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   OLG Dresden, 18.02.2004 - 2 U 1846/03   

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OLG Dresden, 18.02.2004 - 2 U 1846/03 (https://dejure.org/2004,2988)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.02.2004 - 2 U 1846/03 (https://dejure.org/2004,2988)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - 2 U 1846/03 (https://dejure.org/2004,2988)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Dividendenzahlung; Erbringung einer Sacheinlage mittels Übertragung des Betriebsvermögens; Umstrukturierung einer werbend tätigen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft; Angleichung des übergeleiteten Genossenschaftsrechts der DDR an die ...

  • Judicialis

    AktG § 27; ; AktG § 58; ; LwAnpG § 42; ; LwAnpG § 44; ; LwAnpG § 69

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlerfreies Entstehen einer Akteingesellschaft, deren Gründungsaktionärin eine LPG ist, die als Sacheinlage ihr Betriebsvermögen einbringt - Verfügung des Liquiditators einer LPG über das Betriebsvermöben durch Einbringung in eine Aktiengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1758
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 13.10.1994 - III ZR 171/93

    Geltung des Vorkaufsrechts zu Gunsten ausgeschiedener Mitglieder

    Auszug aus OLG Dresden, 18.02.2004 - 2 U 1846/03
    Die hiermit erstrebte Vermeidung zusätzlicher Gestaltungsformen juristischer Personen des Privatrechts und die beabsichtigte Angleichung des zunächst übergeleiteten Genossenschaftsrechts der DDR an die bundesdeutsche Rechtsordnung (vgl. auch BGH VIZ 1995, 236 [237]) gebieten, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften eine Partizipation am Wirtschaftsleben selbst mit einem anderen Satzungszweck (vgl. zu Fortführungsbeschluss mit geändertem Zweck: BGH, Urteil vom 15.12.2003 - II ZR 358/01 - BGH WM 1963, 728 [730]) zu untersagen.

    Hierfür spricht insbesondere, dass bei jenen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, die sich nicht bis zum Jahresende 1991 umgewandelt haben, die kollektive Bindung des Betriebsvermögens entfallen und statt dessen den einzelnen Mitgliedern die Möglichkeit für eine eigenwirtschaftliche Unternehmensführung eröffnet werden sollte (vgl. BGH VIZ 1995, 236 [237]).

  • BGH, 17.02.1997 - II ZR 259/96
    Auszug aus OLG Dresden, 18.02.2004 - 2 U 1846/03
    bb) Dies bliebe aber ohne Auswirkungen auf den Gründungsakt als solchen, da dann die nichtige Absprache zur Übernahme einer Sacheinlage durch die Verpflichtung zur Leistung einer Bareinlage in Höhe des Nennwertes der übernommenen Aktien ersetzt würde (vgl. BGH VIZ 2000, 475 [476]; BGH GmbHR 1997, 545 f.; Kraft in: Kölner Kommentar zum AktG, 2. Aufl., § 27 Rn. 70 a.E. m.w.N.; Hüffer, AktG, 5. Aufl., § 27 Rn. 18; Pentz in: Kropff/Semler, Münchener Kommentar zum AktG, 2. Aufl., § 27 Rn. 50 f.; Heckschen, Beilage II/2003 in AUR 7/2003, 9 [12]).
  • BGH, 30.09.1991 - II ZR 47/91

    Aktienumtausch bei Kapitalherabsetzung

    Auszug aus OLG Dresden, 18.02.2004 - 2 U 1846/03
    Sollte sich nämlich der Aufenthalt der Mitglieder der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften nicht ermitteln lassen, käme nach den zu § 1911 BGB in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen in Betracht, dass im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit für die unbekannten Mitglieder Abwesenheitspfleger bestellt werden und diese dann das Stimmrecht ausüben (vgl. zu Letzterem bei Aktiengesellschaft: BGH WM 1991, 1880 ff.; Hanseatisches OLG Hamburg WM 1991, 951 ff.).
  • BGH, 07.11.1997 - BLw 26/97

