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   OLG Dresden, 20.04.1999 - 14 U 3436/98   

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OLG Dresden, 20.04.1999 - 14 U 3436/98 (https://dejure.org/1999,6985)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.04.1999 - 14 U 3436/98 (https://dejure.org/1999,6985)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. April 1999 - 14 U 3436/98 (https://dejure.org/1999,6985)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unlauterer Wettbewerb; Wettbewerbswidrig; Werbung; Anzeige; Steuerberater; Zeitungsannonce

  • Judicialis

    UWG § 1; ; StBerG § 8 Abs. 2; ; WerbeVOStBerG § 3 Abs. 1 S. 1; ; WerbeVOStBerG § 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbung für einen Lohnsteuerhilfeverein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.03.1995 - I ZR 157/93

    Pressemitteilung über Lohnsteuerberatung - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Dresden, 20.04.1999 - 14 U 3436/98
    Diese Einschränkung des § 8 Abs. 1 StBerG, der ein unaufgefordertes Anbieten eigener oder fremder Dienste zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen untersagt, erklärt sich daraus, dass Lohnsteuerhilfevereine - anders als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte - insbesondere im Kreise ihrer potentiellen Mitglieder weitgehend unbekannt waren und ihnen ermöglicht werden sollte, über Art und Umfang ihrer Befugnisse und Tätigkeiten sachlich zu informieren (vgl. BVerfG, NJW 1992, 550; BGH NJW 1995, 2358 - Pressemitteilung über Lohnsteuerberatung; Begründung zum 3. ÄndG des StBerG, BT-Ds. 7/2852, S. 33).

    Der geringere Bekanntheitsgrad der Lohnsteuerhilfevereine gebietet deshalb zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen die Zulassung von sachlichen, zur Befriedigung des vorhandenen Informationsbedürfnisses geeigneten und erforderlichen Hinweisen auf ihre Existenz (vgl. BVerfGE 59, 302, 327; BVerfG, NJW 1992, 550; BGH, NJW 1995, 2358 - Pressemitteilung über Lohnsteuerberatung).

    Zwar gehören werbende Existenzhinweise und die Freiheit der Selbstdarstellung, die Mitgliederwerbung sowie die Gewinnung geeigneter Mitarbeiter zur Freiheit der Berufsausübung i.S. des Art. 12 GG und zur Vereinsfreiheit i.S. des Art. 9 GG (vgl. BVerfG, NJW 1992, 549, 550), so dass bei der Auslegung einschränkender gesetzlicher Vorschriften die Bedeutung und der Schutzbereich der betroffenen Grundrechte, insbesondere deren Tragweite, zu beachten sind (BGH, NJW 1995, 2358, 2359 - Pressemitteilung über Lohnsteuerberatung).

    Zwar ist diese erweiterte Werbefugnis auch für die Auslegung der die Werbung eines Lohnsteuerhilfevereins beschränkenden Vorschriften (§ 8 Abs. 2 StBerG, §§ 1 bis 8 WerbeVOStBerG) von Bedeutung (vgl. BGH, NJW 1995, 2358, 2359 - Pressemitteilung über Lohnsteuerberatung).

  • BVerfG, 07.11.1991 - 1 BvR 1469/86

    Werbung für Lohnsteuerhilfevereine

    Auszug aus OLG Dresden, 20.04.1999 - 14 U 3436/98
    Diese Einschränkung des § 8 Abs. 1 StBerG, der ein unaufgefordertes Anbieten eigener oder fremder Dienste zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen untersagt, erklärt sich daraus, dass Lohnsteuerhilfevereine - anders als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte - insbesondere im Kreise ihrer potentiellen Mitglieder weitgehend unbekannt waren und ihnen ermöglicht werden sollte, über Art und Umfang ihrer Befugnisse und Tätigkeiten sachlich zu informieren (vgl. BVerfG, NJW 1992, 550; BGH NJW 1995, 2358 - Pressemitteilung über Lohnsteuerberatung; Begründung zum 3. ÄndG des StBerG, BT-Ds. 7/2852, S. 33).

