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OLG Dresden, 21.09.2016 - Verg 5/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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Lieferauftrag über ballistische Helme: Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Sachsen, 17.06.2016 - 1/SVK/011-16
- OLG Dresden, 21.09.2016 - Verg 5/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VK Sachsen, 17.06.2016 - 1/SVK/011-16
Lieferauftrag über ballistische Helme: Verhandlungsverfahren ohne …
Auszug aus OLG Dresden, 21.09.2016 - Verg 5/16
Vergabesenat Aktenzeichen: Verg 5/16 1/SVK/011-16.Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaats Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen vom 17.06.2016, Az.: 1/SVK/011-16, wird zurückgewiesen.
den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 17.06.2016, 1/SVK/011-16, aufzuheben und festzustellen, dass sie in ihren Rechten aus §§ 97 Abs. 7 GWB a.F. verletzt sei, 2. festzustellen, dass der Vertrag zwischen dem Beschwerdegegner und der Beigeladenen gemäß § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB a.F. unwirksam sei, 3. den Beschwerdegegner zu verpflichten, den vergaberechtswidrig geschlossenen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden und rückgängig zu machen, 4. den Beschwerdegegner zu verpflichten, bei fortbestehender Beschaffungsabsicht den Lieferauftrag in einem rechtskonformen wettbewerblichen Vergabeverfahren zu vergeben, und 5. dem Beschwerdegegner die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und vor dem Oberlandesgericht einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung der Beschwerdeführerin notwendigen Auslagen aufzuerlegen.
die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 17.06.2016, 1/SVK/011-16, zurückzuweisen, 2. der Beschwerdeführerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beschwerdegegners aufzuerlegen und 3. die Beiziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch den Beschwerdegegner im Beschwerdeverfahren für notwendig zu erklären.
- BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10
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Auszug aus OLG Dresden, 21.09.2016 - Verg 5/16
So ist es denn nicht grundsätzlich ausgeschlossen, noch im Beschwerdeverfahren Begründungen nachzureichen (BGH, Beschluss vom 08.02.2011, Az.: X ZB 4/10, Rdnr. 73; zitiert nach juris). - OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 15/12
Vergaberechtswidrigkeit einer ohne öffentliche Ausschreibung geschlossenen …
Auszug aus OLG Dresden, 21.09.2016 - Verg 5/16
Denn soweit der Lauf dieser Frist an die Kenntnis des Antragsberechtigten vom Vergabeverstoß anknüpft, ist Voraussetzung, dass der Auftraggeber dem Bieter diese verschafft hat (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012, VII-Verg 15/12, aus juris).
- VK Südbayern, 08.12.2022 - 3194.Z3-3_01-22-23
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Selbst wenn man zugunsten der Antragsgegnerin annehmen wollte, dass sie dies nach Auftragsvergabe, insbesondere im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens, noch nachholen könnte (so OLG Dresden, Beschluss vom 21.09.2016 - Verg 5/16), bleibt ihr die Anwendung der Ausnahmevorschrift verwehrt, da die Tatbestandsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.