    Gegenstand einer Zwischenfeststellung im Verfahren der streitigen freiwilligen

    Auszug aus OLG Dresden, 18.02.2004 - 2 U 1846/03
    Aus diesem numerus clausus der gesetzlich zulässigen Umwandlungsformen wurde in der Rechtsprechung auch abgeleitet, dass Einbringungsvorgänge mit Einzelrechtsnachfolgen, wie sie vorliegend vereinbart sind, wegen einer Umgehung der gesetzlichen Sonderregelungen gemäß § 134 BGB nichtig sind (vgl. BGHZ 142, 1 [6 f.]; BGHZ 138, 371 [374 f.]; BGH NL-BzAR 2000, 20 f.; BGH VIZ 1999, 743 f.; BGH VIZ 1999, 614 [615]; BGH VIZ 1998, 474 f.; BGH VIZ 1998, 472 f.; BGH VIZ 1999, 368 [369 f.]; OLG Dresden RdL 2002, 122 [123]; OLG Dresden NL-BzAR 2001, 451 [455 f.]; OLG Dresden, Urteil vom 23.03.1999, Az.: LwU 3405/98; OLG Dresden, Beschluss vom 30.04.2001, Az.: WLw 1468/00; zum Ganzen ferner: Czub, VIZ 2003, 105 [113]; Wenzel, AgrarR 1998, 139 [141 f.]; Wenzel, AgrarR 2000, 349 [353]; Heckschen, Beilage II 2003 in AUR 7/2003, 9 [11 f.]; Lutter, UmwG, 2. Aufl., Einl. Rn. 40; kritisch: Hommelhoff/Schubel, ZIP 1998, 537 (547); Schmidt, ZIP 1998, 181 ff.).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZR 358/01

    Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft mit geänderter Zweckbestimmung;

    Auszug aus OLG Dresden, 18.02.2004 - 2 U 1846/03
    Die hiermit erstrebte Vermeidung zusätzlicher Gestaltungsformen juristischer Personen des Privatrechts und die beabsichtigte Angleichung des zunächst übergeleiteten Genossenschaftsrechts der DDR an die bundesdeutsche Rechtsordnung (vgl. auch BGH VIZ 1995, 236 [237]) gebieten, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften eine Partizipation am Wirtschaftsleben selbst mit einem anderen Satzungszweck (vgl. zu Fortführungsbeschluss mit geändertem Zweck: BGH, Urteil vom 15.12.2003 - II ZR 358/01 - BGH WM 1963, 728 [730]) zu untersagen.
  • BGH, 08.05.1998 - BLw 39/97

    Übertragung des gesamten Vermögens einer LPG

    Auszug aus OLG Dresden, 18.02.2004 - 2 U 1846/03
    Aus diesem numerus clausus der gesetzlich zulässigen Umwandlungsformen wurde in der Rechtsprechung auch abgeleitet, dass Einbringungsvorgänge mit Einzelrechtsnachfolgen, wie sie vorliegend vereinbart sind, wegen einer Umgehung der gesetzlichen Sonderregelungen gemäß § 134 BGB nichtig sind (vgl. BGHZ 142, 1 [6 f.]; BGHZ 138, 371 [374 f.]; BGH NL-BzAR 2000, 20 f.; BGH VIZ 1999, 743 f.; BGH VIZ 1999, 614 [615]; BGH VIZ 1998, 474 f.; BGH VIZ 1998, 472 f.; BGH VIZ 1999, 368 [369 f.]; OLG Dresden RdL 2002, 122 [123]; OLG Dresden NL-BzAR 2001, 451 [455 f.]; OLG Dresden, Urteil vom 23.03.1999, Az.: LwU 3405/98; OLG Dresden, Beschluss vom 30.04.2001, Az.: WLw 1468/00; zum Ganzen ferner: Czub, VIZ 2003, 105 [113]; Wenzel, AgrarR 1998, 139 [141 f.]; Wenzel, AgrarR 2000, 349 [353]; Heckschen, Beilage II 2003 in AUR 7/2003, 9 [11 f.]; Lutter, UmwG, 2. Aufl., Einl. Rn. 40; kritisch: Hommelhoff/Schubel, ZIP 1998, 537 (547); Schmidt, ZIP 1998, 181 ff.).
  • BGH, 20.12.1962 - VII ZR 264/60
    Auszug aus OLG Dresden, 18.02.2004 - 2 U 1846/03
    Die hiermit erstrebte Vermeidung zusätzlicher Gestaltungsformen juristischer Personen des Privatrechts und die beabsichtigte Angleichung des zunächst übergeleiteten Genossenschaftsrechts der DDR an die bundesdeutsche Rechtsordnung (vgl. auch BGH VIZ 1995, 236 [237]) gebieten, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften eine Partizipation am Wirtschaftsleben selbst mit einem anderen Satzungszweck (vgl. zu Fortführungsbeschluss mit geändertem Zweck: BGH, Urteil vom 15.12.2003 - II ZR 358/01 - BGH WM 1963, 728 [730]) zu untersagen.
  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

