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   OLG Dresden, 23.08.2016 - 8 U 964/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,30828
OLG Dresden, 23.08.2016 - 8 U 964/16 (https://dejure.org/2016,30828)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.08.2016 - 8 U 964/16 (https://dejure.org/2016,30828)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. August 2016 - 8 U 964/16 (https://dejure.org/2016,30828)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 311b
    Formunwirksamkeit einer nicht beurkundeten Reservierungsvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Form einer Reservierungsvereinbarung unter gewerblich im Immobilienhandel Tätigen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 311b
    Formbedürftigkeit einer Reservierungsvereinbarung auch zwischen Immobilenhändlern

  • notar-drkotz.de

    Grundstückskaufvertrag - Erfordernis notarielle Reservierungsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Form einer Reservierungsvereinbarung unter gewerblich im Immobilienhandel Tätigen

  • rechtsportal.de

    BGB § 311b
    Anforderungen an die Form einer Reservierungsvereinbarung unter gewerblich im Immobilienhandel Tätigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind Reservierungen notariell zu beurkunden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Formbedürftigkeit einer Reservierungsvereinbarung zwischen Verkaufs- und Kaufinteressenten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 82
  • NZM 2017, 451
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Frankfurt/Main, 21.12.2017 - 7 O 280/17

    Formbedürftigkeit einer Recervierungsvereinbarung

    Die Reservierungsvereinbarung sah allerdings die Zahlung von 25.000,00 EUR vor (was sogar noch eine Grenze von 15 % der ortsüblichen Maklerprovision erheblich überschreiten würde, vgl. dazu OLG Dresden, Hinweisbeschl. v. 23.08.2016 - 8 U 964/16 = NZM 2017, 451).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2018 - 20 W 46/17

    Zur Frage der Zulässigkeit einer Aufrechnung im gerichtlichen

    Nach wohl herrschender Auffassung (vgl. etwa OLG Karlsruhe Notar 2015, 198; KG ZEV 2015, 640 [KG Berlin 30.06.2015 - 9 W 103/14] ; OLG Dresden NotBZ 2017, 51 [OLG Dresden 23.08.2016 - 8 U 964/16] ; OLG Hamm FGPrax 2012, 267; OLG Celle NdsRpfl 2015, 374; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2016, 10 W 33/16, jeweils für Verfahren nach dem 01.09.2009 und zitiert nach juris; vgl. weiter die - auch neueren - Nachweise bei Ländernotarkasse, Leipziger Kostenspiegel, 2. Aufl., Teil I Rz. 1.194 ff.; Korintenberg/Bengel/Tiedtke, KostO, 18. Aufl., § 16 Rz. 2c; Korintenberg/Tiedtke, GNotKG, 20. Aufl., § 21 Rz. 8; Hartmann, Kostengesetze, 48. Aufl., § 127 GNotKG Rz. 6, Stichwort "Aufrechnung"; Neie in Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 2. Aufl., § 127 Rz. 19; Rohs/Wedewer, GNotKG, Stand Nov.
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