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   OLG Dresden, 23.07.2013 - Verg 2/13   

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https://dejure.org/2013,21598
OLG Dresden, 23.07.2013 - Verg 2/13 (https://dejure.org/2013,21598)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.07.2013 - Verg 2/13 (https://dejure.org/2013,21598)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Juli 2013 - Verg 2/13 (https://dejure.org/2013,21598)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Angebots nach § 16 Abs. 1 Nr. 1b) i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A im Rahmen eines Vergabeverfahrens

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschreibungsfehler: Änderung der Angebote nach Submission zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Änderung der Ausschreibung nach Submission unzulässig!

  • zl-legal.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsneutrale Änderungen der Angebote nach Submission zulässig

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Zurückversetzung statt Aufhebung?

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschreibungsfehler: Änderung der Angebote nach Submission unzulässig! (VPR 2014, 23)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschreibungsfehler: Änderung der Angebote nach Submission unzulässig! (IBR 2013, 638)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 2070
  • VergabeR 2013, 889
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VK Sachsen, 04.02.2013 - 1/SVK/045-12
    Auszug aus OLG Dresden, 23.07.2013 - Verg 2/13
    Der Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen vom 04.02.2013 - 1/SVK/045-12 - wird aufgehoben.

    die Entscheidung der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 04.02.2013, Az.: 1/SVK/045-12, aufzuheben;.

  • OLG Düsseldorf, 21.11.2007 - Verg 32/07

    Unwirksame AGB in Verdingungsunterlagen

    Auszug aus OLG Dresden, 23.07.2013 - Verg 2/13
    Denn die Rechtsfolge eines Angebotsausschlusses ist nur dort gerechtfertigt, wo sich, und sei es auch nur im Ergebnis einer Auslegung, ein letztlich eindeutiger und deshalb für die Bieter auch als solcher erkennbarer Ausschreibungswille ermitteln lässt, von dem sich des Angebot des betreffenden Bieters entfernt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.11.2007 - Verg 32/07; OLG München, Beschluss vom 10.12.2009 - Verg 16/09; Beschluss des erkennenden Senats vom 08.06.2010 - WVerg 5/10).
  • OLG München, 10.12.2009 - Verg 16/09

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend Bauleistungen für den Ausbau einer

    Auszug aus OLG Dresden, 23.07.2013 - Verg 2/13
    Denn die Rechtsfolge eines Angebotsausschlusses ist nur dort gerechtfertigt, wo sich, und sei es auch nur im Ergebnis einer Auslegung, ein letztlich eindeutiger und deshalb für die Bieter auch als solcher erkennbarer Ausschreibungswille ermitteln lässt, von dem sich des Angebot des betreffenden Bieters entfernt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.11.2007 - Verg 32/07; OLG München, Beschluss vom 10.12.2009 - Verg 16/09; Beschluss des erkennenden Senats vom 08.06.2010 - WVerg 5/10).
  • OLG München, 04.04.2013 - Verg 4/13

    Vergabeverfahren: Ausnutzung der im Leistungsverzeichnis enthaltenen als

    Auszug aus OLG Dresden, 23.07.2013 - Verg 2/13
    Mag dies noch statthaft sein, wo das Volumen der von den Änderungen erfassten Positionen so gering ist, dass das Preisgefüge der Angebote nicht nachhaltig hiervon berührt ist (vgl. die den Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.01.2012 - VII Verg 46/10 - und des OLG München, Beschluss vom 04.04.2013 - Verg 4/13 - zugrundeliegenden Sachverhaltskonstellationen), so ist eine einwandfreie Preisermittlung, wie sie den Bietern nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A zu ermöglichen ist, doch dann nicht mehr gewährleistet, wenn die von der Änderung betroffenen Positionen die Preisstruktur der Angebote insgesamt mitbestimmt haben können und dies eben nicht nur bei diesen Positionen.
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2015 - Verg 29/14

    Auftraggeber darf fehlerhafte Ausschreibung auch nach Submission (teilweise)

    Bei einem Anteil der zu korrigierenden Preispositionen von ca. 15 % der Angebotssummen bedürfe es deshalb der Einholung neuer Angebote (OLG Dresden, Beschl. 23.07.2013, Verg 2/13 - juris Rn. 62).

    Der Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen einer Abweichung von der vom OLG Dresden im Beschluss vom 23.07.2013, Verg 2/13, vertretenen Rechtsansicht bedarf es nicht (§ 124 Abs. 2 GWB), weil die strittige Frage im Streitfall nicht entscheidungserheblich ist.

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2013 - Verg 20/13

    Antragsbefugnis eines einzelnen Mitgliedes einer Bietergemeinschaft im

    Dazu war die Vergabestelle rechtlich befugt, was vom Bundesgerichtshof zugelassen worden ist (vgl. BGH, Beschl. v. 26.9.2006 - X ZB 14/06, Rn. 23; genauso die ständige Rspr. des Senats), so dass (etwa wegen einer Abweichung von der Entscheidung des OLG Dresden, Beschl. v. 23.7.2013 - Verg 2/13) eine Divergenzvorlage nach § 124 Abs. 2 GWB nicht veranlasst ist.
  • VK Sachsen, 27.09.2013 - 1/SVK/027-13

    Unklare Vergabeunterlagen gehen zu Lasten der Vergabestelle!

    Denn die Rechtsfolge eines Angebotsausschlusses ist nur dort gerechtfertigt, wo sich, und sei es auch nur im Ergebnis einer Auslegung, ein letztlich eindeutiger und deshalb für die Bieter auch als solcher erkennbarer Ausschreibungswille ermitteln lässt, von dem sich des Angebot des betreffenden Bieters entfernt hat (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 23. Juli 2013 - Verg 2/13 mit Verweis auf OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21. November 2007 - Verg 32/07; OLG München, Beschl. v. 10. Dezember 2009 - Verg 16/09).

    Insbesondere stellen die festgestellten Unklarheiten der Vergabeunterlagen vorliegend keinen anderen schwerwiegenden Grund nach § 20 EG Abs. 12 lit. d) VOL/A dar (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 23. Juli 2013 - Verg 2/13).

    Eine Änderung der Unterlagen im Verfahren und Aufforderung der Antragstellerin zur Überarbeitung des Angebotes ist nach Auffassung der Kammer vor dem Hintergrund der Entscheidung des OLG Dresden, Beschl. v. 23. Juli 2013 - Verg 2/13 ebenfalls nicht möglich.

  • VK Sachsen, 25.07.2014 - 1/SVK/024-14

    Änderung des Beschaffungsbedarfs ist kein Aufhebungsgrund

    Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, die dazu führen, dass die Bieter diese unterschiedlich verstehen und somit voneinander abweichende Leistungen anbieten können, stellen grundsätzlich einen Grund zur Aufhebung dar (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 23. Juli - - Verg 2/13; ebenso schon erk. Kammer Beschl. v. 14. Januar - - 1/SVK/041-12).
  • VK Thüringen, 23.06.2016 - 250-4002-3367/2016-E-055-EF
    Allerdings wird auch die Rechtsauffassung vertreten, dass wenn eine Gesamtaufhebung zulässig ist, dann auch eine Teilaufhebung zulässig ist (OLG Dresden Beschluss v. 23.07.2013, Az.:Verg 2/13; OLG Düsseldorf Beschluss v. 12.01.2015, Az.: Verg 29/14).
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