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   OLG Dresden, 22.02.2021 - 4 U 99/21   

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https://dejure.org/2021,11184
OLG Dresden, 22.02.2021 - 4 U 99/21 (https://dejure.org/2021,11184)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22.02.2021 - 4 U 99/21 (https://dejure.org/2021,11184)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22. Februar 2021 - 4 U 99/21 (https://dejure.org/2021,11184)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Formulierung in der Widerspruchsbelehrung zu einem Versicherungsschein über eine Lebensversicherung wonach 'der Lauf ... der 14tägigen Widerspruchsfrist beginnt, wenn Ihnen die o.g. Unterlagen - einschließlich dieser Belehrung über das Widerrufsrecht - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Widerspruchsbelehrung zu einem Versicherungsschein

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anspruch auf Rückabwicklung eines fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrages Wirksamkeit einer Widerspruchsbelehrung

Verfahrensgang

  • LG Dresden - 8 O 1319/20
  • OLG Dresden, 22.02.2021 - 4 U 99/21
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.08.2015 - IV ZR 293/14

    Lebensversicherung im Policenmodell: Anforderungen an eine ordnungsgemäße

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2021 - 4 U 99/21
    Der Fristbeginn ist ausreichend klar wie folgt formuliert: "...Der Lauf der 14tägigen Widerspruchsfrist beginnt, wenn Ihnen die o.g. Unterlagen - einschließlich dieser Belehrung über das Widerspruchsrecht - vollständig vorliegen..." Diese Formulierung vermittelt nicht den unzutreffenden Eindruck, der Tag des Zugangs zähle entgegen § 187 Abs. 1 BGB mit (vgl. BGH, Beschluss vom 17.08.2015 - IV ZR 293/14 - Anlage B8).

    Unabhängig davon hat der Bundesgerichtshof die gleichlautende Formulierung in seinem Beschluss vom 17.08.2015 (IV ZR 293/14) für ausreichend gehalten, der Senat hat sich dem bereits mit Beschluss vom 17.08.2020 - 4 U 1403/20 -, juris, angeschlossen.

  • OLG Dresden, 17.08.2020 - 4 U 1403/20

    Ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung in fondsgebundenem

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2021 - 4 U 99/21
    Unabhängig davon hat der Bundesgerichtshof die gleichlautende Formulierung in seinem Beschluss vom 17.08.2015 (IV ZR 293/14) für ausreichend gehalten, der Senat hat sich dem bereits mit Beschluss vom 17.08.2020 - 4 U 1403/20 -, juris, angeschlossen.
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2015 - 4 U 46/13

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2021 - 4 U 99/21
    Soweit das Oberlandgericht Düsseldorf (Urteil vom 06.02.2015 - 4 U 46/13 - juris) eine Belehrung für unwirksam gehalten hat, lautete die Formulierung dahingehend, dass die Frist "mit dem Tag des vollständigen Erhalts ..." beginnt.
  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 448/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2021 - 4 U 99/21
    Ohne Erfolg stützt sich der Kläger für seine abweichende Auffassung auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29.07.2015 (IV ZR 448/14 -juris), denn in dem dort entschiedenen Fall war die Belehrung unter anderem deshalb fehlerhaft, weil für den Fristlauf allein auf den Zugang des Versicherungsscheins abgestellt worden war.
  • BGH, 27.04.2016 - IV ZR 486/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Altvertrages über eine

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2021 - 4 U 99/21
    Die vom Kläger in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 27.04.2016 (IV ZR 486/14 -juris) steht dem nicht entgegen, denn die Fälle sind nicht vergleichbar.
  • OLG Dresden, 24.10.2022 - 4 U 1520/22

    Anspruch auf Rückzahlung von Versicherungsprämien nach Widerruf Wirksamkeit einer

    Sie ist auf dem einseitigen Policenbegleitschreiben als einziger Text auf beiden Seiten des Abschnittes mit Sternchen markiert (vgl. Senat Beschluss vom 22.02.2021 - 4 U 99/21 - juris; vgl. hierzu BGH Beschluss vom 25.11.2020 - IV ZR 318/18, Rn 18 - juris).
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