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   OLG Dresden, 23.09.2013 - 2 OLG 21 Ss 693/13   

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https://dejure.org/2013,62659
OLG Dresden, 23.09.2013 - 2 OLG 21 Ss 693/13 (https://dejure.org/2013,62659)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.09.2013 - 2 OLG 21 Ss 693/13 (https://dejure.org/2013,62659)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. September 2013 - 2 OLG 21 Ss 693/13 (https://dejure.org/2013,62659)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Verbot der Vermummung bei einer Demonstration (hier: Überziehen einer Sturmmaske); Auslegung des § 27 Abs. 2 Nr. 2 VersG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbot der Vermummung bei einer Demonstration (hier Überziehen einer Sturmmaske); Auslegung des § 27 Abs. 2 Nr. 2 VersG

  • rechtsportal.de

    VersG § 17a Abs. 2 Nr. 1 ; VersG § 27 Abs. 2 Nr. 2
    Verbot der Vermummung bei einer Demonstration (hier Überziehen einer Sturmmaske)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 07.09.2017 - 4 RVs 97/17

    Strafbares Vermummen nach Fußballspiel

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 23.09.2013, 2 OLG 21 Ss 693/13; OLG Frankfurt a. M., NStZ-RR 2011, 257), der sich der Senat anschließt, handelt es sich bei einem Fußballspiel um eine "Veranstaltung unter freiem Himmel" im Sinne von § 27 Abs. 2 VersammlG.
  • AG Wuppertal, 02.12.2015 - 25 Ds 68/15

    Verhinderung der Identitätsfeststellung auf einer Versammlung durch Aufmachung

    Die teilweise in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene Ansicht, das Vermummungsverbot nach § 17a Abs. 2 Nr. 1 VersammlG gelte wegen der abstrakten Gefahr, die von einer Vermummung bei einer Demonstration ausgeht, uneingeschränkt (vgl. bspw. KG Berlin, Urteil vom 07.10.2008, (4) 1 Ss 486/07 (286/07) oder OLG Dresden, Beschluss vom 23.09.2013, 2 OLG 21 Ss 693/13), verkennt die verfassungsrechtliche Dimension der Vorschrift und vermag aus diesem Grunde nicht zu überzeugen.
  • OLG Karlsruhe, 30.06.2022 - 2 Rv 34 Ss 789/21

    Reichweite des versammlungsrechtlichen Vermummungsverbots

    a) Wie das Kammergericht (Urteil vom 7.10.2008 - (4) 1 Ss 486/07 = StV 2010, 637 und Beschluss vom 11.12.2012 - (4) 161 Ss 198/12 (310/12) = NStZ 2013, 178) und das Oberlandesgericht Dresden (Beschluss vom 23.9.2013 - 2 OLG 21 Ss 693/13, juris) - ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.1.2021 - 1 OLG 2 Ss 87/20 = NStZ 2022, 243 - unter Berücksichtigung von Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Systematik überzeugend dargelegt haben, ist § 17a Abs. 2 Nr. 1 VersG vom Gesetzgeber bewusst als abstraktes Gefährdungsdelikt ausgestaltet worden, weil das Auftreten Vermummter die Bereitschaft zur Gewalt und zur Begehung von Straftaten indiziere und provoziere, Vermummte bei einer Demonstration regelmäßig den Kern der Gewalttäter stellten und diejenigen Demonstrationsteilnehmer, die ohnehin zur Anwendung von Gewalt neigten, in ihrer Gewaltbereitschaft bestärkten (BT-Drs. 11/4359 S. 14).
  • OLG Zweibrücken, 19.01.2021 - 1 OLG 2 Ss 87/20

    Voraussetzungen eines Verstoßes gegen das Vermummungsverbot

    Weitere Merkmale enthält der Tatbestand nicht (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 7. September 2017 - III - 4 Rvs 97/17, juris Rn 17; OLG Dresden, Beschluss vom 23. September 2013 - 2 OLG 21 Ss 693/13, juris).

    Entgegen der Auffassung des Angeklagten ist es nicht alleiniger Schutzzweck des § 27 Absatz 2 Nr. 2 VersammlG die Identifizierung zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung zu ermöglichen, sondern die Vorschrift dient in erster Linie der Eindämmung gewalttätiger Ausschreitungen (vgl. Bt-Drucks. 11/2834 S. 1 unter Zielsetzung; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2017 - III - 3 Rvs 17/17, juris Rn 2; OLG Dresden, Beschluss vom 23. September 2013 a.a.O.).

    Der Gesetzgeber ging hierbei von der Annahme aus, dass beim Auftreten von Vermummten oder passiv bewaffneten Personen ein unfriedlicher Verlauf der Versammlung zu erwarten sei und die Vermummung in aller Regel eine Vorstufe zum Gewaltausbruch darstelle (vgl. BT-Drucks. 11/834, S. 12; OLG Dresden, Beschluss vom 23. September 2013, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 28.12.2017 - 4 RVs 158/17

    Veranstaltung unter freiem Himmel unterfällt auch bei Eintrittsgeld § 27

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 23.09.2013, 2 OLG 21 Ss 693/13; OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2011, 257; Senatsbeschluss v. 07.09.2017 Az.: 4 RVs 97/17) handelt es sich bei einem Fußballspiel um eine "Veranstaltung unter freiem Himmel" im Sinne von § 27 Abs. 2 VersammlG.
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