Rechtsprechung
OLG Dresden, 17.11.2011 - 10 U 469/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzansprüche wegen Planungs- und Überwachungsfehlern an einem Gebäudekomplex; Abzug von "Sowieso-Kosten" von Schadensersatzforderungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 634 a.F.; BGB § 635 a.F.; BGB § 242
Abzugsfähigkeit sogenannter Sowieso-Kosten bei der Mängelbeseitigung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Planungsmangel: Sind Sowieso-Kosten anzurechnen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- 123recht.net (Kurzinformation)
Was sind Sowieso-Kosten und wie ergibt sich die Abzugsfähigkeit vom Schadenersatz // Die Anrechnung von Sowieso-Kosten auf den Schadensersatzanspruch des Auftraggebers setzt neben einer konkretisierten Darlegung auch eine Gesamtbetrachtung voraus.
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schadensersatz wegen Planungsmangel: Keine Sowieso-Kosten beim Global-Pauschalvertrag! (IBR 2012, 337)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 07.03.2011 - 5 O 504/02
- OLG Dresden, 17.11.2011 - 10 U 469/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.01.2007 - VII ZR 165/05
Rechtsfolgen der Zahlung des Werklohns auf eine geprüfte Schlussrechnung
Auszug aus OLG Dresden, 17.11.2011 - 10 U 469/11
Sowieso-Kosten sind die Vergütung für Leistungen, die von Anfang an zur mangelfreien Herstellung der Bauleistung erforderlich gewesen wären, aber nicht in Auftrag gegeben wurden, nicht in der Vergütung des Unternehmers einberechnet waren und im Rahmen der Nacherfüllung nun zusätzlich ausgeführt werden müssen (BGH BauR 2002, 86 ; BGH BauR 2007, 700 ).Denn aus der Gesamtbetrachtung der vertraglichen Zusagen des Unternehmers kann sich ergeben, dass er die Leistung angesichts des zugesagten Erfolges ohne weitere Vergütung schuldet (BGH BauR 2007, 700 ;… Kuffer/Wirth, aaO., Rn. 162).
- BGH, 13.09.2001 - VII ZR 392/00
Ersatzfähigkeit von Gutachter- und Mängelbeseitigungskosten
Auszug aus OLG Dresden, 17.11.2011 - 10 U 469/11
Sowieso-Kosten sind die Vergütung für Leistungen, die von Anfang an zur mangelfreien Herstellung der Bauleistung erforderlich gewesen wären, aber nicht in Auftrag gegeben wurden, nicht in der Vergütung des Unternehmers einberechnet waren und im Rahmen der Nacherfüllung nun zusätzlich ausgeführt werden müssen (BGH BauR 2002, 86 ; BGH BauR 2007, 700 ).