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   OLG Dresden, 18.05.2021 - 4 W 283/21   

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https://dejure.org/2021,21493
OLG Dresden, 18.05.2021 - 4 W 283/21 (https://dejure.org/2021,21493)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.05.2021 - 4 W 283/21 (https://dejure.org/2021,21493)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. Mai 2021 - 4 W 283/21 (https://dejure.org/2021,21493)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Ablehnung Terminsverlegungsantrag, Besorgnis der Befangenheit

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Ablehnung eines Terminverlegungsantrages; Erheblicher Grund für die Vertagung einer mündlichen Verhandlung

  • rechtsportal.de

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Ablehnung eines Terminverlegungsantrages; Erheblicher Grund für die Vertagung einer mündlichen Verhandlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Weite Anreise ist kein Vertagungsgrund!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Befangenheit wegen Ablehnung eines Terminsverlegungsantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1149
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 24.10.2008 - 2 U 155/08

    Richterablehnung: Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrags durch den

    Auszug aus OLG Dresden, 18.05.2021 - 4 W 283/21
    Dies ist der Fall, wenn - wie hier - das Übergehen des Antrags auf Terminsverlegung zum Anlass genommen wird, durch Anbringen eines hierauf gestützten Ablehnungsgesuch kurzfristig eine Terminsverlegung zu erreichen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 24.10.2008 - 2 U 155/08 -, Rn. 17 - 18, m.w.N., - juris; OLG Hamm Beschluss vom 07.03.2019 - 4 WF 22/19, BeckRS 2019, 5610 Rn. 12-15, beck-online).
  • BGH, 17.01.1968 - IV ZB 3/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Dresden, 18.05.2021 - 4 W 283/21
    Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens war mit dem Wert der Hauptsache anzusetzen (BGH, IX ZB 60/06; IV ZB 3/68; OLG Hamm, 32 W 9/15 vom 28.07.2015 m. zahlr. w. Nachw.; Zöller/Hergeth, a.a.O., § 3 Rz.16, Stichwort "Ablehnung eines Richters" m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.07.2015 - 32 W 9/15

    Streitwert des Ablehnungsverfahrens gegen einen Richter

    Auszug aus OLG Dresden, 18.05.2021 - 4 W 283/21
    Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens war mit dem Wert der Hauptsache anzusetzen (BGH, IX ZB 60/06; IV ZB 3/68; OLG Hamm, 32 W 9/15 vom 28.07.2015 m. zahlr. w. Nachw.; Zöller/Hergeth, a.a.O., § 3 Rz.16, Stichwort "Ablehnung eines Richters" m.w.N.).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Auszug aus OLG Dresden, 18.05.2021 - 4 W 283/21
    Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens war mit dem Wert der Hauptsache anzusetzen (BGH, IX ZB 60/06; IV ZB 3/68; OLG Hamm, 32 W 9/15 vom 28.07.2015 m. zahlr. w. Nachw.; Zöller/Hergeth, a.a.O., § 3 Rz.16, Stichwort "Ablehnung eines Richters" m.w.N.).
  • BGH, 19.01.2006 - 1 StR 409/05

    Recht auf ein faires Strafverfahren (Terminierung der Hauptverhandlung;

    Auszug aus OLG Dresden, 18.05.2021 - 4 W 283/21
    Diese Regelung würde unterlaufen, ließe man die bloße Ablehnung eines begründeten Terminsverlegungsgesuchs für einen erfolgreichen Befangenheitsantrag ausreichen (vgl. KG Berlin NJW 2006, 2788).
  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Auszug aus OLG Dresden, 18.05.2021 - 4 W 283/21
    Das Übergehen oder die Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung begründet regelmäßig nicht die Besorgnis der Befangenheit, weil diese nach § 227 ZPO nur bei Vorliegen erheblicher Gründe in Betracht kommt (vgl. BGH NJW 2006, 2492 - 2495).
  • OLG Naumburg, 08.06.2016 - 12 W 36/16

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Übernachtungskosten eines

    Auszug aus OLG Dresden, 18.05.2021 - 4 W 283/21
    Die vom Prozessbevollmächtigen zitierte Rechtsprechung (OLG Naumburg, Beschluss vom 08.06.2016, Az.: 12 W 36/16) verhält sich allein dazu, dass bei einer weiten Anreise die dann anfallenden Kosten einer Übernachtung des Prozessbevollmächtigten erstattungsfähige Kosten des Rechtsstreits sind.
  • OLG Hamm, 07.03.2019 - 4 WF 22/19

    Ablehnung wegen Befangenheit; Unzulässigkeit bei Rechtsmissbrauch;

    Auszug aus OLG Dresden, 18.05.2021 - 4 W 283/21
    Dies ist der Fall, wenn - wie hier - das Übergehen des Antrags auf Terminsverlegung zum Anlass genommen wird, durch Anbringen eines hierauf gestützten Ablehnungsgesuch kurzfristig eine Terminsverlegung zu erreichen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 24.10.2008 - 2 U 155/08 -, Rn. 17 - 18, m.w.N., - juris; OLG Hamm Beschluss vom 07.03.2019 - 4 WF 22/19, BeckRS 2019, 5610 Rn. 12-15, beck-online).
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