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   OLG Dresden, 19.06.2017 - 4 U 412/17   

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https://dejure.org/2017,21893
OLG Dresden, 19.06.2017 - 4 U 412/17 (https://dejure.org/2017,21893)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19.06.2017 - 4 U 412/17 (https://dejure.org/2017,21893)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19. Juni 2017 - 4 U 412/17 (https://dejure.org/2017,21893)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer wiederholten Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen noch nicht gewährter Akteneinsicht

  • RA Kotz

    Wiederholte Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - Voraussetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer wiederholten Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen noch nicht gewährter Akteneinsicht

  • rechtsportal.de

    ZPO § 520 Abs. 2 S. 2
    Voraussetzungen einer wiederholten Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine konkludente Zustimmung zu zweiter Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 85 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzthaftung | Verfahrensrecht | Zweite Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 1025
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.03.2005 - XI ZB 36/04

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Vertrauens des

    Auszug aus OLG Dresden, 19.06.2017 - 4 U 412/17
    Diese Rechtsprechung ist im Lichte älterer Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu sehen, in denen der Bundesgerichtshof noch orientiert am Wortlaut der maßgeblichen Vorschrift eine ausdrückliche Erwähnung der Einwilligung gefordert hatte (BGH, Beschluss vom 22.03.2005 - XI ZB 36/04, und Beschluss vom 09.11.2004 - IX ZB 6/04.

    Es verletzt nicht die Ansprüche eines Klägers auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG und auf ein faires Verfahren gemäß Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, wenn das Berufungsgericht den Prozessbevollmächtigten eines Klägers nicht bereits vor der Bescheidung seines Verlängerungsantrages darauf hingewiesen hat, dass in diesem Antrag die erforderliche Einwilligung des Gegners nicht erwähnt war (BGH, Beschluss vom 22.03.2005, XI ZB 36/04, juris Rz. 11 m.w.N.).

    Das Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BGH, Beschluss vom 22.03.2005, XI ZB 36/04, juris, Rz. 9 m.w.N.).

  • BGH, 12.04.2006 - XII ZB 74/05

    Anforderungen an die Einwilligung des Gegners in die Verlängerung der

    Auszug aus OLG Dresden, 19.06.2017 - 4 U 412/17
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluss vom 12.04.2006 - XII ZB 74/05, juris Ls.) kann zwar in eng umgrenzten Ausnahmefällen eine konkludente Einwilligung für eine Verlängerung ausreichen, die sich dann aber zweifelsfrei aus dem Zusammenhang des Antrags mit den bereits zuvor gestellten Verlängerungsanträgen ergeben muss.

    Dies bedeutet, dass die erforderliche Zustimmung der Gegenseite, wenn sie nicht von der die Verlängerung begehrenden Partei ausdrücklich zum Gegenstand ihres Verlängerungsantrages gemacht wird, nur ganz ausnahmsweise angenommen werden darf (vgl. auch Braunschneider, Anmerkungen zu BGH vom 12.04.2006, XII ZB 74/05, in FamRB 2006, 271-272).

  • BGH, 16.12.2004 - IX ZB 6/04

    Zulässigkeit eine erneuten Insolvenzantrags nach rechtskräftiger Abweisung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 19.06.2017 - 4 U 412/17
    Diese Rechtsprechung ist im Lichte älterer Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu sehen, in denen der Bundesgerichtshof noch orientiert am Wortlaut der maßgeblichen Vorschrift eine ausdrückliche Erwähnung der Einwilligung gefordert hatte (BGH, Beschluss vom 22.03.2005 - XI ZB 36/04, und Beschluss vom 09.11.2004 - IX ZB 6/04.
  • BGH, 17.01.2012 - VIII ZB 95/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus OLG Dresden, 19.06.2017 - 4 U 412/17
    Allerdings hat der Prozessbevollmächtigte einer Partei durch geeignete Maßnahmen auch sicherzustellen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig erstellt wird und fristgerecht beim zuständigen Gericht eingeht (BGH, Beschluss vom 17.01.2012, VIII ZB 95/11 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 12.12.2023 - 4 U 867/23

    Feststellung der Unwirksamkeit von Beitragserhöhungen einer bei einer

    Die Berufung wurde durch den Senat wegen nicht fristgerechter Berufungsbegründung mit Beschluss vom 19.06.2017 - 4 U 412/17 - zurückgewiesen.
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