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   OLG Dresden, 16.05.2018 - 4 W 305/18   

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https://dejure.org/2018,15145
OLG Dresden, 16.05.2018 - 4 W 305/18 (https://dejure.org/2018,15145)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.05.2018 - 4 W 305/18 (https://dejure.org/2018,15145)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 4 W 305/18 (https://dejure.org/2018,15145)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Unterlassung diffamierende Äußerungen; Abgrenzung von Meinungsäußerung und Schmähkritik

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 2 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Unterlassung diffamierende Äußerungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Schmähkritik und strafbare Beleidigung bei haltlosem Vorwurf der Korruption und Kriminalität gegenüber Rechtsanwalt - Keine Untermauerung der Vorwürfe und fehlendes Mandatsverhältnis zum Rechtsanwalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1005
  • MMR 2018, 526
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Jena, 07.11.2013 - 1 U 511/13

    Gerichtsstand bei Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet

    Auszug aus OLG Dresden, 16.05.2018 - 4 W 305/18
    Ob dieser Grundsatz gleichermaßen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet gilt oder hier ein darüber hinausgehender hinreichender Bezug zum Gerichtsbezirk hinzukommen muss und gegebenenfalls, nach welchen Kriterien dieser zu bestimmen sei, ist im Einzelnen streitig (vgl. im einzelnen OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 6; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260; OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 442, 443; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. November 2016 - 1 U 6/16 -, Rn. 28, juris).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2016 - 1 U 6/16

    Der fliegende Gerichtsstand bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus OLG Dresden, 16.05.2018 - 4 W 305/18
    Ob dieser Grundsatz gleichermaßen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet gilt oder hier ein darüber hinausgehender hinreichender Bezug zum Gerichtsbezirk hinzukommen muss und gegebenenfalls, nach welchen Kriterien dieser zu bestimmen sei, ist im Einzelnen streitig (vgl. im einzelnen OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 6; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260; OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 442, 443; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. November 2016 - 1 U 6/16 -, Rn. 28, juris).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 75/10

    OSCAR

    Auszug aus OLG Dresden, 16.05.2018 - 4 W 305/18
    Unter diesem Aspekt besteht nach überwiegender Auffassung gemäß § 32 ZPO ein fliegender Gerichtsstand für die Geltendmachung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen in Presseerzeugnissen und Fernsehsendungen, der überall dort besteht, wo die Druckschrift verbreitet bzw. die Sendung ausgestrahlt wird (vgl. BGH, NJW-RR 2012, 943 Rn. 19; BGH, NJW 1977, 1590, 1591; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Auflage, § 32 Rn. 17).
  • OLG Schleswig, 13.09.2013 - 2 AR 28/13

    Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung: Erfolgsort bei

    Auszug aus OLG Dresden, 16.05.2018 - 4 W 305/18
    Ob dieser Grundsatz gleichermaßen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet gilt oder hier ein darüber hinausgehender hinreichender Bezug zum Gerichtsbezirk hinzukommen muss und gegebenenfalls, nach welchen Kriterien dieser zu bestimmen sei, ist im Einzelnen streitig (vgl. im einzelnen OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 6; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260; OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 442, 443; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. November 2016 - 1 U 6/16 -, Rn. 28, juris).
  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen

    Auszug aus OLG Dresden, 16.05.2018 - 4 W 305/18
    Die beanstandete Äußerung ist im Gesamtzusammenhang zu beurteilen, in dem sie gefallen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.2009 - VI ZR 19/08).Die Gesamtschau der auf der Internetseite nebst Unterseiten dargestellten Grafiken und sonstigen Äußerungen ergeben einen deutlichen Bezug zu dem Antragsteller und seiner beruflichen Tätigkeit.
  • OLG Frankfurt, 07.02.2011 - 25 W 41/10

    Gerichtsstand bei Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Verbreitung

    Auszug aus OLG Dresden, 16.05.2018 - 4 W 305/18
    Ob dieser Grundsatz gleichermaßen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet gilt oder hier ein darüber hinausgehender hinreichender Bezug zum Gerichtsbezirk hinzukommen muss und gegebenenfalls, nach welchen Kriterien dieser zu bestimmen sei, ist im Einzelnen streitig (vgl. im einzelnen OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 6; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260; OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 442, 443; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. November 2016 - 1 U 6/16 -, Rn. 28, juris).
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 24/75

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Behauptungen in einem Zeitungsartikel

    Auszug aus OLG Dresden, 16.05.2018 - 4 W 305/18
    Unter diesem Aspekt besteht nach überwiegender Auffassung gemäß § 32 ZPO ein fliegender Gerichtsstand für die Geltendmachung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen in Presseerzeugnissen und Fernsehsendungen, der überall dort besteht, wo die Druckschrift verbreitet bzw. die Sendung ausgestrahlt wird (vgl. BGH, NJW-RR 2012, 943 Rn. 19; BGH, NJW 1977, 1590, 1591; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Auflage, § 32 Rn. 17).
  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Auszug aus OLG Dresden, 16.05.2018 - 4 W 305/18
    Unzulässig sind jedenfalls strafrechtlich relevante Beleidigungen i.S.d. § 185 StGB und unsachliche Schmähkritiken, denen es an jedem sachlichen Kern mangelt und bei denen die Herabsetzung einer Person, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik gleichsam an den Pranger gestellt werden soll, im Vordergrund steht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 03.02.2009 - VI ZR 36/07).
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus OLG Dresden, 16.05.2018 - 4 W 305/18
    Die Meinungsfreiheit ist nicht vorbehaltlos, sondern nur in den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG gewährleistet (vgl. BGH, Urteil vom 16.11.2004 - VI ZR 298/03).
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