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   OLG Dresden, 23.12.2008 - 13 U 1672/07   

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OLG Dresden, 23.12.2008 - 13 U 1672/07 (https://dejure.org/2008,5362)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.12.2008 - 13 U 1672/07 (https://dejure.org/2008,5362)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Dezember 2008 - 13 U 1672/07 (https://dejure.org/2008,5362)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine durch eine mittelbare Zuwendung des Schuldners bewirkte gläubigerbenachteiligende Vermögensverminderung; Anfechtung im Zuwendungsverhältnis nach § 134 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO); Mit der Anfechtung im Zuwendungsverhältnis verbundene Folge konkurrierender ...

  • zvi-online.de

    InsO § 129 Abs. 1, § 131 Abs. 1 Nr. 2, § 134 Abs. 1, § 143Abs. 1; SGB IV § 28e Abs. 1 Satz 2
    Zur Gläubigerbenachteiligung durch mittelbare Zuwendungen des Schuldners (hier: konkurrierende Anfechtungsansprüche gegen den Empfänger der Zuwendung)

  • Judicialis

    InsO § 129 Abs. 1; ; InsO § ... 131 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 133 Abs. 1; ; InsO § 134; ; InsO § 134 Abs. 1; ; InsO § 143; ; InsO § 143 Abs. 1; ; InsO § 143 Abs. 1 Satz 2; ; InsO § 143 Abs. 2 Satz 1; ; SGB IV § 28e Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 529; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 292 Abs. 1; ; BGB § 819 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 3; ; BGB § 818 Abs. 4; ; BGB § 994; ; BGB § 995

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtbarkeit mittelbarer Zuwendungen des Schuldners; Rechtsstellung des Empfängers einer mittelbaren Zuwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ein und dieselbe Zuwendung kann im Einzelfall von zwei Insolvenzverwaltern angefochten werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1173
  • NZI 2009, 392
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 16.11.2007 - IX ZR 194/04

    Anfechtbarkeit mittelbarer Zuwendungen durch Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2008 - 13 U 1672/07
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterliegen Zahlungen, die unter Einschaltung eines Leistungsmittlers erbracht werden, als mittelbare Zuwendungen der Anfechtung, wenn diese als unmittelbar vom Schuldner erbrachte Leistungen ohne weiteres anfechtbar wären, so z.B. wenn der Schuldner einen Drittschuldner anweist, die von diesem geschuldete Leistung nicht ihm, sondern einem Gläubiger des Schuldners zu erbringen und dieser erkennen kann, dass es sich dabei um eine Leistung des Schuldners handelt (vgl. BGHZ 174, 228, 239; OLG Stuttgart NZI 2002, 112, 114).

    Hierfür genügt es, wenn der Gegenwert für den Erwerb des Anfechtungsgegners aus dem Vermögen des Schuldners stammt (BGHZ 174, 228, 237; Kirchhof, in: Münchner Kommentar, InsO, 2. Aufl., § 129 Rn. 71 m.w.N.).

    Hierauf kommt es nicht an, weil die mittelbaren Zuwendungen der Tochtergesellschaft so zu behandeln sind, als habe die Schuldnerin an diese und sie wiederum an die Beklagte geleistet (BGHZ 174, 228, 237).

    Damit ist für die anfechtungsrechtliche Beurteilung zu unterstellen, dass die Tochtergesellschaft die Forderung aus eigenen Mitteln beglichen hat (vgl. auch Keller, EWiR 2008, 211, 212).

    a) Ebenso wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 16.11.2007, Az: IX ZR 194/04 (BGHZ 174, 228) geht auch der Senat im Ergebnis davon aus, dass die Beklagte nicht wegen derselben Leistung einerseits dem Kläger und andererseits dem Nebenintervenienten zur Rückerstattung verpflichtet sein kann.

  • OLG Stuttgart, 14.03.2001 - 9 U 88/00

    Insolvenzrecht - unentgeltliche Verfügung des Gemeinschuldners - Erfüllung oder

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2008 - 13 U 1672/07
    Ob dieses Indiz für sich genommen ausreicht, um die Wertlosigkeit der Forderung zu belegen (so wohl BGH ZIP 2006, 957, 958; BGH ZIP 2005, 767, 768; OLG Stuttgart NZI 2002, 112, 114) oder weitere für die Vermögenslosigkeit des Dritten sprechende Umstände hinzutreten müssen (vgl. Wittig, a.a.O., Kirchhof, a.a.O.) lässt der Senat offen, weil solche Umstände jedenfalls in diesem Fall vorliegen.

