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   OLG Dresden, 16.02.1999 - 7 W 1571/98   

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https://dejure.org/1999,4276
OLG Dresden, 16.02.1999 - 7 W 1571/98 (https://dejure.org/1999,4276)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.02.1999 - 7 W 1571/98 (https://dejure.org/1999,4276)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. Februar 1999 - 7 W 1571/98 (https://dejure.org/1999,4276)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Auslegung der Pflichtteilssanktionsklausel "Sollte gegen mein Testament Einspruch oder Klage erhoben werden"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Testament; Anfechtung; Verfügung; Wirksamkeit; Erbschein; Testierfähigkeit; Testierunfähig

  • Judicialis

    BGB § 2074; ; BGB § 2075

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 2074 §§ 2078 ff. § 2084
    Inhalt, Reichweite und Rechtswirkungen einer Verwirkungsklausel im Testament

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1165
  • Rpfleger 1999, 276
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.11.1984 - IVa ZR 122/83

    Zulässigkeit der Teilungsversteigerung eines Grundstücks - Auseinandersetzung

    Auszug aus OLG Dresden, 16.02.1999 - 7 W 1571/98
    Werden Angriffe auf die Echtheit des Testamentes oder die Testierfähigkeit des Erblassers nur in bewusstem Ungehorsam erhoben (vgl. dazu von Lübtow, Bd. I, S. 574; BGH FamRZ 85, S. 278, 280; Binz "Problematik der Verwirkungsklausel in letztwilligen Verfügungen", Fn. 37), weil der Inhalt der Verfügung nicht respektiert werden solle, müssen die Folgen der Verwirkungsklausel eingreifen im Hinblick auf den o.g. erbrechtlichen Grundsatz, dass dem Willen des Erblassers, der solches gerade verhindern will, zum Erfolg verholfen werden muss.
  • OLG München, 06.12.2018 - 31 Wx 374/17

    Zeitpunkt des Eingreifens der Pflichteeilsklausel nach Tod des Erstversterbenden

    Eine Willensrichtung der Ehegatten, die allein das Bestreiten der von den Ehegatten angeordneten Alleinerbenstellung des überlebenden durch ein Verhalten des Schlusserben sanktioniert, mag zwar der Formulierung "wer das Testament anficht" entnommen werden können (vgl. dazu OLG Dresden NJW-RR 1999, 1165).
  • OLG Saarbrücken, 13.12.2021 - 5 W 70/21

    Enthält der notarielle Erbvertrag eine Klausel, wonach der zum Schlusserben

    Denn der darin verwendete Begriff der "Anfechtung" ist nicht eindeutig; er kann rechtstechnisch gemeint sein, aber auch auf alle Handlungen abzielen, die sonst geeignet sind, die Verfügung ganz oder teilweise zu Fall zu bringen (vgl. OLG Dresden, NJW-RR 1999, 1165; OLG Braunschweig OLGZ 1977, 185; BayObLGZ 1962, 47; Staudinger/Otte (2019) BGB § 2074, Rn. 72).
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