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   OLG Dresden, 17.08.2017 - 4 W 715/17   

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https://dejure.org/2017,30812
OLG Dresden, 17.08.2017 - 4 W 715/17 (https://dejure.org/2017,30812)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.08.2017 - 4 W 715/17 (https://dejure.org/2017,30812)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. August 2017 - 4 W 715/17 (https://dejure.org/2017,30812)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Kosten des Rechtsstreits im Wege der Klageerweiterung; Erstattungsfähigkeit von Kopierkosten für die Mehrfertigung von Patientenunterlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1
    Geltendmachung von Kosten des Rechtsstreits im Wege der Klageerweiterung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 12.05.2009 - 8 U 255/08

    Schmerzensgeld für unvollständige Behandlungsaufklärung bei Wangenaugmentation

    Auszug aus OLG Dresden, 17.08.2017 - 4 W 715/17
    Hieraus folgt im Umkehrschluss, dass eine Versendung der Originalakte an den Patienten grundsätzlich nicht stattfindet (OLG Frankfurt v. 09.05.2011 - 8 W 20/11 - juris Rn. 14 - GesR 2011, 672-673; OLG Frankfurt v. 12.05.2009 - 8 U 255/08 - juris Rn. 57 - Warntjen in: MDK Bayern, Der Medizinische Behandlungsfehler, 2013, S. 62; Konradt in: Ehlers/Broglie, Arzthaftungsrecht, 5. Aufl. 2014, Kap. 2 Rn. 108; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht - Fallgruppenkommentar, 4. Aufl. 2014, E Rn. 17; Rehborn, MDR 2013, 565-569, 566).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2011 - 8 W 20/11

    Erfüllungsort für das Einsichtsrecht des Patienten in Behandlungsunterlagen

    Auszug aus OLG Dresden, 17.08.2017 - 4 W 715/17
    Hieraus folgt im Umkehrschluss, dass eine Versendung der Originalakte an den Patienten grundsätzlich nicht stattfindet (OLG Frankfurt v. 09.05.2011 - 8 W 20/11 - juris Rn. 14 - GesR 2011, 672-673; OLG Frankfurt v. 12.05.2009 - 8 U 255/08 - juris Rn. 57 - Warntjen in: MDK Bayern, Der Medizinische Behandlungsfehler, 2013, S. 62; Konradt in: Ehlers/Broglie, Arzthaftungsrecht, 5. Aufl. 2014, Kap. 2 Rn. 108; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht - Fallgruppenkommentar, 4. Aufl. 2014, E Rn. 17; Rehborn, MDR 2013, 565-569, 566).
  • OLG Köln, 16.03.2016 - 16 U 63/15

    Umfang der Überwachungspflichten des Architekten bei Beauftragung mit der

    Auszug aus OLG Dresden, 17.08.2017 - 4 W 715/17
    Eine Klage hinsichtlich sog. lediglich durch den Rechtsstreit veranlasster Kosten ist in Abgrenzung zu den Vorbereitungskosten eines Rechtsstreits bereits wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig abzuweisen (OLG Köln, Urteil vom 16. März 2016 - 16 U 63/15 -, juris Rn 92 unter Hinweis auf BGHZ 75, 235; BGH WM 87, 247, 249).
  • OLG Karlsruhe, 07.04.2010 - 7 U 114/09

    Arzthaftungsprozess: Pflicht zur Anhörung einer Partei aus Gründen der

    Auszug aus OLG Dresden, 17.08.2017 - 4 W 715/17
    Abgesehen davon, dass die Beiziehung von Krankenunterlagen - nicht nur im Arzthaftungsprozess - Ausfluss der Prozessförderungspflicht des Gerichts und daher von diesem vorzunehmen ist (OLG Karlsruhe GesR 2010, 367 (369); Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl. E Rn 4), hat der Patient zwar nach § 630g BGB einen Anspruch auf Einsicht mindestens in den "objektiven" Teil seiner Originalbehandlungsunterlagen, die aber gem. §§ 630g Abs. 1 S. 3, 811 Abs. 1 BGB grundsätzlich am Aufbewahrungsort der Unterlagen stattfindet.
  • BGH, 11.12.1986 - III ZR 268/85

    Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde - Entfallen der beiderseitigen

    Auszug aus OLG Dresden, 17.08.2017 - 4 W 715/17
    Eine Klage hinsichtlich sog. lediglich durch den Rechtsstreit veranlasster Kosten ist in Abgrenzung zu den Vorbereitungskosten eines Rechtsstreits bereits wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig abzuweisen (OLG Köln, Urteil vom 16. März 2016 - 16 U 63/15 -, juris Rn 92 unter Hinweis auf BGHZ 75, 235; BGH WM 87, 247, 249).
  • AG Köln, 10.06.2020 - 146 C 42/19
    Durch den Rechtsstreit veranlasste Kosten können nicht im Wege der Klageerweiterung, sondern müssen im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden ( OLG Dresden , Beschl. v. 17.08.2017 - 4 W 715/17, BeckRS 2017, 121841).
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