Rechtsprechung
OLG Dresden, 19.12.2011 - Ausl 219/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit einer Begnadigung nach der polnischen Strafprozessordnung als Erfüllung der Zulässigkeitsvoraussetzung des § 83 Nr. 4 IRG
- Informationsverbund Asyl und Migration
IRG § 83 Nr. 4, IRG § 33 Abs. 1, IRG § 33 Abs. 4, IRG § 42 Abs. 1
Polen, Auslieferung, Begnadigung, polnische Strafprozessordnung, Strafprozessrecht, Auslieferungshaft, lebenslange Freiheitsstrafe, lebenslange Haftstrafe, Bundesgerichtshof, Anrufung des Bundesgerichtshofs - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 121; IRG § 42 Abs. 1; IRG § 83 Nr. 4
Zurückstellung der Entscheidung wegen einer zu erwartenden Entscheidung in der gleichen Frage durch den BGH - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 27.04.2009 - 6 AuslA 25/08
Zulässigkeit der Auslieferung nach Ungarn bei drohender lebenslanger …
Auszug aus OLG Dresden, 19.12.2011 - Ausl 219/11
Der Senat sieht gleichwohl derzeit davon ab, auf der Grundlage der eigenen Auffassung, die auch durch das Oberlandesgericht Koblenz (Beschluss vom 21. Juni 2007, Az. (1) Ausl-III-41/05 - juris), das Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 27. April 2009, Az. 6 AuslA 25/08 - juris) sowie das Oberlandesgericht Celle (Beschluss vom 10. Oktober 2008, 1 ARs 40/08 (Ausl); Beschluss vom 19. Oktober 2009, 1 ARs 40/09 (Ausl)) gestützt wird, zu entscheiden. - BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04
Europäischer Haftbefehl
Auszug aus OLG Dresden, 19.12.2011 - Ausl 219/11
Nachdem das Bundesverfassungsgericht das erste Europäische Haftbefehlsgesetz für nichtig erklärt hatte (NJW 2005, 2289), ist der Gesetzgeber in der Begründung zu der wortgleichen Bestimmung des darauf notwendigen neuen Gesetzentwurfs nunmehr sogar davon ausgegangen, dass über eine Bedingung bei der Auslieferung die Einhaltung einer fristgerechten Überprüfung, bespielsweise im Gnadenweg, sichergestellt werden kann (…BT-Drs. 16/1024, S. 13). - BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04
Auslieferung IV
Auszug aus OLG Dresden, 19.12.2011 - Ausl 219/11
Damit gehe der Gesetzgeber noch über die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE 113, 154) hinaus.
- BGH, 19.06.2012 - 4 ARs 5/12
Auslieferung und europäischer Haftbefehl bei drohender lebenslanger …
a) Das Oberlandesgericht Düsseldorf kann - wie es zutreffend dargelegt hat - nicht wie beabsichtigt entscheiden, ohne von der in den Beschlüssen der Oberlandesgerichte Koblenz und Celle vertretenen Rechtsansicht abzuweichen (§ 42 Abs. 1 2. Alt. IRG), zumal sich inzwischen auch das Oberlandesgericht Dresden der von diesen Gerichten vertretenen Rechtsansicht angeschlossen hat (Beschluss vom 19. Dezember 2011 - OLG Ausl 219/11).Darüber hinaus ist die aufgeworfene Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (§ 42 Abs. 1 1. Alt. IRG); denn sie kann sich im deutsch-polnischen Auslieferungsverkehr über den vorgelegten Einzelfall hinaus jederzeit wieder stellen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. April 2008 - 4 ARs 22/07, BGHSt 52, 191, 199 mwN), was dadurch belegt wird, dass das Oberlandesgericht Dresden eine Entscheidung über einen Auslieferungsantrag nach Polen, in dem sich dieselbe Problematik wie im vorliegenden Fall stellt, zurückgestellt hat (Beschluss vom 19. Dezember 2011 - OLG Ausl 219/11 (juris - Tz. 10 ff.)).