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   OLG Dresden, 21.12.2017 - 4 U 1351/17   

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https://dejure.org/2017,51721
OLG Dresden, 21.12.2017 - 4 U 1351/17 (https://dejure.org/2017,51721)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.12.2017 - 4 U 1351/17 (https://dejure.org/2017,51721)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - 4 U 1351/17 (https://dejure.org/2017,51721)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Treuwidrigkeit des Rücktritts von einem Versicherungsvertrag nach Verwendung als Kreditsicherheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Treuwidrigkeit des Rücktritts von einem Versicherungsvertrag nach Verwendung als Kreditsicherheit

  • rechtsportal.de

    VVG § 8 Abs. 5 a.F.
    Treuwidrigkeit des Rücktritts von einem Versicherungsvertrag nach Verwendung als Kreditsicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Treuwidrige Ausübung des Rücktritts von Lebensversicherungsvertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Lebensversicherungsvertrag nach Jahrzehnten - Fehlerhafte Belehrung versus Verwirkung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2017 - 4 U 1351/17
    Die dadurch erfolgte Einführung eines neuen Streitgegenstandes, der neben dem bisherigen Streitgegenstand in einem Eventualverhältnis steht, ist als Klageänderung nach § 533 ZPO zu behandeln (BGH, Beschl. v. 20.11.2012 - VIII 157/12 Rn. 11, BeckRS 2013, 00267; s. auch BGH, Urt. v. 10.01.1985 - III ZR 93/83, NJW 1985, 1841, 1842).
  • BGH, 20.11.2012 - VIII ZR 157/12

    Räumungsprozess nach Kündigung eines Wohnraummietvertrages: Klageänderung in der

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2017 - 4 U 1351/17
    Die dadurch erfolgte Einführung eines neuen Streitgegenstandes, der neben dem bisherigen Streitgegenstand in einem Eventualverhältnis steht, ist als Klageänderung nach § 533 ZPO zu behandeln (BGH, Beschl. v. 20.11.2012 - VIII 157/12 Rn. 11, BeckRS 2013, 00267; s. auch BGH, Urt. v. 10.01.1985 - III ZR 93/83, NJW 1985, 1841, 1842).
  • BGH, 27.01.2016 - IV ZR 130/15

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im sog. Policenmodell: Anforderungen an

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2017 - 4 U 1351/17
    Die kann im Einzelfall dann vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten den Eindruck erweckt hat, den Vertrag unbedingt fortsetzen zu wollen, und sein nachträglicher Widerspruch deshalb treuwidrig erscheint; erforderlich sind dabei aber besonders gravierende Umstände (BGH r+s 2016, 339), etwa der Neuabschluss nach Kündigung oder der wiederholte Einsatz der Versicherung als Kreditmittel (BGH, r+s 2016, 230 f.; Beschl. v. 13.01.2016 - IV ZR 117/15, juris Rn. 5; OLG Karlsruhe, Urt. vom 06.12.2016 - 12 U 130/16 -, Rn. 16, juris).
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 130/16

    Widerruf von Alt-Lebensversicherungsverträgen nach dem sog. Policenmodell:

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2017 - 4 U 1351/17
    Die kann im Einzelfall dann vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten den Eindruck erweckt hat, den Vertrag unbedingt fortsetzen zu wollen, und sein nachträglicher Widerspruch deshalb treuwidrig erscheint; erforderlich sind dabei aber besonders gravierende Umstände (BGH r+s 2016, 339), etwa der Neuabschluss nach Kündigung oder der wiederholte Einsatz der Versicherung als Kreditmittel (BGH, r+s 2016, 230 f.; Beschl. v. 13.01.2016 - IV ZR 117/15, juris Rn. 5; OLG Karlsruhe, Urt. vom 06.12.2016 - 12 U 130/16 -, Rn. 16, juris).
  • BGH, 11.05.2016 - IV ZR 334/15

    Fortbestehen des Widerspruchsrechts bei der Kapitallebensversicherung wegen nicht

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2017 - 4 U 1351/17
    Die kann im Einzelfall dann vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten den Eindruck erweckt hat, den Vertrag unbedingt fortsetzen zu wollen, und sein nachträglicher Widerspruch deshalb treuwidrig erscheint; erforderlich sind dabei aber besonders gravierende Umstände (BGH r+s 2016, 339), etwa der Neuabschluss nach Kündigung oder der wiederholte Einsatz der Versicherung als Kreditmittel (BGH, r+s 2016, 230 f.; Beschl. v. 13.01.2016 - IV ZR 117/15, juris Rn. 5; OLG Karlsruhe, Urt. vom 06.12.2016 - 12 U 130/16 -, Rn. 16, juris).
  • OLG Dresden, 26.08.2015 - 7 U 146/15

    Widerspruchsrecht gem. § 5 a VVG a. F. kann auch bei mangelhafter Belehrung nach

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2017 - 4 U 1351/17
    Zum einen hat der Kläger den streitgegenständlichen Vertrag als Kreditsicherheit verwendet (vgl. auch OLG Dresden, Urt. v. 26.08.2017, 7 U 146/15, juris).
  • BGH, 13.01.2016 - IV ZR 117/15

    Rücktritt des Versicherungsnehmers vom Versicherungsvertrag: Treuwidriges

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2017 - 4 U 1351/17
    Die kann im Einzelfall dann vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten den Eindruck erweckt hat, den Vertrag unbedingt fortsetzen zu wollen, und sein nachträglicher Widerspruch deshalb treuwidrig erscheint; erforderlich sind dabei aber besonders gravierende Umstände (BGH r+s 2016, 339), etwa der Neuabschluss nach Kündigung oder der wiederholte Einsatz der Versicherung als Kreditmittel (BGH, r+s 2016, 230 f.; Beschl. v. 13.01.2016 - IV ZR 117/15, juris Rn. 5; OLG Karlsruhe, Urt. vom 06.12.2016 - 12 U 130/16 -, Rn. 16, juris).
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