Rechtsprechung
   OLG Dresden, 21.02.2020 - Verg 7/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,3725
OLG Dresden, 21.02.2020 - Verg 7/19 (https://dejure.org/2020,3725)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.02.2020 - Verg 7/19 (https://dejure.org/2020,3725)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. Februar 2020 - Verg 7/19 (https://dejure.org/2020,3725)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,3725) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss wegen formwidriger Angebotsabgabe setzt eindeutige Vorgabe voraus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unklarheiten in den Vergabeunterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers! (VPR 2020, 102)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unklarheiten in den Vergabeunterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers! (IBR 2020, 367)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • VK Sachsen, 29.11.2019 - 1/SVK/032-19

    Kein Ausschluss auf der Grundlage einer unvollständigen Checkliste!

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2020 - Verg 7/19
    Vergabesenat Aktenzeichen: Verg 7/19 1/SVK/032-19.

    Die sofortigen Beschwerden der Beigeladenen und des Antragsgegners gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 29.11.2019 (1/SVK/032-19) werden zurückgewiesen.

    den Beschluss der Vergabekammer Sachsen vom 29.11.2019, 1/SVK/032-19 aufzuheben und den Nachprüfungsantrag zurückzuweisen.

    die Entscheidung der Vergabekammer vom 29. November 2019 - Az.: 1/SVK/032-19 - aufzuheben und den Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsantrages abzuweisen, hilfsweise.

    die sofortigen Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer Sachsen vom 29. November 2019 (Az.: 1/SVK/032-19) zurückzuweisen.

  • BGH, 30.08.2011 - X ZR 55/10

    Regenentlastung

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2020 - Verg 7/19
    Es kommt hinzu, dass nach dem Transparenzgrundsatz hohe Anforderung an die Qualität der Vergabeunterlagen zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 30.08.2011, X ZR 55/10, NZBau 2012, 46 Rdn. 16), die also klar, genau und eindeutig formuliert sein sollen, um den Bietern zu ermöglichen, sie zu verstehen und in gleicher Weise auszulegen (vgl. OLG München, Beschluss vom 22.01.2016, Verg 13/15, BeckRS 2016, 121692 Rdn. 64).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - Verg 19/17

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Angaben in Vergabeunterlagen

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2020 - Verg 7/19
    Zu der Ausschlusssanktion für Angebote, welche geforderte Erklärungen nicht enthalten bzw. Formvorschriften missachten, korrespondiert die Verpflichtung der Auftraggeber, die Vergabeunterlagen so eindeutig zu formulieren, dass die Bieter ihnen deutlich und sicher entnehmen können, welche Erklärungen von ihnen in welcher Form und wann abzugeben sind (vgl. BGH, Urteil vom 03.04.2012, X ZR 130/10, NZBau 2012, 513 Rdn. 9; Urteil vom 18.06.2019, X ZR 86/17, NZBau 2019, 661 Rdn. 47; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2017, VII-Verg 19/17, NZBau 2018, 242 Rn. 32).
  • OLG Celle, 08.09.2011 - 13 Verg 4/11

    Verpflichtung des Auftraggebers in einem öffentlichen Vergabeverfahren zur

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2020 - Verg 7/19
    Der Senat teilt auch die Auffassung der Vergabekammer, dass das Nachforderungsermessen des Antragsgegners aus § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV im vorliegenden Falle deshalb auf Null reduziert war, weil er bei der Beigeladenen Unterlagen nachgefordert hat und sich aus Gründen der Gleichbehandlung gegenüber sämtlichen Bietern einheitlich verhalten muss (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 08.09.2011, 13 Verg 4/11, BeckRS 2011, 22904).
  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10