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterliegen Zahlungen, die unter Einschaltung eines Leistungsmittlers erbracht werden, als mittelbare Zuwendungen der Anfechtung, wenn diese als unmittelbar vom Schuldner erbrachte Leistungen ohne weiteres anfechtbar wären, so z.B. wenn der Schuldner einen Drittschuldner anweist, die von diesem geschuldete Leistung nicht ihm, sondern einem Gläubiger des Schuldners zu erbringen und dieser erkennen kann, dass es sich dabei um eine Leistung des Schuldners handelt (vgl. BGHZ 174, 228, 239; OLG Stuttgart NZI 2002, 112, 114).

  • BGH, 14.06.1978 - VIII ZR 149/77

    Konkursanfechtung bei Erbanteilsverkürzung

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2008 - 13 U 1672/07
    Voraussetzung für die Anfechtbarkeit einer solchen mittelbaren Zuwendung ist allerdings, dass der Schuldner eine Rechtsposition aus seinem Vermögen aufgibt, die selbst Grundlage der Anfechtung sein könnte (BGHZ 72, 39, 42; BGH WM 1955, 407, 409 f.).

    Wie in den Fällen einer Anweisung auf Schuld regelmäßig, kann die durch die mittelbare Zuwendung bewirkte Vermögensminderung des Schuldners auch darin liegen, dass dieser selbst einen Anspruch auf das dem Dritten Zugewandte gegen sein Leistungsmittler hatte und er diesen Anspruch mit der Leistung an den Dritten verliert (vgl. BGHZ 72, 39, 42; BGH NJW 1998, 2592, 2599; BGHZ 142, 284, 288; BGHZ 174, 314, 316; BGH ZIP 2008, 2182; Henckel, in: Jäger, InsO, § 130 Rn. 40, 47; Kirchhof, in: Münchner Kommentar, InsO, 2. Aufl., § 19 Rn. 71).

  • BGH, 30.03.2006 - IX ZR 84/05

    Begriff der Unentgeltlichkeit der Leistung

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2008 - 13 U 1672/07
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, ist die Tilgung einer nicht werthaltigen, gegen einen Dritten gerichteten Forderung unentgeltlich, weil der Empfänger der Zahlung keine ausgleichende Gegenleistung erbringt (BGH ZIP 2006, 957, 958; BGH ZIP 2008, 1385, 1386).

    Ob dieses Indiz für sich genommen ausreicht, um die Wertlosigkeit der Forderung zu belegen (so wohl BGH ZIP 2006, 957, 958; BGH ZIP 2005, 767, 768; OLG Stuttgart NZI 2002, 112, 114) oder weitere für die Vermögenslosigkeit des Dritten sprechende Umstände hinzutreten müssen (vgl. Wittig, a.a.O., Kirchhof, a.a.O.) lässt der Senat offen, weil solche Umstände jedenfalls in diesem Fall vorliegen.

  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 22/97

    Sittenwidrigkeit der Sicherung eines Kredits der Muttergesellschaft; Anfechtung

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2008 - 13 U 1672/07
    Wie in den Fällen einer Anweisung auf Schuld regelmäßig, kann die durch die mittelbare Zuwendung bewirkte Vermögensminderung des Schuldners auch darin liegen, dass dieser selbst einen Anspruch auf das dem Dritten Zugewandte gegen sein Leistungsmittler hatte und er diesen Anspruch mit der Leistung an den Dritten verliert (vgl. BGHZ 72, 39, 42; BGH NJW 1998, 2592, 2599; BGHZ 142, 284, 288; BGHZ 174, 314, 316; BGH ZIP 2008, 2182; Henckel, in: Jäger, InsO, § 130 Rn. 40, 47; Kirchhof, in: Münchner Kommentar, InsO, 2. Aufl., § 19 Rn. 71).
  • BGH, 29.11.2007 - IX ZR 121/06

