Rechtsprechung
OLG Dresden, 23.02.2007 - 8 U 63/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines Haustürgeschäfts bei einer Geschäftsanbahnung im Geschäftslokal des Unternehmers und Fortführung der Verhandlungen in der Privatwohnung des Verbrauchers; Fortwirkung einer ursprünglichen Haustürsituation bei Schaffung eines unzutreffenden Eindrucks des ...
- Judicialis
BGB § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § 312 Abs. 3 Nr. 1; ; BGB § 312f Satz 2
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen eines Haustürgeschäfts bei Fortführung der im Geschäfslokal begonnenen Verhandlungen in der Privatwohnung - Fortwirken der Haustürsituation bei Abgabe einer neuen Erklärung des Verbrauchers nach unzutreffendem Bestätigungschreiben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 312 f Satz 2
Haustürgeschäft bei Erstansprache im Geschäftslokal des Unternehmers und Fortführung der Verhandlungen in Privatwohnung oder am Arbeitsplatz des Verbrauchers - anwalt.de (Kurzinformation)
Verwahren des Kfz-Briefes im PKW führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers bei Diebstahl
Verfahrensgang
- LG Dresden - 5 O 1561/06
- OLG Dresden, 23.02.2007 - 8 U 63/07
Papierfundstellen
- WM 2007, 1065
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02
Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des …
Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2007 - 8 U 63/07
Der Begriff "mündliche Verhandlungen" ist dabei weit auszulegen (BGH WM 2004, 2491 unter II 2).Wo er die durch Verhandlungen in der Privatwohnung veranlasste Vertragserklärung abgibt, ist nicht ausschlaggebend; er kann sie auch später in Abwesenheit des Unternehmers oder dessen Vertreters (BGH NJW 1996, 3416 f.) oder sogar in dessen Geschäftsräumen abgeben (BGH WM 2004, 2491 unter II 2).
- BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95
Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft
Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2007 - 8 U 63/07
Sie beginnen, sobald der Verbraucher mit dem Ziel eines Vertragsschlusses werbend angesprochen wird (BGHZ 131, 385, 390 f.).Die Berufung stützt sich zu Unrecht auf das Urteil BGH NJW 1996, 926 (= BGHZ 131, 385) und die Kommentierung von Ulmer (…MüKo-BGB, 4. Aufl., § 312 Rn. 34).
- BGH, 01.03.1990 - VII ZR 159/89
Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit
Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2007 - 8 U 63/07
Die Einladung zu einem Besuch zwecks Warenpräsentation oder allgemeiner Information genügt ebenso wenig (…BGH, a.a.O.) wie die Aufforderung zu einem Besuch zwecks Unterbreitung und ggf. Erläuterung eines wirtschaftlich weitreichenden Bauhandwerkerangebotes (BGHZ 110, 308).
- BGH, 26.10.1993 - XI ZR 42/93
Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit
Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2007 - 8 U 63/07
In einem solchen Fall gebietet es nicht zuletzt das Umgehungsverbot des § 312f Satz 2 BGB, die Widerrufsmöglichkeit des Verbrauchers generell auch auf dessen zweite Willenserklärung zu erstrecken (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation BGHZ 123, 380, 392 f.). - BGH, 17.09.1996 - XI ZR 197/95
Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft
Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2007 - 8 U 63/07
Wo er die durch Verhandlungen in der Privatwohnung veranlasste Vertragserklärung abgibt, ist nicht ausschlaggebend; er kann sie auch später in Abwesenheit des Unternehmers oder dessen Vertreters (BGH NJW 1996, 3416 f.) oder sogar in dessen Geschäftsräumen abgeben (BGH WM 2004, 2491 unter II 2). - BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 345/88
Wettbewerbswidriges Handeln durch Unterlassen der gebotenen Widerrufsbelehrung …
Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2007 - 8 U 63/07
aa) Die Bestellung i.S.v. § 312 Abs. 3 Nr. 1 BGB meint eine geschäftsähnliche Handlung, durch die der Verbraucher den Unternehmer schriftlich, mündlich oder telefonisch zu konkreten Vertragsverhandlungen an den Arbeitsplatz oder in eine Wohnung einlädt (vgl. BGHZ 109, 127).
- OLG Dresden, 18.09.2008 - 8 U 1167/08
Kein Provisionsanspruch, wenn tatsächlich zu zahlender Grundstückspreis den von …
Die näheren Voraussetzungen für das Vorliegen eines Haustürgeschäftes hat das Landgericht zwar - unter nicht kenntlich gemachter und um die Belege aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gekürzter wörtlicher Wiedergabe einer längeren Passage aus dem Senatsbeschluss vom 23.02.2007 - 8 U 63/07 (WM 2007, 1065 unter II 2 b aa) - abstrakt zutreffend beschrieben.