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   OLG Dresden, 18.09.2009 - 3 ARs 35/09   

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https://dejure.org/2009,22217
OLG Dresden, 18.09.2009 - 3 ARs 35/09 (https://dejure.org/2009,22217)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.09.2009 - 3 ARs 35/09 (https://dejure.org/2009,22217)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. September 2009 - 3 ARs 35/09 (https://dejure.org/2009,22217)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Übertragung einer Strafsache an ein anderes Landgericht gemäß § 15 Strafprozessordnung (StPO); Anforderungen an die ordnungsgemäße Besetzung eines Gerichtes i.S.d. § 27 Abs. 4 StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Übertragung der Strafsache an ein anderes Landgericht gemäß § 15 StPO

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.01.1998 - 3 StR 575/96

    Im Verfahren gegen Medizinprofessor aus Leipzig: Urteil des Landgerichts im

    Auszug aus OLG Dresden, 18.09.2009 - 3 ARs 35/09
    Diese, auch als Konkretisierung des verfahrensrechtlichen Grundsatzes des gesetzlichen Richters zu verstehenden Vorschriften (vgl. BVerfGE 21, 139, 145 f.) sind - schon um der erforderlichen Eindeutigkeit und Klarheit willen - eng auszulegen (BGHSt 44, 4 m.w.N.).
  • BGH, 04.04.2002 - 3 ARs 17/02

    Prozeß gegen mutmaßliche Al - Quaida - Terroristen verbleibt in Frankfurt

    Auszug aus OLG Dresden, 18.09.2009 - 3 ARs 35/09
    Als Vorschrift, die dem "zunächst oberen Gericht" einräumt, ein nach den § 7 ff. StPO eigentlich nicht zuständiges Gericht mit der Verhandlung und Entscheidung einer Sache zu beauftragen, berührt § 15 StPO das mit Verfassungsrang ausgestattete Prinzip des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ) und ist deshalb restriktiv auszulegen (BGHSt 47, 275 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2007 - 2 ARs 107/07

    Übertragung einer Sache an ein anderes Gericht (rechtliche Verhinderung;

    Auszug aus OLG Dresden, 18.09.2009 - 3 ARs 35/09
    Die Gefahr allein, dass das gesamte Gericht voreingenommen sei, genügt nicht (BGH NStZ 2007, 475 m.w.N.; Meyer-Goßner, StPO , 52. Aufl., Rdn. 3 zu § 15).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 18.09.2009 - 3 ARs 35/09
    Diese, auch als Konkretisierung des verfahrensrechtlichen Grundsatzes des gesetzlichen Richters zu verstehenden Vorschriften (vgl. BVerfGE 21, 139, 145 f.) sind - schon um der erforderlichen Eindeutigkeit und Klarheit willen - eng auszulegen (BGHSt 44, 4 m.w.N.).
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