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   OLG Dresden, 20.02.2020 - 4 U 2478/19   

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OLG Dresden, 20.02.2020 - 4 U 2478/19 (https://dejure.org/2020,6397)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.02.2020 - 4 U 2478/19 (https://dejure.org/2020,6397)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - 4 U 2478/19 (https://dejure.org/2020,6397)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines neugeborenen Kindes auf Geldentschädigung wegen einer Berichterstattung in den Medien

Besprechungen u.ä.

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bildberichterstattung über Kinder: Erhöhte Schutzbedürftigkeit für Persönlichkeitsentwicklung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Dresden, 28.09.2017 - 4 U 1234/17

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung für die Verletzung des

    Auszug aus OLG Dresden, 20.02.2020 - 4 U 2478/19
    Ein solcher grober Verstoß indiziert zugleich eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung, die eine Geldentschädigung rechtfertigt (Festhaltung Senat, Beschluss vom 28. September 2017 - 4 U 1234/17 -, juris).

    Eine solche Einwilligung behauptet auch die Beklagte nicht; sie kann, wie der Senat im Beschluss vom 28.9.2017 (4 U 1234/17- juris) bereits im Einzelnen ausgeführt hat, insbesondere nicht aus der Einwilligung der Eltern, das Bildnis des Klägers in der Babygalerie des ...........krankenhauses einzustellen, abgeleitet werden.

    Der Senat hat im Urteil vom 6.2.2018 im Verfahren 4 U 1234/17 diesen Umstand insofern berücksichtigt, als dem Kläger dort lediglich eine Geldentschädigung in Höhe der Mindestuntergrenze von 2500,- EUR zugesprochen wurde, hat im Übrigen aber in Einklang mit der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 5.10.2004 - VI ZR 255/03) die durch die Veröffentlichung zu besorgende abstrakte Gefährdung bei der Persönlichkeitsentwicklung des Klägers ausreichen lassen.

  • OLG Dresden, 30.07.2018 - 4 U 620/18

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des

    Auszug aus OLG Dresden, 20.02.2020 - 4 U 2478/19
    Die Auffassung des Landgerichts, die Veröffentlichung des streitgegenständlichen Fotos des Klägers stelle einen schwerwiegenden Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht dar, der die Zubilligung einer Geldentschädigung nach den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen (vgl. hierzu nur BGH, Urt. v. 15.09.2015 - VI ZR 175/14, VersR 2015, 1437 Rn. 38; vom 21.04.2015 - VI ZR 245/14, VersR 2015, 898 Rn. 33, jeweils mwN; Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - 4 U 1197/18 -, Rn. 1 - 2, juris; Beschluss vom 30. Juli 2018 - 4 U 620/18 -, Rn. 4, juris) rechtfertige, ist im Ergebnis nicht zu beanstanden.
  • BGH, 15.09.2015 - VI ZR 175/14

    Persönlichkeitsverletzung eines minderjähriges Kindes: Buchveröffentlichung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 20.02.2020 - 4 U 2478/19
    Die Auffassung des Landgerichts, die Veröffentlichung des streitgegenständlichen Fotos des Klägers stelle einen schwerwiegenden Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht dar, der die Zubilligung einer Geldentschädigung nach den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen (vgl. hierzu nur BGH, Urt. v. 15.09.2015 - VI ZR 175/14, VersR 2015, 1437 Rn. 38; vom 21.04.2015 - VI ZR 245/14, VersR 2015, 898 Rn. 33, jeweils mwN; Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - 4 U 1197/18 -, Rn. 1 - 2, juris; Beschluss vom 30. Juli 2018 - 4 U 620/18 -, Rn. 4, juris) rechtfertige, ist im Ergebnis nicht zu beanstanden.
  • BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Abweisung einer Zivilklage auf

    Auszug aus OLG Dresden, 20.02.2020 - 4 U 2478/19
    Regelmäßig ist daher bei der Gesamtwürdigung der für eine Geldentschädigung maßgeblichen Umstände der Kontext der Bildveröffentlichung mit einzubeziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.4.2017 - 1 BvR 2194/15; Wenzel/von Strobel-Allbeg, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. Kap 9 Rn 41).
  • BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08

    Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven

    Auszug aus OLG Dresden, 20.02.2020 - 4 U 2478/19
    Vielmehr wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten nach dem abgestuften Schutzkonzept durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (BGH Urteil vom 9.2.2010 - VI ZR 243/08; vom 7.6.2011 - VI ZR 108/10 Rz. 17).
  • BGH, 21.04.2015 - VI ZR 245/14

