Rechtsprechung
OLG Dresden, 23.02.2001 - WVerg 2/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenfestsetzungsentscheidung der Vergabekammer als Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens; Erstattungsfähigkeit eigener Reisekosten der verfahrensbeteiligten Partei; Begriff des durchlaufenden Postens i.S.d. § 10 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG); Begriff der tatsächlichen ...
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
Verfahrensgang
- VK Sachsen, 16.06.2000 - 1/SVK/50-00
- VK Sachsen, 16.01.2001 - 1/SVK/50-00
- OLG Dresden, 23.02.2001 - WVerg 2/01
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- KG, 11.01.1983 - 1 W 4179/82 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Oldenburg, 01.04.1993 - 2 U 190/90
Umsatzsteuer, Sachverständiger, Erstattung, Änderung, Erbringung, Leistung, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 15.01.1987 - I ZR 198/84
Palettengebühren; Vereinbarkeit von Palettengebühren mit Tarifzwang
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99
Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Berlin, 14.06.1999 - 510 Qs 43/99
Rechtsanwaltsvergütung: Taxikosten Flughafen - Gericht
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 29.09.1999 - Verg 4/99
Festsetzung der zu erstattenden Kosten im Verfahren vor der Vergabekammer
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VK Sachsen, 16.01.2001 - 1/SVK/50-00 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Dresden, 29.06.2001 - WVerg 9/00
Anfechtung des Kostenfestsetzungsbescheids der Vergabekammer
Die getroffene Feststellung ist dessen ungeachtet - wie der Kostenfestsetzungsbescheid im Übrigen - mit der sofortigen Beschwerde, über die nicht mündlich verhandelt zu werden braucht, selbstständig anfechtbar (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 23.02.2001, WVerg 2/01 und vom 05.04.2001, WVerg 8/00 m.w.N.). - OLG Dresden, 05.04.2001 - WVerg 8/00
Anfechtbarkeit des Kostenfestsetzungsbescheids, Auftragssumme
Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer ist ein selbstständiger Verwaltungsakt, der - wie eine Nachprüfungsentscheidung in der Hauptsache - dem Anwendungsbereich der §§ 116 ff. GWB unterliegt; er kann daher mit der sofortigen Beschwerde, über die nicht mündlich verhandelt zu werden braucht, auch selbstständig angefochten werden (vgl. den Senatsbeschluss vom 23.02.2001, WVerg 2/01 m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 04.08.2000, Verg 3/00; ThürObLG, Beschluss vom 19.10.2000, 6 Verg 6/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2000, Verg 2/99). - OLG Dresden, 25.03.2002 - WVerg 1/02
Rechtsanwaltsgebühr; Vergabenachprüfungsverfahren
Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer ist ein selbstständiger Verwaltungsakt, der - wie eine Nachprüfungsentscheidung in der Hauptsache - dem Anwendungsbereich der §§ 116 ff. GWB unterliegt; er kann daher mit der sofortigen Beschwerde, über die nicht mündlich verhandelt zu werden braucht, auch selbstständig angefochten werden (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 23.02.2001, WVerg 2/01, und vom 05.04.2001, WVerg 8/00, j.m.w.N.).