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen im Anweisungsverhältnis; Bestimmung des

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2008 - 13 U 1672/07
    Wie in den Fällen einer Anweisung auf Schuld regelmäßig, kann die durch die mittelbare Zuwendung bewirkte Vermögensminderung des Schuldners auch darin liegen, dass dieser selbst einen Anspruch auf das dem Dritten Zugewandte gegen sein Leistungsmittler hatte und er diesen Anspruch mit der Leistung an den Dritten verliert (vgl. BGHZ 72, 39, 42; BGH NJW 1998, 2592, 2599; BGHZ 142, 284, 288; BGHZ 174, 314, 316; BGH ZIP 2008, 2182; Henckel, in: Jäger, InsO, § 130 Rn. 40, 47; Kirchhof, in: Münchner Kommentar, InsO, 2. Aufl., § 19 Rn. 71).
  • BGH, 10.01.2008 - IX ZR 229/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Vorrangigkeit von

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2008 - 13 U 1672/07
    Der Senat verkennt dabei nicht, dass das Thüringer Oberlandesgericht in dem zwischen dem Kläger und dem Nebenintervenienten geführten Rechtsstreit eine Gläubigerbenachteiligung verneint hat (Urteil vom 09.11.2006, Az.: 1 U 161/06, Umdruck Seite 11) und der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 10.01.2008, IX ZR 229/06) in dem die Nichtzulassung der Revision gegen dieses Urteil betreffenden Beschwerdeverfahren angenommen hat, die von der Schuldnerin veranlassten Zahlungen seien aus deren Vermögen und nicht mittelbar aus dem Vermögen der Tochtergesellschaft geleistet worden.
  • BGH, 08.12.2005 - IX ZR 182/01

    Anfechtung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2008 - 13 U 1672/07
    Dies gilt auch, soweit Zahlungen an die Beklagte auf Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung geleistet wurden (BGH ZIP 2006, 290, 291).
  • BGH, 27.03.2008 - IX ZR 210/07

    Anfechtbarkeit der Befriedigung von Insolvenzgläubigern mit Kreditmitteln

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2008 - 13 U 1672/07
    Mit der Änderung des § 28e Abs. 1 Satz 2 SGB IV zum 01.01.2008 hat sich die Rechtslage jedenfalls hier nicht geändert, weil diese Vorschrift nur auf Insolvenzverfahren Anwendung findet, die nach dem 01.01.2008 eröffnet wurden (BGH NZI 2008, 293, 294).
  • BGH, 16.09.1999 - IX ZR 204/98

    Anfechtungsgegner bei unentgeltlicher Zuwendung

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2008 - 13 U 1672/07
    Wie in den Fällen einer Anweisung auf Schuld regelmäßig, kann die durch die mittelbare Zuwendung bewirkte Vermögensminderung des Schuldners auch darin liegen, dass dieser selbst einen Anspruch auf das dem Dritten Zugewandte gegen sein Leistungsmittler hatte und er diesen Anspruch mit der Leistung an den Dritten verliert (vgl. BGHZ 72, 39, 42; BGH NJW 1998, 2592, 2599; BGHZ 142, 284, 288; BGHZ 174, 314, 316; BGH ZIP 2008, 2182; Henckel, in: Jäger, InsO, § 130 Rn. 40, 47; Kirchhof, in: Münchner Kommentar, InsO, 2. Aufl., § 19 Rn. 71).
  • BGH, 16.10.2008 - IX ZR 147/07

    Gläubigerbenachteiligung bei Begleichung einer Gesellschaftsschuld durch einen

  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04

    Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des

  • BGH, 03.03.2005 - IX ZR 441/00

    Anfechtbarkeit von Leistungen des späteren Insolvenzschuldners auf eine nicht

  • BGH, 11.11.1954 - IV ZR 64/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.06.2008 - IX ZR 163/07

    Insolvenzanfechtung: Unentgeltlichkeit einer Leistung im Drei-Personen-Verhältnis

  • OLG Jena, 09.11.2006 - 1 U 161/06

    Insolvenzanfechtung bei Zahlungen der Muttergesellschaft an Gläubiger der

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