    Unterlassungsanspruch bei zufälliger Mitabbildung in Boulevard-Blatt

    Auszug aus OLG Dresden, 20.02.2020 - 4 U 2478/19
    Die Auffassung des Landgerichts, die Veröffentlichung des streitgegenständlichen Fotos des Klägers stelle einen schwerwiegenden Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht dar, der die Zubilligung einer Geldentschädigung nach den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen (vgl. hierzu nur BGH, Urt. v. 15.09.2015 - VI ZR 175/14, VersR 2015, 1437 Rn. 38; vom 21.04.2015 - VI ZR 245/14, VersR 2015, 898 Rn. 33, jeweils mwN; Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - 4 U 1197/18 -, Rn. 1 - 2, juris; Beschluss vom 30. Juli 2018 - 4 U 620/18 -, Rn. 4, juris) rechtfertige, ist im Ergebnis nicht zu beanstanden.
  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 108/10

    Bildveröffentlichung und sitzungspolizeiliche Verfügung

    Auszug aus OLG Dresden, 20.02.2020 - 4 U 2478/19
    Vielmehr wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten nach dem abgestuften Schutzkonzept durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (BGH Urteil vom 9.2.2010 - VI ZR 243/08; vom 7.6.2011 - VI ZR 108/10 Rz. 17).
  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus OLG Dresden, 20.02.2020 - 4 U 2478/19
    Der Senat hat im Urteil vom 6.2.2018 im Verfahren 4 U 1234/17 diesen Umstand insofern berücksichtigt, als dem Kläger dort lediglich eine Geldentschädigung in Höhe der Mindestuntergrenze von 2500,- EUR zugesprochen wurde, hat im Übrigen aber in Einklang mit der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 5.10.2004 - VI ZR 255/03) die durch die Veröffentlichung zu besorgende abstrakte Gefährdung bei der Persönlichkeitsentwicklung des Klägers ausreichen lassen.
  • OLG Dresden, 11.10.2018 - 4 U 1197/18

    Zulässigkeit einer Gehörsrüge gegen die Zurückweisung der Berufung durch

    Auszug aus OLG Dresden, 20.02.2020 - 4 U 2478/19
    Die Auffassung des Landgerichts, die Veröffentlichung des streitgegenständlichen Fotos des Klägers stelle einen schwerwiegenden Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht dar, der die Zubilligung einer Geldentschädigung nach den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen (vgl. hierzu nur BGH, Urt. v. 15.09.2015 - VI ZR 175/14, VersR 2015, 1437 Rn. 38; vom 21.04.2015 - VI ZR 245/14, VersR 2015, 898 Rn. 33, jeweils mwN; Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - 4 U 1197/18 -, Rn. 1 - 2, juris; Beschluss vom 30. Juli 2018 - 4 U 620/18 -, Rn. 4, juris) rechtfertige, ist im Ergebnis nicht zu beanstanden.
  • OLG Dresden, 24.09.2019 - 4 U 1401/19

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch die Verbreitung einer Bild- und

    Auszug aus OLG Dresden, 20.02.2020 - 4 U 2478/19
    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass insoweit die Übermittlung von Teilinformationen ausreicht, aufgrund derer der Betroffene begründeten Anlass hat anzunehmen, er könne innerhalb eines mehr oder minder großen Bekanntenkreises erkennt werden (Senat, Urteil vom 24. September 2019 - 4 U 1401/19 -, Rn. 4, juris; Urteil vom 30.8.2016 - 4 U 314/16 n.v.).
  • OLG Dresden, 01.10.2020 - 4 U 1637/20

    Weiter Begriff des Ereignisses der Zeitgeschichte

    Eine Bedürfnisprüfung, ob eine Bebilderung veranlasst war, findet nicht statt (BGH, Urteile vom 18. Juni 2019 - VI ZR 80/18, und vom 9. April 2019 - VI ZR 533/16 - beide juris; Senat, Beschluss vom 20. Februar 2020 - 4 U 2478/19 -, Rn. 3, juris).

    Der Begriff des Ereignisses der Zeitgeschichte ist vielmehr weit zu verstehen und umfasst im Hinblick auf den Informationsbedarf der Öffentlichkeit alle Fragen von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse (BGH, Urteil vom 29. Mai 2018 - VI ZR 56/17 - juris; Senat Beschluss vom 20. Februar 2020 - 4 U 2478/19 -, Rn. 3, juris).

  • OLG Dresden, 15.09.2021 - 4 U 1214/21

    Anspruch auf Unterlassung einer Behauptung in einem Presseartikel und Abdruck

    Sie steht auch in Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach die Entscheidung, ob und wie ein Presseerzeugnis bebildert wird, zur ureigenen Aufgabe der Presse zählt (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2008 - VI ZR 307/07 - juris) und wonach eine Bedürfnisprüfung, ob eine Bebilderung veranlasst war, nicht stattfindet (BGH, Urteile vom 18. Juni 2019 - VI ZR 80/18, und vom 9. April 2019 - VI ZR 533/16 - beide juris; so auch Senat, Beschluss vom 01. Oktober 2020 - 4 U 1637/20 -, Rn. 5, juris; Beschluss vom 20. Februar 2020 - 4 U 2478/19 -, Rn. 3, juris).
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