    Auszug aus OLG Dresden, 18.02.2004 - 2 U 1846/03
    Maßgebend hierfür ist, dass Aspekten der Rechtssicherheit und Kontinuität der Rechtsfindung Vorrang vor den dargelegten rechtsdogmatischen Bedenken und vor gesellschaftsrechtlichen Prinzipien einzuräumen ist (vgl. zur Rechtssicherheit: BGHZ 132, 119 [129 f.] m.w.N.).
  • BGH, 08.05.1998 - BLw 18/97

    Zur Abfindung ehemaliger LPG-Mitglieder

    Auszug aus OLG Dresden, 18.02.2004 - 2 U 1846/03
    Aus diesem numerus clausus der gesetzlich zulässigen Umwandlungsformen wurde in der Rechtsprechung auch abgeleitet, dass Einbringungsvorgänge mit Einzelrechtsnachfolgen, wie sie vorliegend vereinbart sind, wegen einer Umgehung der gesetzlichen Sonderregelungen gemäß § 134 BGB nichtig sind (vgl. BGHZ 142, 1 [6 f.]; BGHZ 138, 371 [374 f.]; BGH NL-BzAR 2000, 20 f.; BGH VIZ 1999, 743 f.; BGH VIZ 1999, 614 [615]; BGH VIZ 1998, 474 f.; BGH VIZ 1998, 472 f.; BGH VIZ 1999, 368 [369 f.]; OLG Dresden RdL 2002, 122 [123]; OLG Dresden NL-BzAR 2001, 451 [455 f.]; OLG Dresden, Urteil vom 23.03.1999, Az.: LwU 3405/98; OLG Dresden, Beschluss vom 30.04.2001, Az.: WLw 1468/00; zum Ganzen ferner: Czub, VIZ 2003, 105 [113]; Wenzel, AgrarR 1998, 139 [141 f.]; Wenzel, AgrarR 2000, 349 [353]; Heckschen, Beilage II 2003 in AUR 7/2003, 9 [11 f.]; Lutter, UmwG, 2. Aufl., Einl. Rn. 40; kritisch: Hommelhoff/Schubel, ZIP 1998, 537 (547); Schmidt, ZIP 1998, 181 ff.).
  • BGH, 17.05.1999 - II ZR 293/98

