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   OLG Dresden, 18.12.2006 - 8 U 1938/06 (1)   

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https://dejure.org/2006,11014
OLG Dresden, 18.12.2006 - 8 U 1938/06 (1) (https://dejure.org/2006,11014)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.12.2006 - 8 U 1938/06 (1) (https://dejure.org/2006,11014)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. Dezember 2006 - 8 U 1938/06 (1) (https://dejure.org/2006,11014)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens im Falle der Rechtskraft eines im schriftlichen Vorverfahren trotz mangelnder ordnungsgemäßer Klagezustellung ergangenen Versäumnisurteils; Folgen des Vorliegens einer individuellen Zustellung des Urteils und des ...

  • Judicialis

    ZPO § 579 Abs. 1 Nr. 4; ; ZPO § 586 Abs. 1; ; ZPO § 586 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 579 Abs. 1 Nr. 4 § 586 Abs. 1, Abs. 3
    Wiederaufnahme bei einem Versäumnisurteil, das im schriftlichen Vorverfahren des Ausgangsprozesses trotz mangelnder ordnungsgemäßer Klagezustellung ergangen ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.11.1993 - XII ZR 135/92

    Frist für Nichtigkeitsklagen gegen Urteile über die Feststellung der Vaterschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 18.12.2006 - 8 U 1938/06
    Soweit der Bundesgerichtshof für den Fall unberechtigter öffentlicher Zustellung eines Urteils § 586 Abs. 3 ZPO für unanwendbar gehalten hat (NJW 1994, 589), ergibt sich daraus nichts anderes.
  • BGH, 11.12.2002 - XII ZR 51/00

    Nichtigkeitsklage bei erschlichener öffentlicher Zustellung der Klage

    Auszug aus OLG Dresden, 18.12.2006 - 8 U 1938/06
    Das gilt selbst dann, wenn der Prozessgegner die Anordnung der öffentlichen Zustellung arglistig erschlichen hat (BGHZ 153, 189) oder wenn das Gericht das Fehlen der Voraussetzungen erkennen konnte (BGH, Urteil vom 06.10.2006 - V ZR 282/05, www.bundesgerichtshof.de).
  • BGH, 06.10.2006 - V ZR 282/05

    Rechtsfolgen einer rechtswidirgen öffentlichen Zustellung

    Auszug aus OLG Dresden, 18.12.2006 - 8 U 1938/06
    Das gilt selbst dann, wenn der Prozessgegner die Anordnung der öffentlichen Zustellung arglistig erschlichen hat (BGHZ 153, 189) oder wenn das Gericht das Fehlen der Voraussetzungen erkennen konnte (BGH, Urteil vom 06.10.2006 - V ZR 282/05, www.bundesgerichtshof.de).
  • BGH, 25.06.1997 - XII ZB 71/97

    Anfechtung eines Teilversäumnisurteils über nachehelichen Unterhalt im Rahmen

    Auszug aus OLG Dresden, 18.12.2006 - 8 U 1938/06
    a) Das Versäumnisurteil vom 02.05.2003 und der vom Amtsgericht auf Hinweis der Rechtspflegerin nachträglich am 14.05.2003 gefasste, zur Ingangsetzung der Einspruchsfrist im Falle der Auslandszustellung gemäß § 339 Abs. 2 ZPO zwingend erforderliche (vgl. RGZ 63, 82, 85; BGH, Beschluss vom 25.06.1997 - XII ZB 71/97, juris) Beschluss zur Bestimmung der Einspruchsfrist "auf 2 Wochen ab Zustellung des Versäumnisurteils" sind der Beklagten zusammen mit einer Rechtsmittelbelehrung und englischen Übersetzungen dieser drei Schriftstücke am 22.10.2003 wirksam zugestellt worden.
  • KG, 27.05.1987 - 18 U 6829/86

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Dresden, 18.12.2006 - 8 U 1938/06
    Die von ihr im Anschluss an Musielak (ZPO, 4. und unverändert nunmehr 5. Aufl., § 579 Rn. 7; ebenso KG NJW-RR 1987, 1215, 1216) vertretene Auffassung, im Falle nicht ordnungsgemäßer Zustellung der Klage erwachse ein dennoch ergehendes Urteil in Rechtskraft, die betroffene Partei sei aber in einem solchen Verfahren nicht gesetzmäßig vertreten und könne deshalb eine Nichtigkeitsklage auf § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO stützen, trifft weder in dieser Allgemeinheit noch für die vorliegende Fallgestaltung zu.
  • RG, 21.03.1906 - V 541/05

    Öffentliche Zustellung eines Versäumnisurteils.

