Rechtsprechung
OLG Dresden, 23.11.2018 - 4 U 1333/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung im Antragsmodell; Erfordernis der Überlassung von Garantiewerttabellen; Rechtsfolgen der Bezeichnung des Löschungsrechts als "Widerspruch"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG a.F. § 8 Abs. 4
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung im Antragsmodell - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden - 8 O 836/17
- OLG Dresden, 23.11.2018 - 4 U 1333/18
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.09.2015 - IV ZR 179/14
Lebens- und Rentenversicherungsvertrag: Europarechtswidrigkeit des …
Auszug aus OLG Dresden, 23.11.2018 - 4 U 1333/18
Dem steht die in zweiter Instanz erstmalig mit der Begründung gerügte Unvollständigkeit der vor Vertragsabschluss erhaltenen allgemeinen Verbraucherinformationen gemäß Abschnitt I der Anlage Teil D zu § 10 a Abs. 1 VAG a. F., dass die Garantiewertetabellen erst im Versicherungsschein mitgeteilt wurden (vgl. BGH, Urteil vom 23.09.2015 - IV ZR 179/14, Rz. 11;… Urteil vom 18.07.2018 - IV ZR 68/17, Rz. 15 - juris), nicht entgegen. - OLG Karlsruhe, 15.08.2017 - 12 U 97/17
Altvertrag über eine Lebensversicherung im Antragsmodell: Formwirksamkeit einer …
Auszug aus OLG Dresden, 23.11.2018 - 4 U 1333/18
Denn vorliegend waren keine Angaben zu den Rückkaufswerten erforderlich, weil es bei fondsgebundenen Versicherungen grundsätzlich keine garantierten Rückkaufswerte gibt, so dass diesbezügliche Angaben weder möglich noch vorgeschrieben sind (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.08.2017, 12 U 97/17). - BGH, 21.03.2018 - IV ZR 201/16
Rückzahlungsanspruch eines Versicherten auf die geleisteten Versicherungsbeiträge …
Auszug aus OLG Dresden, 23.11.2018 - 4 U 1333/18
Der BGH hat allerdings darüber hinaus ausdrücklich entschieden, dass nicht nur im Hinblick auf die formale Gestaltung, sondern auch im Hinblick auf die inhaltliche Formulierung eine vom Tatrichter im Einzelfall zu entscheidende Frage vorliegt, die keiner Vorlage bedarf (BGH, Beschluss vom 21.03.2018 - IV ZR 201/16, Rz. 9 m.w.N. - juris). - BGH, 18.07.2018 - IV ZR 68/17
Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge zweier fondsgebundener …
Auszug aus OLG Dresden, 23.11.2018 - 4 U 1333/18
Dem steht die in zweiter Instanz erstmalig mit der Begründung gerügte Unvollständigkeit der vor Vertragsabschluss erhaltenen allgemeinen Verbraucherinformationen gemäß Abschnitt I der Anlage Teil D zu § 10 a Abs. 1 VAG a. F., dass die Garantiewertetabellen erst im Versicherungsschein mitgeteilt wurden (vgl. BGH…, Urteil vom 23.09.2015 - IV ZR 179/14, Rz. 11; Urteil vom 18.07.2018 - IV ZR 68/17, Rz. 15 - juris), nicht entgegen.
- OLG Nürnberg, 22.02.2021 - 8 U 3888/20
Kein ewiges Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht trotz unzureichender Belehrung
Dass hier vom "Rücktrittsrecht" und nicht vom Widerspruch i.S.d. § 5a Abs. 1 VVG a.F. die Rede ist, schadet nach Ansicht des Senats nicht (vgl. auch OLG Dresden, Beschluss vom 23.11.2018 - 4 U 1333/18, juris Rn. 6). - LG Stuttgart, 26.04.2019 - 3 O 302/18
Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung im Antragsmodell: …
Entscheidend ist in jedem Falle, dass dem Verbraucher klar die Möglichkeit vor Augen geführt wird, dass und wie er sich vom Vertrag lösen kann, wenn er dies beabsichtigt (OLG Dresden, Beschluss vom 23.11.2018 - 4 U 1333/18, juris-Rn. 6).Auch bei dieser Belehrung ist, wie ausgeführt, unschädlich, dass von einem Widerspruch statt von einem Rücktritt die Rede ist (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 23.11.2018 - 4 U 1333/18, juris-Rn. 6).
- LG Weiden/Oberpfalz, 18.11.2020 - 21 O 61/19
Verwirkung des Widerspruchs- und Rücktrittsrechts
Entscheidend ist in jedem Falle, dass dem Verbraucher klar die Möglichkeit vor Augen geführt wird, dass und wie er sich vom Vertrag lösen kann, wenn er dies beabsichtigt (OLG Dresden, Beschluss vom 23. November 2018 - 4 U 1333/18 -, juris Rn. 6).