    Frist für die Klage eines LPG -Mitglieds wegen der Wirksamkeit eines

    Auszug aus OLG Dresden, 18.02.2004 - 2 U 1846/03
    Aus diesem numerus clausus der gesetzlich zulässigen Umwandlungsformen wurde in der Rechtsprechung auch abgeleitet, dass Einbringungsvorgänge mit Einzelrechtsnachfolgen, wie sie vorliegend vereinbart sind, wegen einer Umgehung der gesetzlichen Sonderregelungen gemäß § 134 BGB nichtig sind (vgl. BGHZ 142, 1 [6 f.]; BGHZ 138, 371 [374 f.]; BGH NL-BzAR 2000, 20 f.; BGH VIZ 1999, 743 f.; BGH VIZ 1999, 614 [615]; BGH VIZ 1998, 474 f.; BGH VIZ 1998, 472 f.; BGH VIZ 1999, 368 [369 f.]; OLG Dresden RdL 2002, 122 [123]; OLG Dresden NL-BzAR 2001, 451 [455 f.]; OLG Dresden, Urteil vom 23.03.1999, Az.: LwU 3405/98; OLG Dresden, Beschluss vom 30.04.2001, Az.: WLw 1468/00; zum Ganzen ferner: Czub, VIZ 2003, 105 [113]; Wenzel, AgrarR 1998, 139 [141 f.]; Wenzel, AgrarR 2000, 349 [353]; Heckschen, Beilage II 2003 in AUR 7/2003, 9 [11 f.]; Lutter, UmwG, 2. Aufl., Einl. Rn. 40; kritisch: Hommelhoff/Schubel, ZIP 1998, 537 (547); Schmidt, ZIP 1998, 181 ff.).
  • BGH, 07.06.1999 - II ZR 285/98

    Zusammenschluß von LPG

  • BGH, 09.07.1999 - V ZR 148/98

    Entstehung selbständigen Gebäudeeigentums einer LPG; Besitzrecht des

  • BGH, 05.03.1999 - BLw 57/98

    Umwandlung eines Zusammenschlusses aus mehreren LPGs in eine Aktiengesellschaft

  • OLG Naumburg, 12.02.1997 - 10 Wx 1/97

    Aufgelöste GmbH als übernehmender Rechtsträger

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 4/08

    Voraussetzungen für das Wirksamwerden einer fehlgeschlagenen Umstrukturierung

    Die Antragsteller hätten einen Anspruch auf eine Beteiligung an dem Liquidationserlös, könnten sich aber andererseits als Übernehmer der Aktien einem Anspruch der Nebenintervenientin auf Zahlung rückständiger Einlagen nach §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 54 Abs. 1, 65 Abs. 1 AktG ausgesetzt sehen, weil die Einlageschuld von den Gründern nicht erfüllt wurde (vgl. OLG Dresden VIZ 2004, 283, 285 f. ; Wenzel, AgrarR 1998, 139, 142; Czub, VIZ 2003, 105, 115).

    Die dem zugrunde liegende Ansicht, dass die erst im Jahre 1992 vollzogenen übertragenden Auflösungen einer LPG nicht (mehr) gegen das Verbot der Umgehung des Sonderumwandlungsrechts verstießen und nur die Übertragung der Vermögensgegenstände der LPG auf das neu gegründete Unternehmen deshalb nicht dinglich wirksam werden konnte, weil den Liquidatoren keine Vertretungsbefugnis zu einer Übertragung des Betriebsvermögens gegen die Gewährung von Anteilsrechten zukam (so OLG Dresden [2. Zivilsenat], VIZ 2004, 283, 284 ; anders jedoch OLG Dresden [Landwirtschaftssenat], VIZ 2002, 123, 124), entspricht allerdings nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28).

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 7/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Der Antragsteller hätte einen Anspruch auf eine Beteiligung an dem Liquidationserlös, könnte sich aber andererseits als Übernehmer der Aktien einem Anspruch der Nebenintervenientin auf Zahlung rückständiger Einlagen nach §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 54 Abs. 1, 65 Abs. 1 AktG ausgesetzt sehen, weil die Einlageschuld von den Gründern nicht erfüllt wurde (vgl. OLG Dresden VIZ 2004, 283, 285 f; Wenzel AgrarR 1998, 139, 142; Czub, VIZ 2003, 105, 115).

    Die dem zugrunde liegende Ansicht, dass die erst im Jahre 1992 vollzogenen übertragenden Auflösungen einer LPG nicht (mehr) gegen das Verbot der Umgehung des Sonderumwandlungsrechts verstießen und nur die Übertragung der Vermögensgegenstände der LPG auf das neu gegründete Unternehmen deshalb nicht dinglich wirksam werden konnte, weil den Liquidatoren keine Vertretungsbefugnis zu einer Übertragung des Betriebsvermögens gegen die Gewährung von Anteilsrechten zukam (so OLG Dresden [2. Zivilsenat], VIZ 2004, 283, 284; anders jedoch OLG Dresden [Landwirtschaftssenat], VIZ 2002, 123, 124), entspricht allerdings nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28).