    Auszug aus OLG Dresden, 18.12.2006 - 8 U 1938/06
    a) Das Versäumnisurteil vom 02.05.2003 und der vom Amtsgericht auf Hinweis der Rechtspflegerin nachträglich am 14.05.2003 gefasste, zur Ingangsetzung der Einspruchsfrist im Falle der Auslandszustellung gemäß § 339 Abs. 2 ZPO zwingend erforderliche (vgl. RGZ 63, 82, 85; BGH, Beschluss vom 25.06.1997 - XII ZB 71/97, juris) Beschluss zur Bestimmung der Einspruchsfrist "auf 2 Wochen ab Zustellung des Versäumnisurteils" sind der Beklagten zusammen mit einer Rechtsmittelbelehrung und englischen Übersetzungen dieser drei Schriftstücke am 22.10.2003 wirksam zugestellt worden.
  • BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00

    Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung

    Auszug aus OLG Dresden, 18.12.2006 - 8 U 1938/06
    Zumindest im letztgenannten Fall wird die Zustellungsfiktion des § 188 ZPO nicht ausgelöst, werden Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsfristen also erst gar nicht in Gang gesetzt (ebenso bereits BGHZ 149, 311).
  • BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 25/92

    Nichtigkeitsantrag oder Gegenvorstellung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Dresden, 18.12.2006 - 8 U 1938/06
    Da in Gehörsverstoßfällen im Allgemeinen lediglich eine entsprechende Anwendung des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO in Rede steht, bedarf es ihrer von vornherein nicht, soweit sich der Betroffene durch ein Rechtsmittel oder einen Rechtsbehelf unschwer anderweitig Gehör verschaffen kann; die Beschränkung in § 579 Abs. 2 ZPO auf die Fälle der Nrn. 1 und 3 des Abs. 1 geht insoweit ins Leere (zutreffend Braun, a.a.O., § 579 Rn. 24; a.A. wohl BAG MDR 1994, 1044, das das Wahlrecht anscheinend auf jeglichen Fall entsprechender Anwendung des § 578 Abs. 1 Nr. 4 ZPO erstrecken möchte).
  • OLG Dresden, 11.12.2006 - 8 U 1940/06

    Zuständiges Berufungsgericht bei Streitigkeit mit Auslandsbezug - Verweisung bei

    Auszug aus OLG Dresden, 18.12.2006 - 8 U 1938/06
    Die funktionelle Zuständigkeit des Oberlandesgerichts ist gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG aus den im Senatsbeschluss vom 11.12.2006 - 8 U 1940/06 dargelegten Gründen eröffnet.
  • OLG Dresden, 11.04.2007 - 8 U 1939/06

    Gültigkeit der EuGVVO für die am 1.5.2004 beigetretenen EU-Staaten nur für ab

    Der Senat verweist insoweit auf seine Beschlüsse vom 18.12.2006 und 29.01.2007 in dem Parallelverfahren 8 U 1938/06, wo er - dort in Bezug auf die Zustellung des Versäumnisurteils - die in nahezu identischer Weise dokumentierte Übergabe an C...... D......... als Nachweis formgerechter Zustellung i.S.v. § 183 Abs. 2 Satz 2 ZPO angesehen hat.
  • AG Brandenburg, 22.10.2009 - 31 C 133/09
    Diese beginnt nämlich mit der Zustellung der anzufechtenden Entscheidung an den gesetzlichen Vertreter bzw. im Falle der Wiedererlangung der Prozessfähigkeit des Beklagten nach vorübergehender Geschäftsunfähigkeit mit der erneuten Zustellung an die wieder prozessfähige Partei ( BGH, BGHZ 176, Seiten 74 ff. = WuM 2008, Seiten 295 f. = FamRZ 2008, Seiten 1169 f. = MDR 2008, Seiten 762 f. = NJW 2008, Seiten 2125 f. = WM 2008, Seiten 1423 ff. = Rpfleger 2008, Seiten 430 f. = BGH-Report 2008, Seiten 816 ff.; OLG Dresden, Beschluss vom 18.12.2006, Az.: 8 U 1938/06 , in: "juris"; OLG Dresden, OLG-Report 2007, Seiten 411 ff. ).
  • OLG Dresden, 11.12.2006 - 8 U 1940/06
    Dass die Beklagte im vorliegenden Rechtsstreit - ebenso wie in den beiden anderen beim Senat anhängigen Verfahren 8 U 1938/06 und 8 U 1939/06 - fristgerecht Berufung sowohl zum Landgericht als auch anschließend beim Oberlandesgericht eingelegt hat, sie aber nach wie vor Zweifel an der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts äußert und für den Fall der Unzuständigkeit Verweisung an das Landgericht beantragt, hindert die auf §§ 511 Abs. 2, 522 Abs. 1 ZPO gestützte Verwerfung des beim Oberlandesgericht eingelegten Rechtsmittels nicht.
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