    Der geringere Bekanntheitsgrad der Lohnsteuerhilfevereine gebietet deshalb zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen die Zulassung von sachlichen, zur Befriedigung des vorhandenen Informationsbedürfnisses geeigneten und erforderlichen Hinweisen auf ihre Existenz (vgl. BVerfGE 59, 302, 327; BVerfG, NJW 1992, 550; BGH, NJW 1995, 2358 - Pressemitteilung über Lohnsteuerberatung).

    Da die freiberuflich tätigen Steuerberater und Steuerbevollmächtigten mit Rücksicht auf die Eigenart ihres Berufsbildes Werbeverboten unterliegen, sollten auf der anderen Seite jedoch auch die gewerblichen Konkurrenten gewissen Beschränkungen unterworfen und Wettbewerbsverzehrungen verhindert werden (BT-Ds. 613/76, 7 f.; BVerfG, NJW 1992, 550).

  • BGH, 01.03.1984 - I ZR 8/82

    Verstoß gegen das Werbeverbot für Steuerberater

    Auszug aus OLG Dresden, 20.04.1999 - 14 U 3436/98
    Das Werbeverbot dient dem Schutz der Steuerrechtspflege als einem wichtigen Gemeinschaftsgut, so dass ein Verstoß hiergegen ohne weiteres das Unlauterkeitsurteil aus § 1 UWG nach sich zieht (BGHZ 90, 232, 242 - Lohnsteuerberatung).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 397/87

    Lohnsteuerhilfeverein

    Auszug aus OLG Dresden, 20.04.1999 - 14 U 3436/98
    Zwar gehören werbende Existenzhinweise und die Freiheit der Selbstdarstellung, die Mitgliederwerbung sowie die Gewinnung geeigneter Mitarbeiter zur Freiheit der Berufsausübung i.S. des Art. 12 GG und zur Vereinsfreiheit i.S. des Art. 9 GG (vgl. BVerfG, NJW 1992, 549, 550), so dass bei der Auslegung einschränkender gesetzlicher Vorschriften die Bedeutung und der Schutzbereich der betroffenen Grundrechte, insbesondere deren Tragweite, zu beachten sind (BGH, NJW 1995, 2358, 2359 - Pressemitteilung über Lohnsteuerberatung).
  • BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 807/80

    Verfassungswidrigkeit des Buchführungsprivilegs für steuerberatende Berufe

    Auszug aus OLG Dresden, 20.04.1999 - 14 U 3436/98
    Der geringere Bekanntheitsgrad der Lohnsteuerhilfevereine gebietet deshalb zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen die Zulassung von sachlichen, zur Befriedigung des vorhandenen Informationsbedürfnisses geeigneten und erforderlichen Hinweisen auf ihre Existenz (vgl. BVerfGE 59, 302, 327; BVerfG, NJW 1992, 550; BGH, NJW 1995, 2358 - Pressemitteilung über Lohnsteuerberatung).
  • OLG Dresden, 02.12.1997 - 14 U 1007/97

    Berufsrechtliche Zulässigkeit der Werbung eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Dresden, 20.04.1999 - 14 U 3436/98
    Zwar dient nicht nur der Text, sondern auch die Verwendung einer grafischen und farblichen Gestaltung sowie die Aufteilung der Werbefläche in zulässiger Weise einer wirksamen Selbstdarstellung (vgl. OLG Dresden, WRP 1998, 317, 322 - Zeitungsanzeige).
  • BVerfG, 08.11.1995 - 1 BvR 2088/94

    GG - Berufsfreiheit

    Auszug aus OLG Dresden, 20.04.1999 - 14 U 3436/98
    Dies liegt im Interesse einer wirksamen Steuerrechtspflege als einem wichtigen Gemeinschaftsgut (vgl. BVerfG, NJW-RR 1996, 439, 440).
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