  • BGH, 28.11.2008 - II ZR 334/02
    Die Antragsteller hätten einen Anspruch auf eine Beteiligung an dem Liquidationserlös, könnten sich aber andererseits als Übernehmer der Aktien einem Anspruch der Nebenintervenientin auf Zahlung rückständiger Einlagen nach §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 54 Abs. 1, 65 Abs. 1 AktG ausgesetzt sehen, weil die Einlageschuld von den Gründern nicht erfüllt wurde (vgl. OLG Dresden VIZ 2004, 283, 285 f.; Wenzel, AgrarR 1998, 139, 142; Czub, VIZ 2003, 105, 115).

    Die dem zugrunde liegende Ansicht, dass die erst im Jahre 1992 vollzogenen übertragenden Auflösungen einer LPG nicht (mehr) gegen das Verbot der Umgehung des Sonderumwandlungsrechts verstießen und nur die Übertragung der Vermögensgegenstände der LPG auf das neu gegründete Unternehmen deshalb nicht dinglich wirksam werden konnte, weil den Liquidatoren keine Vertretungsbefugnis zu einer Übertragung des Betriebsvermögens gegen die Gewährung von Anteilsrechten zukam (so OLG Dresden [2. Zivilsenat], VIZ 2004, 283, 284; anders jedoch OLG Dresden [Landwirtschaftssenat], VIZ 2002, 123, 124), entspricht allerdings nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28).

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 8/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Der Antragsteller hätte einen Anspruch auf eine Beteiligung an dem Liquidationserlös, könnte sich aber andererseits als Übernehmer der Aktien einem Anspruch der Nebenintervenientin auf Zahlung rückständiger Einlagen nach §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 54 Abs. 1, 65 Abs. 1 AktG ausgesetzt sehen, weil die Einlageschuld von den Gründern nicht erfüllt wurde (vgl. OLG Dresden VIZ 2004, 283, 285 f.; Wenzel, AgrarR 1998, 139, 142; Czub, VIZ 2003, 105, 115).

    Die dem zugrunde liegende Ansicht, dass die erst im Jahre 1992 vollzogenen übertragenden Auflösungen einer LPG nicht (mehr) gegen das Verbot der Umgehung des Sonderumwandlungsrechts verstießen und nur die Übertragung der Vermögensgegenstände der LPG auf das neu gegründete Unternehmen deshalb nicht dinglich wirksam werden konnte, weil den Liquidatoren keine Vertretungsbefugnis zu einer Übertragung des Betriebsvermögens gegen die Gewährung von Anteilsrechten zukam (so OLG Dresden [2. Zivilsenat], VIZ 2004, 283, 284; anders jedoch OLG Dresden [Landwirtschaftssenat], VIZ 2002, 123, 124), entspricht allerdings nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28).

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 9/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Die Antragstellerinnen hätten einen Anspruch auf eine Beteiligung an dem Liquidationserlös, könnten sich aber andererseits als Übernehmer der Aktien einem Anspruch der Nebenintervenientin auf Zahlung rückständiger Einlagen nach §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 54 Abs. 1, 65 Abs. 1 AktG ausgesetzt sehen, weil die Einlageschuld von den Gründern nicht erfüllt wurde (vgl. OLG Dresden VIZ 2004, 283, 285 f ; Wenzel, AgrarR 1998, 139, 142; Czub, VIZ 2003, 105, 115).

