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   OLG Dresden, 23.10.2019 - 22 U 257/19   

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https://dejure.org/2019,47151
OLG Dresden, 23.10.2019 - 22 U 257/19 (https://dejure.org/2019,47151)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.10.2019 - 22 U 257/19 (https://dejure.org/2019,47151)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Oktober 2019 - 22 U 257/19 (https://dejure.org/2019,47151)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • notar-drkotz.de

    Grundbuchberichtigungsanspruch bei Erlöschen der eingetragenen Gesamtgrundschuld

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 406
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.05.1999 - 8 B 86.99

    dingliches Verkaufsrecht; Entzug des Eigentums; Inhalts- und Schrankenbestimmung.

    Auszug aus OLG Dresden, 23.10.2019 - 22 U 257/19
    Denn § 20 des Vermögensgesetzes stellt nur deshalb einen verfassungsrechtlich zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentumsrechts des restituierten Alteigentümers dar, weil es der Herstellung eines sozialverträglichen Ausgleichs zwischen denjenigen Nutzern, die vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes bereits ein Nutzungsrecht innehatten und auf den Bestand dieses Nutzungsrechts vertraut und im Hinblick hierauf Investitionen getätigt oder ein entsprechendes Affektionsinteresse entwickelt haben und denjenigen, die aufgrund der Rückübertragung Eigentum an dem Grundstück erlangt haben, herstellt (BVerwG, Beschluss vom 28.05.1999, Az.: 8 B 86/99 - juris, Rn. 2; generell zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift: BVerfG, Kammerbeschluss vom 10.01.2000, Az.: 1 BvR 1268/99 - juris).
  • OVG Brandenburg, 15.06.1995 - 3 (4) B 345/94

    Vorkaufsrecht von Mietern und Nutzern

    Auszug aus OLG Dresden, 23.10.2019 - 22 U 257/19
    Die Vorschrift über das gemeinschaftliche Vorkaufsrecht am Gesamtgrundstück sollte lediglich die Interessen der restituierten Eigentümer und der betroffenen Nutzer ausgleichen (OVG Brandenburg, Beschluss vom 15.06.95 - 3 (4) B 345/94, beck-online; Plesse in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Verstegen, Kommentar zum VermG, Stand Sept. 2017, § 20 Rz. 20f.).
  • BVerfG, 10.01.2000 - 1 BvR 1268/99

    Einräumung eines dinglichen Vorkaufsrechts nach VermG § 20 mit Eigentumsgarantie

    Auszug aus OLG Dresden, 23.10.2019 - 22 U 257/19
    Denn § 20 des Vermögensgesetzes stellt nur deshalb einen verfassungsrechtlich zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentumsrechts des restituierten Alteigentümers dar, weil es der Herstellung eines sozialverträglichen Ausgleichs zwischen denjenigen Nutzern, die vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes bereits ein Nutzungsrecht innehatten und auf den Bestand dieses Nutzungsrechts vertraut und im Hinblick hierauf Investitionen getätigt oder ein entsprechendes Affektionsinteresse entwickelt haben und denjenigen, die aufgrund der Rückübertragung Eigentum an dem Grundstück erlangt haben, herstellt (BVerwG, Beschluss vom 28.05.1999, Az.: 8 B 86/99 - juris, Rn. 2; generell zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift: BVerfG, Kammerbeschluss vom 10.01.2000, Az.: 1 BvR 1268/99 - juris).
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