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   OLG Dresden, 17.01.2017 - 14 U 1462/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,1579
OLG Dresden, 17.01.2017 - 14 U 1462/16 (https://dejure.org/2017,1579)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.01.2017 - 14 U 1462/16 (https://dejure.org/2017,1579)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. Januar 2017 - 14 U 1462/16 (https://dejure.org/2017,1579)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • webshoprecht.de

    Kein eigener zusätzlicher Link zur OS-Plattform auf Handelsplattformen

  • IWW

    VO (EU) Nr. 524/2013 Art. 14 Abs. 1 S. 1
    VO (EU)

  • JurPC

    Link zur OS-Plattform

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht eines Anbieters auf einem Online-Marktplatz zur Bereitstellung eines Links zur OS-Plattform

  • online-und-recht.de

    Amazon-Händler muss nicht auf OS-Schlichtungsplattform hinweisen

  • kanzlei.biz

    Keine Hinweispflicht auf OS-Plattform für Händler auf Online-Marktplätzen

  • wordpress.com PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO (EU) Nr. 524/2013 Art. 14 Abs. 1 S. 1
    Pflicht eines Anbieters auf einem Online-Marktplatz zur Bereitstellung eines Links zur OS-Plattform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht für Plattformhändler, auf OS-Plattform hinzuweisen?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Amazon-Händler muss nicht auf OS-Plattform hinweisen

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Internetrecht: Hinweis auf EU-Schlichtungsplattform gilt auch bei ebay, amazon und Co - Update

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Link zu OS-Plattform bei Verkäufen auf Online-Marktplätzen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Informationspflichten für Online-Händler

  • onlinehandelsrecht.com (Kurzinformation)

    Der Onlinemarktplatz ist verpflichtet, den Link zur OS-Plattform zu setzen, nicht aber der Marktplatzhändler

  • bvoh.de (Kurzinformation)

    Link zu Online-Streitschlichtungsplattform ist für Marktplatzbetreiber wie Amazon Pflicht

  • anwalt.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Vertragsstrafe wegen fehlenden Links auf die OS-Plattform?

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Marktplatzhändler müssen selbst nicht auf die OS-Plattform verlinken

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkäufer eines Online-Marktplatzes müssen keinen zusätzlichen Link zur OS-Plattform bereitstellen

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    OS-Plattform

  • verbraucherstreitbeilegung.de (Kurzinformation)

    Verlinkung auf die ODR-Plattform

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Verweis auf OS-Plattform gilt nicht bei Amazon

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Fehlender Hinweis auf OS-Schlichtungsplattform bei Amazon-Marketplace-Verkäufer angeblich keine Wettbewerbsverletzung

  • wettbewerb.law (Kurzinformation)

Besprechungen u.ä. (3)

  • anwaltblog24.de (Entscheidungsbesprechung)

    OS-Plattform

  • anwalt.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Vertragsstrafe wegen fehlenden Links auf die OS-Plattform?

  • onlinehandelsrecht.com (Entscheidungsbesprechung)

    Es ist nicht erforderlich, dass der Marktplatzhändler einen Link zur OS-Plattform einbaut, der Marktplatzbetreiber muss das tun

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 146
  • MMR 2017, 418
  • K&R 2017, 194
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Dresden, 14.09.2016 - 42 HKO 70/16

    Amazon-Händler muss nicht auf OS-Schlichtungsplattform hinweisen

    Auszug aus OLG Dresden, 17.01.2017 - 14 U 1462/16
    Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil des Landgerichts Dresen vom 14.09.2016, Az.: 42 HK O 70/16 EV, wird zurückgewiesen.
  • OLG Hamm, 03.08.2017 - 4 U 50/17

    Link zur OS-Plattform ist Pflicht bei gewerblichen eBay-Angeboten

    Die Verpflichtung zur Einstellung eines Links zur OS-Plattform nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 der ODR-Verordnung besteht auch für die einzelnen Angebote auf einer Internetplattform wie "ebay" (Anschluss an OLG Koblenz, Urteil vom 25.01.2017 - 9 W 426/16 - ; entgegen OLG Dresden, Urteil vom 17.01.2017 - 14 U 1462/16 - .

    Der im Ergebnis gegenteiligen Auffassung des Oberlandesgerichts Dresden (OLG Dresden, Urteil vom 17.01.2017 - 14 U 1462/16 - ) schließt sich der Senat nicht an.

  • OLG Köln, 06.08.2018 - 6 W 72/18

    Streitwert von Unterlassungsanträgen

    Danach erscheint dem Senat unter Berücksichtigung der sonst in der Rechtsprechung für Verstöße hinsichtlich der OS-Plattform festgesetzten Streitwerte von 2.500 EUR bis 4.000 EUR (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 4.2.2008 - 2 U 71/07; OLG Koblenz, Beschl. v. 25.1.2017 - 9 W 426/16; OLG Dresden, Urt. v. 17.1.2017 - 14 U 1462/16) und der nur geringen Umsätze des Beklagten und der damit einhergehenden geringeren Gefährlichkeit der Verstöße ein Wert von jeweils 2.500 EUR für die Anträge zu Ziff. II und III als ausreichend und angemessen.
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