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   OLG Dresden, 18.12.1995 - 7 U 679/95   

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https://dejure.org/1995,7646
OLG Dresden, 18.12.1995 - 7 U 679/95 (https://dejure.org/1995,7646)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.12.1995 - 7 U 679/95 (https://dejure.org/1995,7646)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. Dezember 1995 - 7 U 679/95 (https://dejure.org/1995,7646)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung; Ausschlagung einer Erbschaft; Rechtschein des Erbscheins; Anfechtung einer Erbausschlagung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbausschlagung bei Erblasser mit letztem Wohnsitz in den alten Bundesländern aber Grundvermögen in der ehemaligen DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 26.05.1995 - 14 U 31/94

    Wirksamkeit einer gegenüber einem staatlichem Notariat in der DDR erklärten

    Auszug aus OLG Dresden, 18.12.1995 - 7 U 679/95
    Es findet bezüglich des Grundstücks das Erbrecht der ehemaligen DDR Anwendung, da der Erbfall zwischen dem 1.1.1976 und 2.10.1990 eintrat und das streitgegenständliche Grundstück im Gebiet der früheren DDR lag, so daß Nachlaßspaltung erfolgte (Palandt, 54. Aufl., Art. 235 § 1 EGBGB Rdn. 7; OLG Karlsruhe in DtZ 1995, 338 ; BayObLG, DtZ 1995, 411 ff).
  • KG, 01.12.1992 - 1 W 4290/92
    Auszug aus OLG Dresden, 18.12.1995 - 7 U 679/95
    Da es sich bei dieser 4-Jahres-Frist um eine sogenannte Ausschlußfrist handelt, fände zwar grundsätzlich auch Art. 231 § 6 EGBGB Anwendung, allerdings war die Ausschlußfrist bereits zum 3.10.1990 abgelaufen, so daß es insoweit an der Voraussetzung für die Anwendung dieser Vorschrift fehlt (hierzu: Palandt, 54. Aufl., § 1954 Rdn. 10; KG in OLGZ 93, 405).
  • BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94

    Erteilung eines Erbscheins beschränkt auf dem Erbrecht der ehem. DDR

    Auszug aus OLG Dresden, 18.12.1995 - 7 U 679/95
    Es findet bezüglich des Grundstücks das Erbrecht der ehemaligen DDR Anwendung, da der Erbfall zwischen dem 1.1.1976 und 2.10.1990 eintrat und das streitgegenständliche Grundstück im Gebiet der früheren DDR lag, so daß Nachlaßspaltung erfolgte (Palandt, 54. Aufl., Art. 235 § 1 EGBGB Rdn. 7; OLG Karlsruhe in DtZ 1995, 338 ; BayObLG, DtZ 1995, 411 ff).
  • KG, 26.04.1991 - 7 W 1908/91

    Rückgabeansprüche einer Erbengemeinschaft ; Antrag auf Eintragung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 18.12.1995 - 7 U 679/95
    Es kommt insbesondere nicht darauf an, ob die Eintragung im Grundbuch "Eigentum des Volkes" eine am Gutglaubensschutz des § 892 BGB teilnehmende Aussage über das Eigentumsrecht am Grundstück enthält (hierzu: KG in ZIP 1991, 1632, 1634), auch kommt es nicht darauf an, ob § 27 ZGB , welcher keinen gutgläubigen Erwerb zuläßt, § 8 Abs. 1 Grundstücksdokumentationsordnung vorgeht oder ob beide Vorschriften gleichrangig nebeneinander anzuwenden waren, mit der Folge, daß Grundstückseigentum gutgläubig erworben werden konnte.
  • LG Stuttgart, 04.08.1992 - 2 T 597/92

    Aufwandsentschädigung eines Verfahrenspflegers für ein Unterbringungsverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 18.12.1995 - 7 U 679/95
    Die Form des § 403 Abs. 2 Satz 2 ZGB ist jedoch auch dann gewahrt, wenn die Beglaubigung der Unterschrift von einem Notar aus den alten Bundesländern vorgenommen wurde (§ 16 Satz 2 DDR-Rechtsanwendungsgesetz; Art. 231 7 EGBGB ; OLG Karlsruhe in DtZ 95, 338; Prakebusch, RPfleger 1994, 234 f; BayObLG in DtZ 95, 411, 413).
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