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   OLG Dresden, 17.04.2018 - 6 U 1480/17   

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OLG Dresden, 17.04.2018 - 6 U 1480/17 (https://dejure.org/2018,17357)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.04.2018 - 6 U 1480/17 (https://dejure.org/2018,17357)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. April 2018 - 6 U 1480/17 (https://dejure.org/2018,17357)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Obliegenheitspflichtverletzung, Entfernen vom Unfallort, Wartezeit

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch Entfernen vom Unfallort in der Kfz-Kaskoversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Entfernen vom Unfallort als Obliegenheitsverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3033
  • NZV 2018, 581
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11

    Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den

    Auszug aus OLG Dresden, 17.04.2018 - 6 U 1480/17
    Eine Erweiterung der vertraglichen Pflichten über jene hinaus, die strafrechtlich nach § 142 StGB sanktioniert sind, wäre auch mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht vereinbar, wonach es keine Obliegenheitsverletzung darstellt, wenn der Versicherte bei einem - im dort zugrunde liegenden Sachverhalt nächtlichen - Unfall nach Ablauf der angemessenen Wartezeit den Unfallort verlässt und im Nachgang rechtzeitig seine Versicherung unterrichtet (Urteil vom 21.12.2012, IV ZR 97/11, Rdn. 16 ff., juris).

    Verlässt jemand bei nächtlichen Unfällen und eindeutiger Haftungslage mangels Bereitstehens feststellungsbereiter Personen nach Ablauf einer angemessenen Wartefrist den Unfallort, ist die Nachholung der entsprechenden Mitteilung gegenüber dem Geschädigten bzw. der Polizei noch bis in die frühen Vormittagsstunden des darauffolgenden Tages als unverzüglich i.S.d. § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.2012, IV ZR 97/11, Rdn. 22, juris).

    Allerdings würde das Gesamtbild des Geschehensablaufs ein arglistiges Verhalten des Klägers, also eine Handlungsweise, mit der der Versicherungsnehmer einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck in dem Wissen verfolgt, dass sein Verhalten die Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.2012, IV ZR 97/11, Rdn. 29), durchaus nahelegen.

  • OLG München, 26.02.2016 - 10 U 2166/15

    Anforderungen an die Ermöglichung der Feststellungen an der Unfallstelle nach

    Auszug aus OLG Dresden, 17.04.2018 - 6 U 1480/17
    Er darf deshalb davon ausgehen, seinen Aufklärungsobliegenheiten gerecht zu werden, wenn er den strafrechtlich sanktionierten Handlungspflichten, die als allgemein bekannt zu gelten haben, gerecht wird (so etwa OLG München, Urteil vom 26.02.2016, 10 U 2166/15, Rdn. 4 ff.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.10.2016, 5 U 75/14, Rdn. 44 ff., 50; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 15.04.2016, 20 U 240/15, Rdn. 31 ff.; jeweils juris).
  • OLG Naumburg, 21.06.2012 - 4 U 85/11

    Kfz-Vollkaskoversicherungsvertrag: Leistungsfreiheit bei unerlaubtem Entfernen

    Auszug aus OLG Dresden, 17.04.2018 - 6 U 1480/17
    Im Rahmen teleologischer Reduktion sind aus dem Anwendungsbereich des Belehrungserfordernisses nach § 28 Abs. 4 VVG solche Fallgestaltungen auszunehmen, in denen die Aufklärungsobliegenheiten nach dem Eintritt des Versicherungsfalles nicht aufgrund eines bestimmten Verlangens des Versicherers, sondern aufgrund eines konkreten Geschehensablaufs entstehen (sog. spontan zu erfüllende Obliegenheiten); ein typisches Beispiel dafür ist die Obliegenheit in der Kraftfahrtversicherung, den Unfallort nicht zu verlassen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen (eingehend: MünchKomm-Wandt, 2010, § 28 VVG Rdn. 320 ff.; ebenso Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 28 VVG Rdn. 262; OLG Hamm, a.a.O., Rdn. 73; OLG Naumburg, Urteil vom 21.06.2012, 4 U 85/11, Rdn. 31, juris).
  • OLG Hamm, 09.08.2017 - 20 U 184/15

    Wirksamkeit der Klausel zur Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung in

    Auszug aus OLG Dresden, 17.04.2018 - 6 U 1480/17
    Der Senat schließt sich insoweit den überzeugenden Ausführungen des Oberlandesgerichts Hamm im Urteil vom 09.08.2017 an (Aktenzeichen 20 U 184/15, Rdn. 61 ff., juris).
  • OLG Saarbrücken, 10.02.2016 - 5 U 75/14