    Straßenausbau

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2020 - Verg 7/19
    Zu der Ausschlusssanktion für Angebote, welche geforderte Erklärungen nicht enthalten bzw. Formvorschriften missachten, korrespondiert die Verpflichtung der Auftraggeber, die Vergabeunterlagen so eindeutig zu formulieren, dass die Bieter ihnen deutlich und sicher entnehmen können, welche Erklärungen von ihnen in welcher Form und wann abzugeben sind (vgl. BGH, Urteil vom 03.04.2012, X ZR 130/10, NZBau 2012, 513 Rdn. 9; Urteil vom 18.06.2019, X ZR 86/17, NZBau 2019, 661 Rdn. 47; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2017, VII-Verg 19/17, NZBau 2018, 242 Rn. 32).
  • BGH, 18.06.2019 - X ZR 86/17

    Straßenbauarbeiten - Schadensersatz wegen Vergaberechtsverstoßes auch ohne

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2020 - Verg 7/19
    Zu der Ausschlusssanktion für Angebote, welche geforderte Erklärungen nicht enthalten bzw. Formvorschriften missachten, korrespondiert die Verpflichtung der Auftraggeber, die Vergabeunterlagen so eindeutig zu formulieren, dass die Bieter ihnen deutlich und sicher entnehmen können, welche Erklärungen von ihnen in welcher Form und wann abzugeben sind (vgl. BGH, Urteil vom 03.04.2012, X ZR 130/10, NZBau 2012, 513 Rdn. 9; Urteil vom 18.06.2019, X ZR 86/17, NZBau 2019, 661 Rdn. 47; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2017, VII-Verg 19/17, NZBau 2018, 242 Rn. 32).
  • OLG Celle, 20.11.2019 - 14 U 191/13

    Grundsätze für die Auslegung einer Baubeschreibung; Pflicht eines Bieters, auf

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2020 - Verg 7/19
    Von ihr kann erst dann ausgegangen werden, wenn die Ausschreibungsunterlagen offensichtlich falsch sind (vgl. OLG Celle, Urteil vom 20.11.2019, 14 U 191/13, BeckRS 2019, 29588 Rn. 46).
  • OLG München, 22.01.2016 - Verg 13/15

    Eindeutige und widerspruchsfreie Vergabeunterlagen

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2020 - Verg 7/19
    Es kommt hinzu, dass nach dem Transparenzgrundsatz hohe Anforderung an die Qualität der Vergabeunterlagen zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 30.08.2011, X ZR 55/10, NZBau 2012, 46 Rdn. 16), die also klar, genau und eindeutig formuliert sein sollen, um den Bietern zu ermöglichen, sie zu verstehen und in gleicher Weise auszulegen (vgl. OLG München, Beschluss vom 22.01.2016, Verg 13/15, BeckRS 2016, 121692 Rdn. 64).
  • OLG Rostock, 01.02.2023 - 17 Verg 3/22

    Angebotsschreiben - "Klärschlamm"

    So wird eine Ermessensreduzierung etwa dann angenommen, wenn sich der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung gegenüber sämtlichen Bietern einheitlich verhalten muss oder im Rahmen seiner unterlagen eine ausdrücklich so bezeichnete "Checkliste für die Vollständigkeit Ihrer Angebotsunterlagen" verwendet hat, in welcher dem Angebot beizufügende Unterlagen nicht enthalten waren (vgl. hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.02.2020, Az.: Verg 7/19, zitiert nach juris, Rn. 56).
  • OLG Celle, 12.10.2021 - 13 Verg 7/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Ausschluss eines

    Demzufolge ist bei der Annahme einer solchen Obliegenheit des Bieters, auf Fehler in den Ausschreibungsunterlagen hinzuweisen, in denjenigen Fällen Zurückhaltung geboten, in denen - wie vorliegend - Widersprüche oder Unklarheiten der Vergabeunterlagen betroffen sind (OLG Dresden, Beschluss vom 21. Februar 2020 - Verg 7/19, juris Rn. 41).
  • VK Sachsen, 27.02.2020 - 1/SVK/044-19

    Vergabeunterlagen mehrdeutig: Kein Ausschluss wegen Abweichung!