    Die dem zugrunde liegende Ansicht, dass die erst im Jahre 1992 vollzogenen übertragenden Auflösungen einer LPG nicht gegen (mehr) gegen das Verbot der Umgehung des Sonderumwandlungsrechts verstießen und nur die Übertragung der Vermögensgegenstände der LPG auf das neu gegründete Unternehmen deshalb nicht dinglich wirksam werden konnte, weil den Liquidatoren keine Vertretungsbefugnis zu einer Übertragung des Betriebsvermögens gegen die Gewährung von Anteilsrechten zukam (so OLG Dresden [2. Zivilsenat], VIZ 2004, 283, 284 ; anders jedoch OLG Dresden [Landwirtschaftssenat], VIZ 2002, 123, 124), entspricht allerdings nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28).

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 5/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Die Antragstellerin hätte einen Anspruch auf eine Beteiligung an dem Liquidationserlös, könnte sich aber andererseits als Übernehmer der Aktien einem Anspruch der Nebenintervenientin auf Zahlung rückständiger Einlagen nach §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 54 Abs. 1, 65 Abs. 1 AktG ausgesetzt sehen, weil die Einlageschuld von den Gründern nicht erfüllt wurde (vgl. OLG Dresden, VIZ 2004, 283, 285 f.; Wenzel, AgrarR 1998, 139, 142; Czub, VIZ 2003, 105, 115).

    Die dem zugrunde liegende Ansicht, dass die erst im Jahre 1992 vollzogenen übertragenden Auflösungen einer LPG nicht gegen (mehr) gegen das Verbot der Umgehung des Sonderumwandlungsrechts verstießen und nur die Übertragung der Vermögensgegenstände der LPG auf das neu gegründete Unternehmen deshalb nicht dinglich wirksam werden konnte, weil den Liquidatoren keine Vertretungsbefugnis zu einer Übertragung des Betriebsvermögens gegen die Gewährung von Anteilsrechten zukam (so OLG Dresden [2. Zivilsenat], VIZ 2004, 283, 284; anders jedoch OLG Dresden [Landwirtschaftssenat], VIZ 2002, 123, 124), entspricht allerdings nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28).

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 6/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Der Antragsteller hätte einen Anspruch auf eine Beteiligung an dem Liquidationserlös, könnte sich aber andererseits als Übernehmer der Aktien einem Anspruch der Nebenintervenientin auf Zahlung rückständiger Einlagen nach §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 54 Abs. 1, 65 Abs. 1 AktG ausgesetzt sehen, weil die Einlageschuld von den Gründern nicht erfüllt wurde (vgl. OLG Dresden VIZ 2004, 283, 285 f. ; Wenzel, AgrarR 1998, 139, 142; Czub, VIZ 2003, 105, 115).

    Die dem zugrunde liegende Ansicht, dass die erst im Jahre 1992 vollzogenen übertragenden Auflösungen einer LPG nicht gegen (mehr) gegen das Verbot der Umgehung des Sonderumwandlungsrechts verstießen und nur die Übertragung der Vermögensgegenstände der LPG auf das neu gegründete Unternehmen deshalb nicht dinglich wirksam werden konnte, weil den Liquidatoren keine Vertretungsbefugnis zu einer Übertragung des Betriebsvermögens gegen die Gewährung von Anteilsrechten zukam (so OLG Dresden [2. Zivilsenat], VIZ 2004, 283, 284 ; anders jedoch OLG Dresden [Landwirtschaftssenat], VIZ 2002, 123, 124), entspricht allerdings nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28).

  • BGH, 09.11.2005 - BLw 21/05

    Rechtsfolgen der Eintragung eines Beschlusses zur Umwandlung einer LPG

    Diese Auffassung, dass auch ein auf Grund der Verweisung in § 69 Abs. 3 Satz 4, § 42 Abs. 1 LwAnpG gefasster Fortsetzungsbeschluss gem. § 79a GenG auf die Fälle gewillkürter Liquidation beschränkt und mithin nach dem Eintritt der gesetzlich angeordneten Auflösung nicht mehr statthaft sei, wird inzwischen im Schrifttum (vgl. Wenzel, AgrarR 2000, 349, 354) und in der Rechtsprechung (OLG Dresden, NL-BzAR 1999, 112, 113; OLG Dresden, VIZ 2004, 283, 285) überwiegend vertreten.
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