bewertung, um einen Schluss von bekannten Tatsachen auf eine bestimmte rechtliche Einordnung, geht es bei der Frage des arglistigen Verschweigens eines Mangels aber nicht (vgl. BGH MDR 2003, 681 zu § 463 Satz 2 BGB a.F.). - BGH, 22.04.2016 - V ZR 23/15
Grundstückskaufvertrag: Umfang des vereinbarten Haftungsausschlusses für …
Auszug aus OLG Dresden, 16.01.2020 - 4 U 2183/19
Dazu zählen auch Angaben in einem vom Verkäufer selbst oder von einem Makler erstellten Exposé (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2016 - V ZR 23/15, NJW 2017, 150 Rn. 7; BGH, Urteil vom 25.01.2019, V ZR 38/18, VersR 2020, 40; beide zit. n. juris).