    Leistungsfreiheit des Kfz-Fahrzeugversicherers wegen unerlaubten Entfernens des

    Auszug aus OLG Dresden, 17.04.2018 - 6 U 1480/17
    Er darf deshalb davon ausgehen, seinen Aufklärungsobliegenheiten gerecht zu werden, wenn er den strafrechtlich sanktionierten Handlungspflichten, die als allgemein bekannt zu gelten haben, gerecht wird (so etwa OLG München, Urteil vom 26.02.2016, 10 U 2166/15, Rdn. 4 ff.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.10.2016, 5 U 75/14, Rdn. 44 ff., 50; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 15.04.2016, 20 U 240/15, Rdn. 31 ff.; jeweils juris).
  • OLG Hamm, 15.04.2016 - 20 U 240/15

    Umfang der Obliegenheit zur Ermöglichung der erforderlichen Feststellungen gemäß

    Auszug aus OLG Dresden, 17.04.2018 - 6 U 1480/17
    Er darf deshalb davon ausgehen, seinen Aufklärungsobliegenheiten gerecht zu werden, wenn er den strafrechtlich sanktionierten Handlungspflichten, die als allgemein bekannt zu gelten haben, gerecht wird (so etwa OLG München, Urteil vom 26.02.2016, 10 U 2166/15, Rdn. 4 ff.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.10.2016, 5 U 75/14, Rdn. 44 ff., 50; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 15.04.2016, 20 U 240/15, Rdn. 31 ff.; jeweils juris).
  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus OLG Dresden, 17.04.2018 - 6 U 1480/17
    a) Die entsprechenden Klauseln der AKB sind dahingehend auszulegen, dass derjenige, der durch das Verlassen der Unfallstelle den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 142 StGB ("unerlaubtes Entfernen vom Unfallort") erfüllt, grundsätzlich auch seine Aufklärungsobliegenheit in der Kaskoversicherung verletzt (BGH, Urteil vom 01.12.1999, IV ZR 71/99, Rdn. 9, juris).
  • KG, 15.07.2014 - 6 U 197/13

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch Verlassen des

    Auszug aus OLG Dresden, 17.04.2018 - 6 U 1480/17
    Allerdings wird anknüpfend an deren Wortlaut, wonach der Versicherungsnehmer den Unfallort nicht verlassen dürfe, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, teilweise davon ausgegangen, dass eine - von den Anforderungen des § 142 StGB losgelöste und darüber hinausgehende - versicherungsvertragliche Aufklärungspflicht bestehe (so etwa OLG Stuttgart, Urteil vom 16.10.2014, 7 U 121/14, Rdn. 39 ff. - obiter dictum; wohl auch KG Berlin, Beschluss vom 15.07.2014, 6 U 197/13, Rdn. 10 ff., jeweils juris).
  • OLG Stuttgart, 16.10.2014 - 7 U 121/14

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungspflicht bei Verlassen der

    Auszug aus OLG Dresden, 17.04.2018 - 6 U 1480/17
    Allerdings wird anknüpfend an deren Wortlaut, wonach der Versicherungsnehmer den Unfallort nicht verlassen dürfe, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, teilweise davon ausgegangen, dass eine - von den Anforderungen des § 142 StGB losgelöste und darüber hinausgehende - versicherungsvertragliche Aufklärungspflicht bestehe (so etwa OLG Stuttgart, Urteil vom 16.10.2014, 7 U 121/14, Rdn. 39 ff. - obiter dictum; wohl auch KG Berlin, Beschluss vom 15.07.2014, 6 U 197/13, Rdn. 10 ff., jeweils juris).
  • BGH, 02.04.2014 - IV ZR 58/13

    Rechtsschutzversicherung: Unwirksamkeit einer zum Nachteil des

    Auszug aus OLG Dresden, 17.04.2018 - 6 U 1480/17
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 02.04.2014 (Aktenzeichen IV ZR 58/13, Rdn. 21, juris), auf das das Landgericht seine gegenteilige Rechtsauffassung stützt.
  • OLG Dresden, 27.11.2018 - 4 U 447/18

    Umfang der Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Kaskoversicherung nach

    Zu einer vergleichbaren Klausel hat der 6. Senat des Oberlandesgerichts Dresden mit Urteil vom 17. April 2018 (6 U 1480/17) folgendes ausgeführt:.
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