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   OLG Dresden, 18.12.2020 - 4 W 842/20   

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https://dejure.org/2020,45191
OLG Dresden, 18.12.2020 - 4 W 842/20 (https://dejure.org/2020,45191)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.12.2020 - 4 W 842/20 (https://dejure.org/2020,45191)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. Dezember 2020 - 4 W 842/20 (https://dejure.org/2020,45191)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Erstbegehungsgefahr bei unmittelbar bevorstehender Ausstrahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit eines Filmberichts über Missstände in einem Schlachthof

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorbeugender Unterlassungsanspruch gegen unmittelbar bevorstehende Veröffentlichung eines Presseberichts trotz noch nicht erfolgter redaktioneller Abnahme - Presseunternehmen kann sich nicht allein auf fehlende redaktionelle Abmahne berufen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 834
  • afp 2021, 47
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 490/12

    Verwertung rechtswidrig beschaffter E-Mails zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Dresden, 18.12.2020 - 4 W 842/20
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH, Urteil vom 30. September 2014 - VI ZR 490/12 -, Rn. 19, juris; vom 29. April 2014 - VI ZR 137/13; vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12).

    Das wird in der Regel dann nicht der Fall sein, wenn die in der dargelegten Weise widerrechtlich beschaffte und verwertete Information Zustände oder Verhaltensweisen offenbart, die ihrerseits nicht rechtswidrig sind; denn dies deutet darauf hin, dass es sich nicht um Missstände von erheblichem Gewicht handelt, an deren Aufdeckung ein überragendes öffentliches Interesse besteht (BGH, Urteil vom 30. September 2014 - VI ZR 490/12 -, Rn. 21, juris; vgl. auch Senat, Urteil vom 24. September 2019, 4 U 1401/19 Rn 9, juris).

    In diesem Fall ist die Veröffentlichung zulässig, wenn die durch Dritte rechtswidrig beschafften Informationen einen Missstand von erheblichem Gewicht dokumentieren, an dessen Aufdeckung ein überragendes öffentliches Interesse besteht (BGH, Urteil vom 30. September 2014 - VI ZR 490/12 -, Rn. 23, juris).

  • BGH, 10.04.2018 - VI ZR 396/16

    Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen

    Auszug aus OLG Dresden, 18.12.2020 - 4 W 842/20
    Zu berücksichtigen ist ferner, dass die beanstandeten Aufnahmen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Antragstellerin offenbaren, sondern allein die näheren Umstände der Schweinbetäubung in dessen Schlachthof zeigen sollen, an deren Offenlegung die Öffentlichkeit grundsätzlich ein berechtigtes Interesse hat (für Filmaufnahmen zu den Umständen in einer Legebatterie ebenso BGH, Urteil vom 10. April 2018 - VI ZR 396/16 -, Rn. 27, juris).

    Hierzu gehören auch Fragen des Verbraucherschutzes (BGH, Urteil vom 10. April 2018 - VI ZR 396/16 -, Rn. 31, juris).

  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 250/13

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Journalisten: Abgrenzung von

    Auszug aus OLG Dresden, 18.12.2020 - 4 W 842/20
    Die Funktion der Presse ist nicht auf die Aufdeckung von Straftaten oder Rechtsbrüchen beschränkt, sie nimmt im demokratischen Rechtsstaat vielmehr auch insoweit eine wichtige Aufgabe wahr, als sie die Bevölkerung über Themen von allgemeinen Interesse informiert (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2016 - VI ZR 250/13).

    Derartige Schlussfolgerungen stellten Werturteile und damit eine Meinungsäußerung dar (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2016 - VI ZR 250/13 -).

  • OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19

    Heimliche Aufnahmen in psychiatrischer Klinik - Grenzen der journalistischen

    Auszug aus OLG Dresden, 18.12.2020 - 4 W 842/20
    Insofern ist anerkannt, dass allein das Anfertigen von Ton- und Filmaufnahmen als "Rohmaterial" ohne Zusammenfügung des Materials, Abschluss der Recherchen und journalistische Ausarbeitung des geplanten Beitrags regelmäßig nicht die (Erstbegehungs-)Gefahr einer unmittelbar bevorstehenden rechtswidrigen Störung mit Blick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzende Verbreitungshandlungen begründen kann (OLG Köln, Beschluss vom 18. Juli 2019 - I-15 W 21/19 -, Rn. 29; Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 12 Rn. 36; Weyhe, in: Paschke/Berlit/Meyer, Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 3. Aufl. 2016, 38. Abschn. Rn. 15, 40. Abschn. Rn. 21; Soehring, in: Soehring/Hoene, PresseR, 5. Aufl. 2013, § 30 Rn. 13).

    Mit ihrer Behauptung, im Zeitpunkt der Entscheidung der Entscheidung sei "in keiner Weise absehbar" gewesen, welche Aufnahmen ausgestrahlt werden sollten und in welchen Kontext die begleitende Wortberichterstattung eingefügt werden sollte, genügt die Antragsgegnerin ihrer sekundären Darlegungslast (vgl. hierzu OLG Köln, Beschluss vom 18. Juli 2019 - I-15 W 21/19 -, Rn. 30, juris) nicht.

