Rechtsprechung
   OLG Dresden, 18.11.2019 - 4 U 2188/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,44398
OLG Dresden, 18.11.2019 - 4 U 2188/19 (https://dejure.org/2019,44398)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.11.2019 - 4 U 2188/19 (https://dejure.org/2019,44398)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. November 2019 - 4 U 2188/19 (https://dejure.org/2019,44398)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,44398) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • BRAK-Mitteilungen

    Nutzung von beA statt Fax zur Fristwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 233
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Fristwahrung per Fax möglich: Rechtsanwalt muss beA nutzen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datev.de (Kurzinformation)

    BeA-Nutzung bei gescheitertem Fax-Versand

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Fristwahrung per Fax möglich: Rechtsanwalt muss beA nutzen! (IBR 2020, 103)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 274
  • MDR 2020, 306
  • FamRZ 2020, 849
  • MMR 2020, 136
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.06.2017 - II ZB 22/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Misslingen der Übermittlung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 18.11.2019 - 4 U 2188/19
    Hiernach (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2017, Az.: II ZB 22/16 - juris; Beschluss vom 05. September 2012, Az.: VII ZB 25/12 - juris) dürfen allerdings die aus den technischen Gegebenheiten des Kommunikationsmittels Telefax herrührenden besonderen Risiken nicht auf den Nutzer dieses Mediums abgewälzt und die Anforderungen an die dem Prozessbevollmächtigten obliegende Sorgfalt nicht überspannt werden.
  • OLG Dresden, 29.07.2019 - 4 U 879/19

    Gescheiterte Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes

    Auszug aus OLG Dresden, 18.11.2019 - 4 U 2188/19
    Regelmäßig ist mit erfolgreicher Anmeldung zum beA die Schaltfläche "Nachrichtenentwurf erstellen" freigeschaltet und besteht damit grundsätzlich auch in technischer Sicht die Möglichkeit, aus dem beA heraus Nachrichten zu versenden (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Juli 2019, Az.: 4 U 879/19 - juris).
  • BGH, 05.09.2012 - VII ZB 25/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vergeblicher Versuch der Übermittlung des

    Auszug aus OLG Dresden, 18.11.2019 - 4 U 2188/19
    Hiernach (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2017, Az.: II ZB 22/16 - juris; Beschluss vom 05. September 2012, Az.: VII ZB 25/12 - juris) dürfen allerdings die aus den technischen Gegebenheiten des Kommunikationsmittels Telefax herrührenden besonderen Risiken nicht auf den Nutzer dieses Mediums abgewälzt und die Anforderungen an die dem Prozessbevollmächtigten obliegende Sorgfalt nicht überspannt werden.
  • BGH, 17.12.2020 - III ZB 31/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Mit erfolgreicher Anmeldung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach bestehe jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, aus ihm heraus auch Nachrichten zu versenden (OLG Dresden, MDR 2020, 306, 307; NJW 2019, 3312 Rn. 8; LG Krefeld, NJW 2019, 3658 Rn. 7; BeckOKFamFG/Burschel, § 17 Rn. 19a [Stand: 01.10.2020]; Elzer, FD-ZVR 2019, 422420).

    In diesem Rahmen kommt bei einer gescheiterten Übermittlung mittels Telefax eine Versendung über das besondere elektronische Anwaltspostfach in Betracht, wenn dieses von dem Prozessbevollmächtigten in der Vergangenheit bereits aktiv zum Versand von Schriftsätzen genutzt wurde, er also mit seiner Nutzung vertraut ist (so im Fall des OLG Dresden, MDR 2020, 306).

  • BGH, 28.04.2020 - X ZR 60/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verpflichtung des Patentanwalts zur Suche

    Vor diesem Hintergrund erscheint zweifelhaft, ob ein Rechtsanwalt, der sich für den Versand per Telefax entschieden hat, bei technischen Problemen kurz vor Fristablauf einen Übermittlungsversuch über das besondere elektronische Anwaltspostfach unternehmen muss (so aber OLG Dresden, MDR 2020, 306).
  • BGH, 29.09.2021 - VII ZB 12/21

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung des restlichen Werklohns für

    Mit Verfügung vom 3. Dezember 2020 hat das Berufungsgericht den Beklagten unter Bezugnahme auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 18. November 2019 - 4 U 2188/19 darauf hingewiesen, dass ein etwaiger Hinderungsgrund dazu, warum die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zur Übersendung der Berufungsbegründung nicht möglich gewesen sei, bislang nicht glaubhaft gemacht sei, und Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zehn Tagen gegeben.
  • LG Mannheim, 17.01.2020 - 1 S 71/19

    Pflicht zur Nutzung des beA bei Unerreichbarkeit des gerichtlichen Faxgeräts

    Derzeit ist es Rechtsanwälten nicht zumutbar, im Falle einer Störung der Faxübermittlung eine Übermittlung per beA vorzunehmen (a.A. OLG Dresden NJW 2019, 3312; OLG Dresden, Beschluss vom 18. November 2019 - Az. 4 U 2188/19; LG Krefeld, NJW 2019, 3658).

