Rechtsprechung
OLG Dresden, 21.10.1998 - 11 U 611/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Eigentumsvorbehaltslieferanten gegen den Globalzessionar; Leistung an einen Nichtberechtigten nach Offenlegung der Globalzession; Vertragseinbeziehung von AGB; Entreicherungseinrede; Leistung an einen Nichtberechtigten vor Offenlegung der Globalzession; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 816, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2
Kein Bereicherungsanspruch des Vorbehaltslieferanten gegen die Bank wegen Verrechnung von Drittschuldnerzahlung mit Schuldensaldo des Geschäftskontos
Besprechungen u.ä.
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
BGB § 816 Abs. 2, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2
Kein Bereicherungsanspruch des Vorbehaltslieferanten gegen die Bank wegen Verrechnung von Drittschuldnerzahlung mit Schuldensaldo des Geschäftskontos
Verfahrensgang
- LG Dresden, 29.01.1998 - 4 O 1501/96
- OLG Dresden, 21.10.1998 - 11 U 611/98