    Das Risiko der Unklarheit der Vergabe-unterlagen trägt der Auftraggeber (OLG Dresden, Beschluss vom 21.02.2020 - Verg 7/19 , noch nicht veröffentlicht, u. a. mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 30.08.2011 - X ZR 55/10 - und OLG München, Beschluss vom 22.01.2016 - Verg 13/15).

    Es sind deshalb hohe Anforderungen an die Qualität der Vergabeunterlagen zu stellen (OLG Dresden, Beschluss vom 21.02.2020 - Verg 7/19 - , noch nicht veröffentlicht).

  • VK Baden-Württemberg, 11.06.2021 - 1 VK 14/21

    Angebot kann über fremdes Benutzerkonto hochgeladen werden!

    Wollte man dies anders sehen, dürfte die Vergabestelle - neben der Frage, ob ein öffentlicher Auftraggeber überhaupt über die gesetzlich normierten Formvorgaben hinaus weitergehende formale Anforderungen aufstellen darf (in der vorliegenden Konstellation des Hochladens eines Angebots über ein fremdes Benutzerkonto verneinend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2020, Verg 6/20) - jedenfalls ihrer mit der Ausschlusssanktion korrespondierenden Verpflichtung, die Vergabeunterlagen so eindeutig zu formulieren, dass die Bieter ihnen deutlich und sicher entnehmen können, welche Erklärungen in welcher Form abzugeben sind (OLG Dresden, Beschluss vom 21.02.2020, Verg 7/19; BGH, Urteil vom 18.06.2019, X ZR 86/17), nicht nachgekommen sein.
  • VK Sachsen, 15.03.2022 - 1/SVK/001-22

    Bieter muss im Stadium der Angebotsabgabe (noch) nicht leistungsbereit sein!

    Das Risiko der Unklarheit der Vergabeunterlagen trägt dabei stets der Auftraggeber (OLG Dresden, B. v. 21.02.2020 - Verg 7/19, u. a. mit Verweis auf BGH, B. v. 30.08.2011 - X ZR 55/10 - und OLG München, B. v. 22.01.2016 - Verg 13/15).
  • VK Niedersachsen, 27.10.2023 - VgK-29/23

    Formblatt nicht an zentraler Stelle benannt: Vorlage wirksam gefordert?

    Dabei war auf der einen Seite zu berücksichtigen, dass Widersprüche und Unklarheiten in den Vergabeunterlagen grundsätzlich nicht zu Lasten der Bieter gehen dürfen, weil sie allein in der Sphäre des öffentlichen Auftraggebers liegen (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 21.02.2020 - Verg 7/19, Rn. 41; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.03.2018 - Verg 52/17, Rn. 54; OLG Frankfurt, Beschl. v. 24.07.2012 - 11 Verg 6/12 , Rn. 57 - jeweils zitiert nach juris).
  • VK Sachsen, 30.11.2020 - 1/SVK/029-20

    Bewertungsmethode ist vor Angebotsöffnung festzulegen!

    Die sofortigen Beschwerden des Auftraggebers und der damaligen Beigeladenen (der hiesigen Antragstellerin) gegen den Beschluss der Vergabekammer Sachsen vom 29. November 2019 wurde vom OLG Dresden mit Beschluss vom 21. Februar 2020 zurückgewiesen (Az.: Verg 7/19).
  • VK Sachsen-Anhalt, 24.11.2020 - 3 VK LSA 54/20

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen nicht fristgerechter

    Sie wurde damit ihrer Verpflichtung als Auftraggeber gerecht, die Vergabeunterlagen so eindeutig zu formulieren, dass die Bieter ihnen deutlich und sicher entnehmen können, welche Erklärungen und in welcher Form sie wann abzugeben haben (OLG Dresden, Beschluss vom 21.02.2020, Verg 7/19 unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 03.04.2012, Az. X ZR 130/10, und weitere Nachweise).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht