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   OLG Dresden, 23.02.2001 - WVerg 2/01   

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https://dejure.org/2001,25035
OLG Dresden, 23.02.2001 - WVerg 2/01 (https://dejure.org/2001,25035)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.02.2001 - WVerg 2/01 (https://dejure.org/2001,25035)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Februar 2001 - WVerg 2/01 (https://dejure.org/2001,25035)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenfestsetzungsentscheidung der Vergabekammer als Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens; Erstattungsfähigkeit eigener Reisekosten der verfahrensbeteiligten Partei; Begriff des durchlaufenden Postens i.S.d. § 10 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG); Begriff der tatsächlichen ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Dresden, 29.06.2001 - WVerg 9/00

    Anfechtung des Kostenfestsetzungsbescheids der Vergabekammer

    Die getroffene Feststellung ist dessen ungeachtet - wie der Kostenfestsetzungsbescheid im Übrigen - mit der sofortigen Beschwerde, über die nicht mündlich verhandelt zu werden braucht, selbstständig anfechtbar (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 23.02.2001, WVerg 2/01 und vom 05.04.2001, WVerg 8/00 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 05.04.2001 - WVerg 8/00

    Anfechtbarkeit des Kostenfestsetzungsbescheids, Auftragssumme

    Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer ist ein selbstständiger Verwaltungsakt, der - wie eine Nachprüfungsentscheidung in der Hauptsache - dem Anwendungsbereich der §§ 116 ff. GWB unterliegt; er kann daher mit der sofortigen Beschwerde, über die nicht mündlich verhandelt zu werden braucht, auch selbstständig angefochten werden (vgl. den Senatsbeschluss vom 23.02.2001, WVerg 2/01 m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 04.08.2000, Verg 3/00; ThürObLG, Beschluss vom 19.10.2000, 6 Verg 6/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2000, Verg 2/99).
  • OLG Dresden, 25.03.2002 - WVerg 1/02

    Rechtsanwaltsgebühr; Vergabenachprüfungsverfahren

    Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer ist ein selbstständiger Verwaltungsakt, der - wie eine Nachprüfungsentscheidung in der Hauptsache - dem Anwendungsbereich der §§ 116 ff. GWB unterliegt; er kann daher mit der sofortigen Beschwerde, über die nicht mündlich verhandelt zu werden braucht, auch selbstständig angefochten werden (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 23.02.2001, WVerg 2/01, und vom 05.04.2001, WVerg 8/00, j.m.w.N.).
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