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OLG Dresden, 18.09.2014 - 2 Ws 370/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beachten des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der unbefristeten Führungsaufsicht wie bei allen Maßregeln
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prüfung von Gründen für die Anordnung der Fortdauer der unbegrenzten Führungsaufsicht
- rechtsportal.de
Prüfung von Gründen für die Anordnung der Fortdauer der unbegrenzten Führungsaufsicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der unbefristeten Führungsaufsicht
Verfahrensgang
- LG Görlitz, 29.07.2014 - 7 StVK 85/14
- OLG Dresden, 18.09.2014 - 2 Ws 370/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 42
- StV 2015, 502
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 26.11.2015 - 2 Ws 495/15
Maßregelvollstreckung: Besetzung der Strafvollstreckungskammer; Überprüfung …
Dieser - von der Strafvollstreckungskammer angewandte - Maßstab widerspricht dem in § 68c Abs. 2 und 3 StGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wonach die unbefristete Führungsaufsicht, die für den Betroffenen eine besondere Belastung bedeutet, zumal während der Dauer der Führungsaufsicht die Möglichkeit des Widerrufs der Aussetzung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus bestehen bleibt (OLG Braunschweig, Beschluss vom 6.3.2012, Ws 7/12, juris; LG Marburg, Beschluss vom 13.1.2014, 11 StVK 9/14, juris), nur angeordnet werden darf, wenn einer Gefährdung der Allgemeinheit durch die Begehung weiterer erheblicher rechtswidriger Taten zu befürchten ist (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 18.9.2014, 2 Ws 370/14, NStZ-RR 2015, 42; LG Marburg, Beschluss vom 13.1.2014, 11 StVK 9/14, juris). - OLG Köln, 24.07.2020 - 2 Ws 339/20
Unverhältnismäßigkeit der unbefristeten Verlängerung der Führungsaufsicht; …
Bei der unbefristeten Führungsaufsicht ist - wie bei allen Maßregeln - der mit Verfassungsrang ausgestattete Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten (OLG Dresden, Beschluss v. 18.09.2014, 2 Ws 370/14; LG Marburg, Beschluss v. 13.01.2014, 11 StVK 9/14 - juris).