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   OLG Dresden, 17.04.2023 - 4 W 716/22   

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https://dejure.org/2023,11253
OLG Dresden, 17.04.2023 - 4 W 716/22 (https://dejure.org/2023,11253)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.04.2023 - 4 W 716/22 (https://dejure.org/2023,11253)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. April 2023 - 4 W 716/22 (https://dejure.org/2023,11253)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • medizinrechtsiegen.de

    Medizinische Gutachten: Gehilfenübertragung erlaubt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen Mitunterzeichnung des Gutachtens durch einen Assistenten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einzelne Gutachtenabschnitte dürfen auf Gehilfen übertragen werden!

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen Mitunterzeichnung des Gutachtens durch einen Assistenten

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Übertragung von Vorarbeiten auf Gehilfen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Dresden, 11.03.2019 - 4 W 208/19

    Rechtzeitigkeit eines Befangenheitsantrag gegen den gerichtlich bestellten

    Auszug aus OLG Dresden, 17.04.2023 - 4 W 716/22
    Erforderlich sind objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (Senat, Beschluss vom 11. März 2019 - 4 W 208/19 -, Rn. 6, juris; Beschluss vom 02. Januar 2019 - 4 W 1108/18 -, Rn. 3, juris; Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 4 W 1113/17 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Dresden, 02.01.2019 - 4 W 1108/18

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im

    Auszug aus OLG Dresden, 17.04.2023 - 4 W 716/22
    Erforderlich sind objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (Senat, Beschluss vom 11. März 2019 - 4 W 208/19 -, Rn. 6, juris; Beschluss vom 02. Januar 2019 - 4 W 1108/18 -, Rn. 3, juris; Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 4 W 1113/17 -, Rn. 3, juris).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Auszug aus OLG Dresden, 17.04.2023 - 4 W 716/22
    Der Gegenstandswert bemisst sich gemäß § 3 ZPO auf ein Drittel des Hauptsachewertes (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.2003 - II ZB 32/03 - juris; Senat, Beschluss vom 2. November 2020, a.a.O., m.w.N.).
  • OLG Dresden, 12.12.2017 - 4 W 1113/17

    Besorgnis der Befangenheit des medizinischen Sachverständigen wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 17.04.2023 - 4 W 716/22
    Erforderlich sind objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (Senat, Beschluss vom 11. März 2019 - 4 W 208/19 -, Rn. 6, juris; Beschluss vom 02. Januar 2019 - 4 W 1108/18 -, Rn. 3, juris; Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 4 W 1113/17 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Dresden, 10.11.2020 - 4 U 255/20
    Auszug aus OLG Dresden, 17.04.2023 - 4 W 716/22
    Einen Grundsatz, wonach der Sachverständige das Gutachten selbst zu diktieren oder gar höchstpersönlich schriftlich abzufassen habe, gibt es nicht (vgl. Senat, Urteil vom 10. November 2020 - 4 U 255/20 -, Rn. 23, m.w.N., - juris).
  • OLG Hamm, 25.10.2019 - 25 W 249/19

    Beschwerde gegen den Entzug einer Sachverständigenvergütung; Höchstpersönliche

    Auszug aus OLG Dresden, 17.04.2023 - 4 W 716/22
    Nach § 407 a Abs. 2 Satz 2 ZPO ist die Zuziehung von Gehilfen für unterstützende Dienste nach Weisung und unter Aufsicht des Sachverständigen erlaubt, solange die wissenschaftliche Auswertung der Arbeitsergebnisse durch den Sachverständigen selbst sichergestellt ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2014 - 26 W 16/13 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.2019 - 25 W 249/19, jeweils nach juris; Zöller-Greger, ZPO, 34. Aufl., § 407a Rz. 2a m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - 26 W 16/13

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im Spruchverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 17.04.2023 - 4 W 716/22
    Nach § 407 a Abs. 2 Satz 2 ZPO ist die Zuziehung von Gehilfen für unterstützende Dienste nach Weisung und unter Aufsicht des Sachverständigen erlaubt, solange die wissenschaftliche Auswertung der Arbeitsergebnisse durch den Sachverständigen selbst sichergestellt ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2014 - 26 W 16/13 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.2019 - 25 W 249/19, jeweils nach juris; Zöller-Greger, ZPO, 34. Aufl., § 407a Rz. 2a m.w.N.).
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