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   OLG Dresden, 19.02.2018 - 10 W 30/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,11638
OLG Dresden, 19.02.2018 - 10 W 30/18 (https://dejure.org/2018,11638)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19.02.2018 - 10 W 30/18 (https://dejure.org/2018,11638)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19. Februar 2018 - 10 W 30/18 (https://dejure.org/2018,11638)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit bei neben Intervention

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3 ; ZPO § 66 Abs. 1
    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit bei neben Intervention

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Unerträgliche Kostenfolgen bei Nebenintervention

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 893
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.12.2012 - II ZR 233/09

    Streitwert einer durchgeführten Nebenintervention

    Auszug aus OLG Dresden, 19.02.2018 - 10 W 30/18
    Denn der Streitwert deckt sich insoweit nicht mit dem Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten der Streithelferinnen der Beklagten (siehe zu dieser Fallkonstellation: BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - II ZR 233/09 - JurBüro 2013, 477, juris Rn. 1; siehe auch Bischof/ Jungbauer/Bräuer/Klipstein/Klüsener/Uher, RVG, 7. Aufl., § 33 Rn. 15, Seite 505 ff.; Hartmann, Kostengesetze, 47. Aufl., 2017, § 33 RVG Rn. 5).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 11. Dezember 2012 (II ZR 233/09, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 11.02.2004 - 10 WF 23/03

    Zum Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses für den Erlass eines

    Auszug aus OLG Dresden, 19.02.2018 - 10 W 30/18
    Die dortige Anmerkung in Rn. 21 zum Punkt "Rechtsschutzbedürfnis" bezieht sich eindeutig - wie auch ein Blick in die bei 'Zöller' zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 11. Februar 2004 - 10 WF 23/03 - JurBüro 2004, 321) gezeigt hätte - nicht auf den vorliegenden, sondern auf den Fall, dass der Schuldner nach Erhalt des Kostenfestsetzungsgesuchs die zur Festsetzung beantragten Kosten vorbehaltlos gezahlt hat; in diesem Fall kann das Rechtsschutzbedürfnis für den Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses fehlen.
  • BGH, 29.09.2011 - II ZR 256/10

    Streitwertfestsetzung bei Klage eines Dritten auf Feststellung der Nichtigkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 19.02.2018 - 10 W 30/18
    In diesem Fall bestimme sich der Wert nach dem eigenen - wertmäßig geringeren - Interesse des Streithelfers (Beschluss vom 29. September 2011 - II ZR 256/10 - AGS 2012, 571).
  • BGH, 30.10.1959 - V ZR 204/57

    Streitwert der Nebenintervention

    Auszug aus OLG Dresden, 19.02.2018 - 10 W 30/18
    Dort ist er zwar - unter Verweis auf ältere Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1959 - V ZR 204/57, BGHZ 31, 144) - von dem Grundsatz ausgegangen, dass der Streitwert einer durchgeführten Nebenintervention mit dem Streitwert der Hauptsache übereinstimmt, wenn der Nebenintervenient im Prozess die gleichen Anträge stellt wie die von ihm unterstützte Partei.
  • OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 W 7/20

    Gegenstandswert bei Schadensersatzklagen - Streitwertfestsetzung in

    Die Gegenauffassung stellt auf die erkennbaren Vorstellungen der unterstützten Partei von der Höhe der Regressforderung ab (OLG Dresden, Beschluss vom 19. Februar 2018 - 10 W 30/18, juris Rn. 24).
  • OLG München, 11.06.2019 - 9 W 635/19

    Keine gesonderte Streitwertfestsetzung für Streithelfer bei unbeschränktem

    Anders als im von ihr herangezogenen Fall des OLG Dresden (10 W 30/18, JurBüro 2018, 296, dort Ziffer II. 2.3) hat sie nicht unter Bezugnahme auf das im selbständigen Beweisverfahren erholte Gutachten vorgetragen und ihr Gewerk betreffende Kosten beziffert.
  • OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 12 U 48/16

    Streitverkündung: Bemessung des Gegenstandwerts für den Streithelfer

    b) Nach anderer Ansicht (etwa OLG Dresden, Beschluss vom 19.02.2018 - 10 W 30/18 - JurBüro 2018, 296 Rdn. 22 mit Hinweis auf eine vorherrschende Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur) richtet sich der Streitwert der Streithilfe nach dem eigenen wirtschaftlichen Interesse am Obsiegen der unterstützten Partei und nicht nach dem Antrag der vom Streithelfer unterstützten Partei.
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