  • BGH, 29.04.2014 - VI ZR 137/13

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Medienberichterstattung:

    Auszug aus OLG Dresden, 18.12.2020 - 4 W 842/20
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH, Urteil vom 30. September 2014 - VI ZR 490/12 -, Rn. 19, juris; vom 29. April 2014 - VI ZR 137/13; vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12).
  • BGH, 17.02.2009 - VI ZR 75/08

    Verbot von Pressefotos aus dem privaten Lebenskreis Prominenter

    Auszug aus OLG Dresden, 18.12.2020 - 4 W 842/20
    Nach ständiger Rechtsprechung kann aber m Bereich der Bildberichterstattung mit einer vorbeugenden Unterlassungsklage über die konkrete Verletzungsform hinaus eine ähnliche oder "kerngleiche" Bildberichterstattung für die Zukunft nicht generell unterbunden werden (BGH, Urteile vom 01. Juli 2008 - VI ZR 243/06; vom 17. Februar 2009 - VI ZR 75/08 und vom 23. Juni 2009 - VI ZR 232/08 - alle juris).
  • OLG Köln, 07.03.2017 - 15 U 7/17

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Berichterstattung in

    Auszug aus OLG Dresden, 18.12.2020 - 4 W 842/20
    Bei einem Bericht über wahre Tatsachen, deren rechtliche Beurteilung zweifelhaft ist, ist aber die Einholung einer Stellungnahme des Betroffenen und deren Wiedergabe entsprechend den Grundsätzen für die Zulässigkeit von Verdachtsberichterstattungen nicht erforderlich (OLG Köln, Beschluss vom 07. März 2017 - 15 U 7/17 -, Rn. 8, juris).
  • OLG Dresden, 24.09.2019 - 4 U 1401/19

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch die Verbreitung einer Bild- und

    Auszug aus OLG Dresden, 18.12.2020 - 4 W 842/20
    Das wird in der Regel dann nicht der Fall sein, wenn die in der dargelegten Weise widerrechtlich beschaffte und verwertete Information Zustände oder Verhaltensweisen offenbart, die ihrerseits nicht rechtswidrig sind; denn dies deutet darauf hin, dass es sich nicht um Missstände von erheblichem Gewicht handelt, an deren Aufdeckung ein überragendes öffentliches Interesse besteht (BGH, Urteil vom 30. September 2014 - VI ZR 490/12 -, Rn. 21, juris; vgl. auch Senat, Urteil vom 24. September 2019, 4 U 1401/19 Rn 9, juris).
  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 314/08

    Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung

    Auszug aus OLG Dresden, 18.12.2020 - 4 W 842/20
    Eine solche Interessenabwägung kann jedoch in Bezug auf Bilder, die noch gar nicht bekannt sind und bei denen insbesondere offen bleibt, in welchem Kontext sie veröffentlicht werden, nicht vorgenommen werden (BGH, Urteil vom 06. Oktober 2009 - VI ZR 314/08 -, Rn. 7, juris).
  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus OLG Dresden, 18.12.2020 - 4 W 842/20
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH, Urteil vom 30. September 2014 - VI ZR 490/12 -, Rn. 19, juris; vom 29. April 2014 - VI ZR 137/13; vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12).
  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 243/06

    Shopping mit Putzfrau auf Mallorca

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 232/08

    Reichweite einer Unterlassungsverpflichtungserklärung eines Presseorgans im

  • OLG Dresden, 22.08.2023 - 4 U 779/23

    Vollzug einer einstweiligen Verfügung über beA: Keine weitere Beglaubigung

    Anhaltspunkte für eine Erstbegehungsgefahr können deshalb nur dann vorliegen, wenn der Betroffene bereits den konkreten Inhalt der beabsichtigten Mitteilung kennt und dem Gericht entsprechende Unterlagen vorlegen und glaubhaft machen kann (Senat, Beschluss vom 7. Juni 2021 - 4 W 235/21 -, Rn. 11, juris; vom 18.12.2020 - 4 W 842/20 m. w. N.).
  • OLG Dresden, 07.06.2021 - 4 W 235/21

    Die Erstbegehungsgefahr für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch liegt nicht

    Anhaltspunkte für eine Erstbegehungsgefahr können deshalb nur dann vorliegen, wenn der Betroffene bereits den konkreten Inhalt der beabsichtigten Mitteilung kennt und dem Gericht entsprechende Unterlagen vorlegen und glaubhaft machen kann (Senatsbeschluss vom 18.12.2020 - 4 W 842/20 m. w. N.) Die rechtswidrige Störung muss als unmittelbar bevorstehend anzusehen sein (BGHZ 2, 394, 395; Götting/Schertz/Seitz, Handbuch Persönlichkeitsrecht, 2. Aufl., Kap. 42, Rz. 14 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 02.09.2021 - 19 U 86/21

    Unterlassungsbegehren wegen Äußerungen in E-Mail im Rahmen journalistischer

    Insofern ist nämlich anerkannt, dass allein das Anfertigen von Ton- und Filmaufnahmen als "Rohmaterial" ohne Zusammenfügung des Materials, Abschluss der Recherchen und journalistische Ausarbeitung des geplanten Beitrags regelmäßig nicht die (Erstbegehungs-)Gefahr einer unmittelbar bevorstehenden rechtswidrigen Störung mit Blick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzende Verbreitungshandlungen begründen kann (OLG Dresden, Beschluss vom 18. Dezember 2020 - 4 W 842/20 -, juris Rz. 4 m. w. N.).
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