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   OLG Dresden, 16.08.2011 - 17 W 694/11   

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https://dejure.org/2011,34847
OLG Dresden, 16.08.2011 - 17 W 694/11 (https://dejure.org/2011,34847)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.08.2011 - 17 W 694/11 (https://dejure.org/2011,34847)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. August 2011 - 17 W 694/11 (https://dejure.org/2011,34847)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 29, BGB §§ 167, 171, 172
    Verwendbarkeit einer auf die "jeweiligen Angestellten des Notars" lautenden Vollmacht im Grundbuchverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Vertretungsbefugnis des jeweils tätig werdenden Notariatsangestellten

  • notar-drkotz.de

    Belastungsvollmacht in Grundstückskaufvertrag an die "jeweilige Notarangestellte" - Wirksamkeit?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis der Vertretungsbefugnis des jeweils tätig werdenden Notariatsangestellten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Schleswig, 03.06.2021 - 2 Wx 1/21

    Nachweis der Vertretungsmacht durch Verweis auf beim Grundbuchamt in

    Der Fortbestand der Vertretungsmacht, also das Nichtvorliegen von Gründen zu deren Erlöschen, unterfällt hingegen als "andere Voraussetzung" § 29 Abs. 1 S. 2 GBO (OLG Dresden Beschluss vom 16. August 2011 - 17 W 0694/11 -, juris), so dass es genügt, dass sie beim Grundbuchamt offenkundig ist.

    Für den Fortbestand der Vollmacht besteht bis zum Eingang eines Widerrufs vor Abgabe der Erklärung des Vertretenen ein Erfahrungssatz (OLG Dresden, Beschluss vom 16. August 2011 - 17 W 0694/11 -, juris; Schöner/Stöber, a. a. O., Rn. 3587).

  • OLG Jena, 11.09.2014 - 3 W 316/14

    Bevollmächtigung einer Notariatsangestellten

    Sie betreffen vielmehr überwiegend die kontrovers beurteilte Frage, ob unter dem Gesichtspunkt der hinreichenden Bestimmbarkeit Angestelltenvollmachten zulässig sind, in denen als Bevollmächtigte sämtliche Mitarbeiter des Notars ohne namentliche Bezeichnung benannt sind (verneinend OLG Frankfurt NotBZ 2008, 123 f.; bejahend OLG Dresden, NotBZ 2012, 135 ff.; OLG Brandenburg NotBZ 2012, 133 ff.; OLG Naumburg NotBZ 2014, 272 f.).
  • OLG Naumburg, 06.11.2013 - 12 Wx 44/13

    Grundbuchverfahren: Fortbestehende Wirksamkeit der einem Notariatsangestellten im

    Denn auch eine solche N. N.- Angestelltenvollmacht wäre ausreichend gewesen (z. B. OLG Dresden, NotBZ 2012, 135, OLG Brandenburg, NotBZ 2012, 133; Gergaut, NotBZ 2012, 125).
  • OLG Jena, 09.09.2021 - 3 W 296/21

    Angestelltenvollmacht

    Während das Oberlandesgericht Frankfurt (NotBZ 2008, 123 ff.) eine Bevollmächtigung ohne namentliche Bezeichnung für unzulässig hält, beurteilen dies das Oberlandesgericht Dresden (NotBZ 2012, 135 ff), das Brandenburgische Oberlandesgericht (Rpfleger 2013, 386 f.) und das Oberlandesgericht Naumburg (NotBZ 2014, 272 f.) anders.
  • OLG Hamm, 16.05.2023 - 15 W 108/23

    Inhaltliche Anforderungen an eine Zwischenverfügung; Vollmacht für namentlich

    Ob eine Vollmacht, die den namentlich nicht benannten jeweiligen Angestellten des beurkundenden Notars erteilt worden ist, für den formgerechten Vertretungsnachweis im Grundbuchverfahren genügt, falls der Notar die handelnde Person als Angestellten bezeichnet hat, ist umstritten (verneinend OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.10.2007, 20 W 150/07; bejahend OLG Dresden, Beschluss vom 16.08.2011, 17 W 694/11, NotBZ 2012, 135; Thüringer OLG, Beschluss vom 09.09.2021, 3 W 296/21, FGPrax 2021, 248f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.01.203, 5 Wx 41/12, Rpfleger 2013, 386f.; Bauer, in: Bauer/Schaub, a.a.O., AT G 170; Demharter, GBO, 33. Auflage, § 15 Rn. 3.4).
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