Rechtsprechung
OLG Dresden, 16.08.2017 - 8 W 244/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
AktG § 304
Höhe der angemessenen Abfindung der Aktien der außenstehenden Aktionäre anlässlich einer Verschmelzung
Kurzfassungen/Presse
- blogspot.com (Kurzinformation)
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Dresdner Factoring AG ohne Erhöhung beendet
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 09.12.2016 - 1 HKO 2401/15
- OLG Dresden, 16.08.2017 - 8 W 244/17
Wird zitiert von ... (3)
- LG Frankfurt/Main, 27.06.2019 - 5 O 38/18
Stada Arzneimittel AG: Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und …
Das LG Leipzig hat in einem im Dezember 2016 entschiedenen Spruchverfahren unter Verweis auf die BGH-Entscheidung vom 29. September 2015 nur geprüft, ob der (durchschnittliche) Börsenkurs eine verlässliche Aussage über den Verkehrswert erlaube, und hat dies im entschiedenen Fall mangels Vorliegens einer Marktenge unter Überprüfung der Kriterien des § 5 Abs. 4 WpÜG-AngebVO bejaht, ohne auf Fragen der Ertragswertberechnung näher einzugehen (LG Leipzig, Beschluss vom 09. Dezember 2016 - 01 HK O 2401/15, Seite 8 ff.; im Ergebnis bestätigt durch das OLG Dresden, Beschluss vom 16. August 2017, - 8 W 244/17, Seite 13 ff., freilich unter Überprüfung anhand der Ertragswertmethode). - OLG Düsseldorf, 24.09.2020 - 26 W 5/16 Ruthardt, DB 2020, 1280 f. (Stichtag März 2016); sowie OLG Stuttgart, Beschluss v. 3.04.2020 - 20 W 2/17; OLG Bremen, Beschluss v. 15.05.2020 - 2 W 47/19; OLG Hamburg, Beschluss v. 8.10.2018 - 13 W 20/16; OLG Dresden, Beschluss v. 16.08.2017 - 8 W 244/17; OLG Celle, Beschluss v. 17.06.2016 - 9 W 42/16, jeweils zitiert über Ruthardt, aaO).
- LG Stuttgart, 03.04.2018 - 31 O 138/15
Kässbohrer: Spruchverfahren wegen Squeeze-out ohne Erhöhung der Abfindung …
Das LG Leipzig hat in einem im Dezember 2016 entschiedenen Spruchverfahren unter Verweis auf die BGH-Entscheidung vom 29. September 2015 nur geprüft, ob der (durchschnittliche) Börsenkurs eine verlässliche Aussage über den Verkehrswert erlaube, und hat dies im entschiedenen Fall mangels Vorliegens einer Marktenge unter Überprüfung der Kriterien des § 5 Abs. 4 WpÜG-AngebVO bejaht, ohne auf Fragen der Ertragswertberechnung näher einzugehen (LG Leipzig, Beschluss vom 09. Dezember 2016 - 01 HK O 2401/15, Seite 8 ff. - unveröffentlicht; im Ergebnis bestätigt durch das OLG Dresden, Beschluss vom 16. August 2017, - 8 W 244/17, Seite 13 ff., freilich unter Überprüfung anhand der Ertragswertmethode).