    Diese Anforderungen an den Versand elektronischer Dokumente in einem Zivilverfahren unterscheiden sich auch erheblich von denen der elektronischen Einreichung von Schutzschriften beim Zentralen Schutzschriftenregister, zu der Rechtsanwälte gem. § 49c BRAO berufsrechtlich verpflichtet sind (a.A. OLG Dresden, Beschluss vom 18. November 2019 - Az. 4 U 2188/19).

  • AnwG Nürnberg, 06.03.2020 - AnwG I-13/19

    Verletzung der anwaltlichen Pflicht, Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen

    Die Verpflichtung des Rechtsanwalts zur Erstregistrierung und Abfrage der beA-Zustellung ist bereits mehrfach entschieden, so beispielsweise BVerfG Beschluss vom 20.12.2017, Aktenzeichen 1 BvR 223/17; BGH Urteil vom 11.01.2016, Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 335/15, BGH Beschluss vom 23.05.2019, Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 15/19, LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 19.06.2019, Aktenzeichen 5 Ta 94/19 sowie OLG Dresden Urteil vom 18.11.2019, Aktenzeichen 4 U 2188/19.
  • OVG Hamburg, 13.01.2020 - 1 Bf 193/19

    Ein Rechtsanwalt trägt das Risiko für die störungsfreie Übertragung eines

    Viel spricht dafür, dass es sich bei der aufgetretenen Störung um ein Kompatibilitätsproblem einzelner Faxgeräte verschiedener Hersteller nach der Umstellung der Übertragungstechnik auf eine internetbasierte Datenübertragung, die auch das Verwaltungsgericht Hamburg und das Hamburgische Oberverwaltungsgericht nutzen, handelt (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 18.11.2019, 4 U 2188/19, juris Rn. 6).
  • OLG Rostock, 22.04.2020 - 5 U 272/19

    Fristeinhaltung bei gestörtem Gerichtsfaxgerät

    Das Unterlassen der Nutzung des besonderen Anwaltspostfachs wäre der Klägerin nur dann nicht als schuldhaftes Versäumnis zuzurechnen, wenn glaubhaft gemacht worden wäre, dass die Übermittlung aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach nicht möglich war (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 18.11.2019 - 4 U 2188/19, juris).
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2020 - 1 LC 168/18

    BeA; Berufungsbegründungsfrist; Digifax; Fristversäumnis; Fristversäumnis,

    Eine entsprechende Obliegenheit zur Nutzung bei technischer Störung des Faxversands hat das Oberlandesgericht Dresden mit Beschluss vom 29. Juli 2019 trotz bislang ausstehender aktiver Nutzungspflicht bejaht und hierzu ausgeführt, dass mit erfolgreicher Anmeldung zum beA die Schaltfläche "Nachrichtenentwurf erstellen" freigeschaltet sei, wodurch grundsätzlich auch die Möglichkeit bestehe, aus dem beA heraus Nachrichten zu versenden (OLG Dresden, Beschl. v. 29.7.2019 - 4 U 879/19 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 8; ebenso Beschl. v. 18.11.2019 - 4 U 2188/19 -, juris Leitsatz und Rn. 6).
  • AnwG Nürnberg, 31.01.2020 - AnwG I-19/19

    Verurteilung eines Rechtsanwalts zu einem Verweis und einer Geldbuße wegen

    Derartige Zustellungen können Fristen enthalten, deren Versäumung zu Lasten der Mandanten gehen, so dass ein erhebliches Gefährdungspotential vorliegt Die Verpflichtung des Rechtsanwaltes zur Erstregistrierung und Abfrage der beA-Zustellung ist bereits mehrfach entschieden worden, so beispielsweise BVerfG Beschluss vom 20.12.2017, Aktenzeichen 1 BvR 2233/17 ; BGH Urteil vom 11, 01.2016, Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 335/15, BGH Beschluss vom 23.05.2019, Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 15/19 / LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 19.06.2019, Aktenzeichen 5 Ta 94/19 sowie OLG Dresden Urteil vom 18.11.2019, Aktenzeichen 4 U 2188/19 .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht