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OLG Dresden, 18.09.2009 - 3 ARs 35/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Übertragung einer Strafsache an ein anderes Landgericht gemäß § 15 Strafprozessordnung (StPO); Anforderungen an die ordnungsgemäße Besetzung eines Gerichtes i.S.d. § 27 Abs. 4 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für eine Übertragung der Strafsache an ein anderes Landgericht gemäß § 15 StPO
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+3Weitere Entscheidungen mit demselben BezugOLG Dresden, 17.01.2011 - 1 Ws 188/10
Klageerzwingungsantrag im Verfahren Marwa Elsherbiny bleibt ohne Erfolg
BGH, 14.06.2010 - 5 StR 207/10Marwa El-Sherbini
LG Dresden, 11.11.2009 - 1 Ks 300 Js 27647/09Marwa El-Sherbini
OLG Dresden, 18.09.2009 - 3 ARs 35/09Voraussetzungen für eine Übertragung der Strafsache an ein anderes Landgericht
Marwa El-Sherbini
Verfahrensgang
- LG Dresden - 300 Js 27647/09
- OLG Dresden, 18.09.2009 - 3 ARs 35/09
- LG Dresden, 11.11.2009 - 1 Ks 300 Js 27647/09
- BGH, 14.06.2010 - 5 StR 207/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.01.1998 - 3 StR 575/96
Im Verfahren gegen Medizinprofessor aus Leipzig: Urteil des Landgerichts im …
Auszug aus OLG Dresden, 18.09.2009 - 3 ARs 35/09
Diese, auch als Konkretisierung des verfahrensrechtlichen Grundsatzes des gesetzlichen Richters zu verstehenden Vorschriften (vgl. BVerfGE 21, 139, 145 f.) sind - schon um der erforderlichen Eindeutigkeit und Klarheit willen - eng auszulegen (BGHSt 44, 4 m.w.N.). - BGH, 04.04.2002 - 3 ARs 17/02
Prozeß gegen mutmaßliche Al - Quaida - Terroristen verbleibt in Frankfurt
Auszug aus OLG Dresden, 18.09.2009 - 3 ARs 35/09
Als Vorschrift, die dem "zunächst oberen Gericht" einräumt, ein nach den § 7 ff. StPO eigentlich nicht zuständiges Gericht mit der Verhandlung und Entscheidung einer Sache zu beauftragen, berührt § 15 StPO das mit Verfassungsrang ausgestattete Prinzip des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ) und ist deshalb restriktiv auszulegen (BGHSt 47, 275 m.w.N.). - BGH, 21.03.2007 - 2 ARs 107/07
Übertragung einer Sache an ein anderes Gericht (rechtliche Verhinderung; …
Auszug aus OLG Dresden, 18.09.2009 - 3 ARs 35/09
Die Gefahr allein, dass das gesamte Gericht voreingenommen sei, genügt nicht (BGH NStZ 2007, 475 m.w.N.;… Meyer-Goßner, StPO , 52. Aufl., Rdn. 3 zu § 15). - BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64
Freiwillige Gerichtsbarkeit
Auszug aus OLG Dresden, 18.09.2009 - 3 ARs 35/09
Diese, auch als Konkretisierung des verfahrensrechtlichen Grundsatzes des gesetzlichen Richters zu verstehenden Vorschriften (vgl. BVerfGE 21, 139, 145 f.) sind - schon um der erforderlichen Eindeutigkeit und Klarheit willen - eng auszulegen (BGHSt 44, 4 m.w.N.).