Rechtsprechung
   OLG Dresden, 21.04.2005 - 3 Ss 136/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12869
OLG Dresden, 21.04.2005 - 3 Ss 136/05 (https://dejure.org/2005,12869)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.04.2005 - 3 Ss 136/05 (https://dejure.org/2005,12869)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. April 2005 - 3 Ss 136/05 (https://dejure.org/2005,12869)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,12869) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Behandlung eines unbestimmten Rechtsmittels gegen ein Urteil des Amtsgerichts als Berufung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen bei Versäumung einer Frist zur Bezeichnung eines Rechtsmittels als Revision; Endgültige Wahl eines durchzuführenden ...

  • Judicialis

    StPO § 335; ; StPO § 345 Abs. 1; ; StPO § 348 Abs. 1; ; StPO § 348 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 348
    Unbestimmtes Rechtsmittel als Berufung bei Fristversäumung nach Falschadressierung der Revisionsbegründung - keine Wiedereinsetzung von Amts bei Versäumung der Frist zur Bezeichnung des Rechtsmittels als Revision und zu deren Begründung - Entscheidung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 08.03.2001 - 5St RR 26/01

    Auslegung eines eingelegten unbestimmten Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Dresden, 21.04.2005 - 3 Ss 136/05
    Der Angeklagte hat mit der nicht fristgerechten Ausübung seines Wahlrechts keine eigenständige, einer selbstständigen Frist unterliegende Prozesshandlung versäumt, gegen die Wiedereinsetzung gewährt werden könnte (vgl. BayObLG wistra 2001, 279).

    Die Entscheidung des Senats ergeht in analoger Anwendung von § 348 Abs. 1 und 2 StPO (vgl. BayObLG wistra 2001, 279 [280]; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 348 Rdn. 2; KK-Kuckein, StPO, 5. Aufl., § 348 Rdn. 2).

  • BGH, 20.11.1953 - 1 StR 279/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Dresden, 21.04.2005 - 3 Ss 136/05
    Diese Art der Anfechtung war in Erweiterung des § 335 StPO zulässig, weil der Angeklagte die Entscheidung über das geeignete Rechtsmittel in der Regel erst nach Kenntnis der Urteilsgründe treffen kann (BGHSt 2, 63; 5, 338; 6, 206).
  • BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84

    Rüge der unterbliebenen Zustellung des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus OLG Dresden, 21.04.2005 - 3 Ss 136/05
    Die nicht fristgerechte Ausübung des Wahlrechts hat lediglich zur Folge, dass damit das zunächst unbenannt eingelegte, deshalb aber ohnehin von vornherein als Berufung anzusehende Rechtsmittel (BGHSt 33, 183 [189]) nunmehr endgültig als Berufung feststeht.
  • BGH, 14.07.1954 - 5 StR 324/54

    Ablehnung der Aussetzung der Vollstreckung einer Jugendstrafe seitens der

    Auszug aus OLG Dresden, 21.04.2005 - 3 Ss 136/05
    Diese Art der Anfechtung war in Erweiterung des § 335 StPO zulässig, weil der Angeklagte die Entscheidung über das geeignete Rechtsmittel in der Regel erst nach Kenntnis der Urteilsgründe treffen kann (BGHSt 2, 63; 5, 338; 6, 206).
  • BGH, 12.12.1951 - 3 StR 691/51
    Auszug aus OLG Dresden, 21.04.2005 - 3 Ss 136/05
    Diese Art der Anfechtung war in Erweiterung des § 335 StPO zulässig, weil der Angeklagte die Entscheidung über das geeignete Rechtsmittel in der Regel erst nach Kenntnis der Urteilsgründe treffen kann (BGHSt 2, 63; 5, 338; 6, 206).
  • OLG Hamm, 26.02.2015 - 2 RVs 4/15

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verspäteter Ausübung des

    Wird keine Wahl getroffen oder ist die Erklärung nicht rechtzeitig innerhalb der Revisionsbegründungsfrist bei dem zuständigen Amtsgericht eingegangen, so wird das Rechtsmittel als Berufung behandelt (BGH, Beschluss vom 25. Januar 1995 - 2 StR 456/94 -, BGHSt 40, 395; BGH, Beschluss vom 19. April 1985 - 2 StR 317/84 -, BGHSt 33, 183, 189; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 08. März 2001 - 5St RR 26/01 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 21. April 2005 - 3 Ss 136/05 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 335 Rn. 4).

    Der Angeklagte hat mit der nicht fristgerechten Ausübung seines Wahlrechts keine eigenständige, einer selbstständigen Frist unterliegende Prozesshandlung versäumt, gegen die Wiedereinsetzung gewährt werden könnte (OLG Dresden, Beschluss vom 21. April 2005 - 3 Ss 136/05 -, juris).

    An dieses ist die Sache in analoger Anwendung von § 348 Abs. 1 und 2 StPO (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 08. März 2001 - 5St RR 26/01 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 21. April 2005 - 3 Ss 136/05 -, juris) abzugeben.

  • KG, 23.02.2009 - 1 Ss 518/08

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Ausschluss eines zweiten Rechtsmittels im

    Eine solche unbestimmte Anfechtung des Urteils, bei der der Beschwerdeführer offen lässt, ob er Berufung oder (Sprung-) Revision einlegt, ist zulässig (BGHSt 40, 395 [BGH 25.01.1995 - 2 StR 456/94] ; OLG Dresden wistra 2005, 318 [OLG Dresden 21.04.2005 - 3 Ss 136/05] ; Meyer-Goßner, StPO 51. A., § 335 Rdnr. 2 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht