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   OLG Dresden, 21.08.2019 - Verg 5/19   

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OLG Dresden, 21.08.2019 - Verg 5/19 (https://dejure.org/2019,50090)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.08.2019 - Verg 5/19 (https://dejure.org/2019,50090)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. August 2019 - Verg 5/19 (https://dejure.org/2019,50090)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • heuking.de PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betrieb eines Breitbandnetzes ist (vergaberechtsfreie) Dienstleistungskonzession!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Breitbandausbau ohne Vergabeverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • VK Sachsen, 17.07.2019 - 1/SVK/017-19

    Bereitstellung von Breitbandnetz ist Dienstleistungskonzession!

    Auszug aus OLG Dresden, 21.08.2019 - Verg 5/19
    Vergabesenat Aktenzeichen: Verg 5/19 1/SVK/017-19.

    Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 17.07.2019 (1/SVK/017-19) gemäß § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB über den 23.08.2019 hinaus bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2018 - 3 VK 9/18

    Konzession trotz Zuschuss vom Staat?

    Auszug aus OLG Dresden, 21.08.2019 - Verg 5/19
    Der Senat teilt die Auffassung der Vergabekammer, wonach es für die Anwendbarkeit der Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB ausreicht, dass der Konzessionsgeber die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen dadurch realisiert, dass er sich bei der Ausführung der Dienste externer Dritter bedient, während es nicht erforderlich ist, dass er selbst das Kommunikationsnetz betreibt (ebenso VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018, 3 VK 9/18, BeckRS 2018, 35904).

    Der Senat teilt auch die Auffassung der Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern im Beschluss vom 13.12.2018 (a.a.O.), wonach gegen die hier vertretene Auslegung der Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB nicht der Regelungsgehalt von § 110a Abs. 4 GWB a.F. spricht.

  • BGH, 31.05.2011 - II ZR 141/09

    Dritter Börsengang - Haftung der KfW gegenüber der Deutschen Telekom

    Auszug aus OLG Dresden, 21.08.2019 - Verg 5/19
    So enthält Art. 87f Abs. 1 GG eine an die öffentliche Hand gerichtete Verpflichtung, die angemessene Versorgung der Bevölkerung und damit letztlich der Endkunden mit Telekommunikationsleistungen zu gewährleisten, während in Art. 87f Abs. 2 Satz 1 GG ein verfassungsrechtliches Privatisierungsgebot verankert ist, dessen Kehrseite ein staatliches Betätigungsverbot ist (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 15.07.2003, 2 BvF 6/98, BVerfGE 108, 169, 182 f.; BGH, Urteil vom 31.05.2011, II ZR 141/09, NJW 2011, 2719 Rdn. 26; Pieroth in Jarass/Pieroth, GG, 15. Aufl., Art. 87f Rdn. 3).
  • BVerfG, 15.07.2003 - 2 BvF 6/98

    Zuständigkeitsregelung des § 50 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Dresden, 21.08.2019 - Verg 5/19
    So enthält Art. 87f Abs. 1 GG eine an die öffentliche Hand gerichtete Verpflichtung, die angemessene Versorgung der Bevölkerung und damit letztlich der Endkunden mit Telekommunikationsleistungen zu gewährleisten, während in Art. 87f Abs. 2 Satz 1 GG ein verfassungsrechtliches Privatisierungsgebot verankert ist, dessen Kehrseite ein staatliches Betätigungsverbot ist (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 15.07.2003, 2 BvF 6/98, BVerfGE 108, 169, 182 f.; BGH, Urteil vom 31.05.2011, II ZR 141/09, NJW 2011, 2719 Rdn. 26; Pieroth in Jarass/Pieroth, GG, 15. Aufl., Art. 87f Rdn. 3).
  • VG Trier, 10.09.2020 - 2 K 4848/19

    Schnelles Internet für die Eifel - Urteil mit grundsätzlicher Bedeutung

    [...] (vgl. hierzu ausführlich: Vergabekammer Leipzig, 1. Vergabekammer, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 1/SVK/017-19 -, juris; bestätigt von OLG Dresden Vergabesenat, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19 -, juris).
  • VK Sachsen, 02.09.2022 - 1/SVK/015-22

    Breitbandversorgung = Dienstleistungskonzession?

    Dies entspräche insoweit auch der bereits in zahlreichen anderen Nachprüfungsverfahren vertretenen rechtlichen Auffassung, die nicht zuletzt auch sowohl von der erkennenden Vergabekammer als auch dem OLG Dresden (Beschluss vom 21. August 2019, Az.: Verg 5/19) vertreten werde.

    Hierzu hat das OLG Dresden in seinem Beschluss vom 21.08.2019 (Verg 5/19) ausgeführt: "Typisch für die Vergabe einer Konzession, für die allein § 149 Nr. 8 GWB gilt, ist es gerade, dass der Konzessionsgeber die Tätigkeiten, welche die Konzession ausfüllen, nicht selbst erbringt, so dass ein Anwendungsbereich für die Bereichsausnahme aus § 149 Nr. 8 GWB nicht verbliebe, wenn man sie nur in dem Falle eingreifen lassen wollte, dass die den wesentlichen Inhalt der Konzession ausmachende Tätigkeit des Betreibens des Netzes von der Konzessionsgeberin selbst ausgeführt werden müsste.

  • OLG Koblenz, 23.05.2022 - Verg 2/22

    Rüge eines Vergaberechtsverstoßes durch Verständnisfrage

    Bei der Abwägung sind das Interesse der Allgemeinheit an einer wirtschaftlichen Erfüllung der Aufgaben des Auftraggebers, die Erfolgsaussichten der Beschwerde, die allgemeinen Aussichten des Antragstellers im Vergabeverfahren, den Auftrag zu erhalten, und das Interesse der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen (vgl. zu allem Vorstehenden Senat, Beschluss vom 23. März 2022 - Verg 1/22 - Beschluss vom 8. November 2021 - Verg 5/21 - Beschluss vom 14. Oktober 2020 - Verg 7/20 - Beschluss vom 12. Oktober 2020 - Verg 8/20 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 15 Verg 1/20 -, juris, Rdnr. 15; OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19 -, juris, Rdnr. 11; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 11 Verg 5/18 -, juris, Rdnr. 41; Beschluss vom 24. August 2017 - 11 Verg 12/17 -, juris, Rdnr. 52).

    Denn die sofortige Beschwerde hat bei der gebotenen und im Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB allein möglichen summarischen Prüfung (vgl. Senat, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 15 Verg 1/20 -, juris, Rdnr. 16; OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19 -, juris, Rdnr. 12; OLG München, Beschluss vom 30. Juli 2018 - Verg 05/18 -, juris, Rdnr. 14; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 11 Verg 5/18 -, juris, Rdnr. 42; Beschluss vom 24. August 2017 - 11 Verg 12/17 -, juris, Rdnr. 53; Dieck-Bogatzke in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl. 2019, § 173 GWB, Rdnr. 28) auf der Grundlage der bis zum heutigen Tage eingegangenen Schriftsätze keine Aussicht auf Erfolg.

  • OLG Koblenz, 14.10.2020 - Verg 7/20

    Angebotswertung unter Einbeziehung des Nebenangebots soll wiederholt werden

    Bei der Abwägung sind das Interesse der Allgemeinheit an einer wirtschaftlichen Erfüllung der Aufgaben des Auftraggebers, die Erfolgsaussichten der Beschwerde, die allgemeinen Aussichten des Antragstellers im Vergabeverfahren, den Auftrag zu erhalten, und das Interesse der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen (vgl. zu allem Vorstehenden OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 15 Verg 1/20; OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 11 Verg 5/18; Beschluss vom 24. August 2017 - 11 Verg 12/17).

    Denn die sofortige Beschwerde hat bei der gebotenen und im Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB allein möglichen summarischen Prüfung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 15 Verg 1/20; OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19; OLG München, Beschluss vom 30. Juli 2018 - Verg 05/18; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 11 Verg 5/18; Beschluss vom 24. August 2017 - 11 Verg 12/17; Dieck-Bogatzke in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl. 2019, § 173 GWB, Rdnr. 28) auf der Grundlage der bis zum heutigen Tage eingegangenen Schriftsätze keine Aussicht auf Erfolg.

  • OLG Koblenz, 12.10.2020 - Verg 8/20

    AN hat Bioabfälle einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen!

    Bei der Abwägung sind das Interesse der Allgemeinheit an einer wirtschaftlichen Erfüllung der Aufgaben des Auftraggebers, die Erfolgsaussichten der Beschwerde, die allgemeinen Aussichten des Antragstellers im Vergabeverfahren, den Auftrag zu erhalten, und das Interesse der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen (vgl. zu allem Vorstehenden OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 15 Verg 1/20; OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 11 Verg 5/18; Beschluss vom 24. August 2017 - 11 Verg 12/17).

    Denn die sofortige Beschwerde hat bei der gebotenen und im Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB allein möglichen summarischen Prüfung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 15 Verg 1/20; OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19; OLG München, Beschluss vom 30. Juli 2018 - Verg 05/18; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 11 Verg 5/18; Beschluss vom 24. August 2017 - 11 Verg 12/17; Dieck-Bogatzke in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl. 2019, § 173 GWB, Rdnr. 28) auf der Grundlage der bis zum heutigen Tage eingegangenen Schriftsätze keine Aussicht auf Erfolg.

  • OVG Thüringen, 19.07.2021 - 3 VO 352/21

    Vergaberecht: Anfechtung der Erteilung eines Zuschlags an Konkurrenten: Annahme

    Mit Beschluss vom 17. Februar 2021 hat die Vergabekammer des Freistaats Thüringen den Nachprüfungsantrag hinsichtlich der streitgegenständlichen Ausschreibung als unzulässig verworfen, da eine Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen gegeben ist (vgl. auch OLG Dresden Vergabesenat, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19 - juris Rn. 13 f., 22 ff. m. w. N.).
  • VG Dresden, 18.08.2022 - 4 L 433/22

    Weiterleitung von Fördermitteln ist keine Dienstleistungskonzessionsvergabe!

    Soweit dort auf die konzessionstypische Dreieckssituation und das vom Kommunikationsunternehmen übernommene Betriebsrisiko abgestellt wird (so z. B. die VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 13. Dezember 2018 - 3 VK 09/18 - Vergabesenat des OLG Dresden, Beschl. v. 21. August 2019 - Verg 5/19 -) oder ohne weitere Begründung vom Vorliegen einer Dienstleistungskonzession ausgegangen wird (vgl. VK Thüringen, Beschl. v. 17. Februar 2021 - 2020-E-K-008-NDH -, Seite 8 des Beschlussabdrucks) wird die nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB vom Konzessionsgeber zu erbringende Gegenleistung nicht konkretisiert.
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