Rechtsprechung
OLG Dresden, 16.08.2021 - 4 U 1576/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Formulierung einer Vermutung in einer Berichterstattung; Keine Anwendung der sogenannten Stolpe-Rechtsprechung auf mehrdeutige verdeckte Äußerungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig - 8 O 1369/21
- OLG Dresden, 16.08.2021 - 4 U 1576/21
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Dresden, 15.08.2022 - 4 U 1083/22
Anspruch auf Unterlassung einer Berichterstattung; Zurechnung einer Äußerung …
Denn der Betroffene kann sich in aller Regel nicht dagegen wehren, dass der Betrachter aus den ihm "offen" mitgeteilten Fakten eigene Schlüsse auf einen Sachverhalt zieht, für den die offenen Aussagen Anhaltspunkte bieten, der von dem sich Äußernden so aber weder offen noch verdeckt behauptet worden ist (BGH…, Urteil vom 22. November 2005 - VI ZR 204/04 -, Rn. 17, juris, vgl. auch BGH, Urteile vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 und vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 - juris; (Senat, Beschluss vom 16. August 2021 - 4 U 1576/21 -, Rn. 6, juris). - OLG Dresden, 15.09.2021 - 4 U 1214/21 Der Senat hat bereits entschieden, dass außerhalb des Bereichs der "klassischen" Verdachtsberichterstattung die Anforderungen an die einzuholende Stellungnahme des Betroffenen abzusenken und die Unterschiede zu einer Berichterstattung über den Verdacht einer Straftat auch im Rahmen der Abwägung, ob das für die Zulässigkeit der identifizierenden Berichterstattung erforderliche berechtigte Interesse vorliegt, zu berücksichtigen sind (Senat, Beschluss vom 16.8.2021 - 4 U 1576/21 z.V. bestimmt; vom 26. März 2021 - 4 U 2442/20 -, juris).
- OLG Dresden, 29.03.2022 - 4 U 178/22
Unterlassungsanspruch wegen einer unzulässigen identifizierenden …
Denn der Betroffene kann sich in aller Regel nicht dagegen wehren, dass der Leser aus den ihm "offen" mitgeteilten Fakten eigene Schlüsse auf einen Sachverhalt zieht, für den die offenen Aussagen Anhaltspunkte bieten, der von dem sich Äußernden so aber weder offen noch verdeckt behauptet worden ist (BGH…, Urteil vom 22. November 2005 - VI ZR 204/04 -, Rn. 17, juris, vgl. auch BGH, Urteile vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 und vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 - juris; Senat, Beschluss vom 16. August 2021 - 4 U 1576/21 -, Rn. 6, juris). - OLG Dresden, 29.03.2022 - 4 U 179/22
Parallelentscheidung zu OLG Dresden 4 U 178/22 v. 29.03.2022
Denn der Betroffene kann sich in aller Regel nicht dagegen wehren, dass der Leser aus den ihm "offen" mitgeteilten Fakten eigene Schlüsse auf einen Sachverhalt zieht, für den die offenen Aussagen Anhaltspunkte bieten, der von dem sich Äußernden so aber weder offen noch verdeckt behauptet worden ist (BGH…, Urteil vom 22. November 2005 - VI ZR 204/04 -, Rn. 17, juris, vgl. auch BGH, Urteile vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 und vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 - juris; Senat, Beschluss vom 16. August 2021 - 4 U 1576/21 -, Rn. 6, juris).